Kurzarbeitergeld – KUG-Antrag

Aktualisiert am 03.04.2020

Antrag auf Kurzarbeitergeld (KUG) – Leistungsantrag

Der Antrag auf Kurzarbeitergeld (kurz: KUG) – Leistungsantrag – ist bei der (Bundes-)Agentur für Arbeit einzureichen, in dessen Bezirk Ihre Lohnabrechnungsstelle liegt. Sofern Sie für Ihr Unternehmen die Einführung von Kurzarbeitergeld in Betracht ziehen, melden Sie (als Unternehmer/Arbeitgeber) das Ihrer Agentur für Arbeit schriftlich oder elektronisch.

Auch ein per Fax oder ein eingescannter sowie unterschriebener und per E-Mail übersandter Antrag genügt der Schriftform. Der Antrag kann nur vom Arbeitgeber oder der Betriebsvertretung (Betriebsrat) vorgenommen werden.

Haben Sie schon die Anzeige über Arbeitsausfall bei der Agentur für Arbeit gestellt?

Sie müssen die Anzeige bereits gestellt und von der Agentur einen Bescheid erhalten haben.

Dann können Sie weiter auf dieser Seite mit der Ausfüllanleitung fortfahren. Scrollen Sie runter.

In diesem Fall gehen Sie bitte zur Ausfüllanleitung für die Anzeige und reichen Sie diese zuerst ein.

Downloads und Links zum Thema

Ausfüllanleitung des Antrages auf Kurzarbeitergeld

Wichtig: Ein vollständiges Ausfüllen des Leistungsantrages erleichtert und beschleunigt die Bearbeitung. Die Vordrucke Antrag auf Kurzarbeitergeld (KUG) – Leistungsantrag sowie die notwendige KUG-Abrechnungsliste – Anlage zum Leistungsantrag stellen zusammen den Antrag auf KUG dar.

Schritt 1

Oben links tragen Sie bitte die Postanschrift für Ihre zuständige Agentur für Arbeit ein, in deren Bezirk die Lohnabrechnungsstelle liegt (vergleichen Sie hierzu auch Ihren Bescheid zur Anzeige).

Schritt 2

Oben rechts können Sie die Stamm-Nr. KUG sowie die Ableitungs-Nr. eintragen, die Sie aus Ihrem Bescheid zur Anzeige entnehmen können.

Schritt 3

Betriebsnummer: Hier tragen Sie Ihre 8-stellige Betriebsnummer ein. Diese finden Sie am besten auf den Beitragsnachweisen Ihrer Krankenkassenmeldungen oben rechts.

Schritt 4

Unter Angaben zum Antragssteller erfassen Sie folgende Informationen:

  • Bezeichnung und Anschrift Ihres Betriebes (Arbeitgeber) natürlich mit Telefonnummer und ggf. Fax sowie E-Mail-Adresse. Die Anschrift der Lohnabrechnungsstelle erfassen Sie nur, wenn diese nicht am Betriebssitz ist.
  • Zudem erfassen Sie Ihre Bankverbindung (BIC, IBAN sowie Ihr Kreditinstitut). Die Angaben entnehmen Sie bitte Ihren Bankunterlagen oder ggf. können Sie diese Angaben auf der Rückseite Ihrer Bankkarte finden.

Schritt 5

Ab den „Angaben zum KUG“ (Kurzform für Kurzarbeitergeld) werden Sie aufgefordert, zutreffende Angaben bitte anzukreuzen

  • Wenn es sich um eine Korrektur des Leistungsantrages handelt, setzen Sie ein Kreuz in das Kästchen. Bei einem monatlichen Leistungsantrag lassen Sie das Kästchen frei.
  • Es erfolgt eine Abfrage, ob sich die Beantragung für die Auszahlung des KUG für die aufgeführten Arbeitnehmer/-innen gemäß der beizufügenden Abrechnungsliste auf Ihr Unternehmen / auf Ihren Betrieb bezieht oder die Betriebsabteilung. Zutreffendes bitte ankreuzen. Im Fall der Betriebsabteilung müssen Sie diese angeben. Siehe https://www.arbeitsagentur.de/datei/kug108_ba013010.pdf
  • Danach geben Sie die Anzahl der Kurzarbeiter sowohl für die männlichen als auch für die weiblichen Arbeitnehmer an. Darüber hinaus geben Sie die Gesamtzahl der dort (Betrieb oder Betriebsabteilung) beschäftigten Arbeitnehmer/-innen an.
  • Aus der KUG-Abrechnungsliste – Anlage zum Leistungsantrag entnehmen Sie die Summe Soll-Entgelt – ungerundet (Spalte 4 der Anlage – Vordruck KUG 108) und tragen diese in das freie Feld (links) ein.
  • Darüber hinaus entnehmen Sie aus der KUG-Abrechnungsliste – Anlage zum Leistungsantrag die Summe Ist-Entgelt – ungerundet (Spalte 5 der Anlage – Vordruck KUG 108) und tragen diese in das freie Feld (rechts) ein.
  • Anschließend tragen Sie den Abrechnungsmonat und die Höhe des KUG als Euro-Betrag ein.

Hinweis: Die Ausfüllhilfe für die KUG-Abrechnungsliste wird am Ende dieser Ausfüllanleitung verlinkt.

Schritt 6

Danach werden Sie gebeten, die folgenden Erklärungen durchzugehen und ggf. Zutreffendes anzukreuzen.

Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie, dass Sie sämtliche Hinweise beachtet haben / beachten werden und Ihre Angaben nach bestem Wissen, sorgfältiger Prüfung und unter der Beachtung der Hinweise zum Antragsverfahren und des Merkblattes über KUG gemacht haben .

  • Bei Punkt 3 kreuzen Sie das erste Kästchen an, wenn die in Spalte 10 der beigefügten Abrechnungsliste eingetragenen Beträge tatsächlich und ordnungsgemäß an die empfangsberechtigten Arbeitnehmer/-innen ausbezahlt wurden. Haben Sie die Auszahlung noch nicht geleistet, kreuzen Sie dieses Kästchen an. Mit dieser Angabe verpflichten Sie sich, die Auszahlung umgehend nachzuholen und die Sammelquittung als Bestätigung der Auszahlung nachzureichen.
  • In Punkt 4 erfolgt eine Abfrage, ob in der beigefügten Abrechnungsliste / den beigefügten Abrechnungslisten Arbeitnehmer/-innen aufgeführt sind, die nach Ihrer Kenntnis Altersrente beantragt haben, denen diese Leistung noch nicht zuerkannt wurde (siehe auch Hinweise zum Antragverfahren Seite 8 – 8.3. Altersrente). Diese Frage müssen Sie mit ja oder nein beantworten.

Falls ja, müssen Sie eine besondere Liste mit den erforderlichen Angaben als Anlage beifügen.

  • In Punkt 5 erfolgt eine Abfrage, ob in der beigefügten Abrechnungsliste / den beigefügten Abrechnungslisten Arbeitnehmer/-innen aufgeführt sind, deren Arbeitsverhältnis gekündigt oder durch Aufhebungsvertrag aufgelöst ist (siehe Merkblatt über KUG und Hinweise zum Antragverfahren Seite 8 – 8.0. Einzutragende Arbeitnehmer/-innen). Diese Frage müssen Sie mit ja oder nein beantworten.

Falls ja, müssen Sie eine besondere Liste mit Namen und Zeitpunkt des Ausspruches der Kündigung bzw. des Abschlusses des Aufhebungsvertrages als Anlage beifügen.

  • In Punkt 6.1 geht es um die Fragestellung, ob verwertbare Resturlaubsbestände vorliegen und wenn ja, ob diese zur Vermeidung /Verminderung des Arbeitsausfalls eingebracht wurden.
  • In Punkt 6.2 wird abgefragt, ob verwertbare Arbeitszeitguthaben bestehen und wenn ja, ob diese zur Vermeidung /Verminderung des Arbeitsausfalls eingebracht wurden.
  • In Punkt 7 können Sie einen Antrag auf Verzicht auf die Empfangsbestätigung (Einzelquittung) der Arbeitnehmer/-innen stellen, d. h., dass Ihnen gestattet wird, das KUG an die anspruchsberechtigten Arbeitnehmer/-innen Ihres Betriebes ohne Empfangsbestätigung (Einzelquittung) auszuzahlen, weil das Arbeitsentgelt bei Ihnen üblicherweise bargeldlos und ohne Quittungsleistung eingezahlt wird. Dann kreuzen Sie dieses Kästchen an.

Zum Beispiel kann es in der Gastronomie üblich sein, dass das Arbeitsentgelt bar und per Quittung ausgezahlt wird, dann können Sie dieses Kästchen nicht ankreuzen. Oder weil in Ihrem Betrieb mindestens 50 Arbeitnehmer/-innen beschäftigt sind und die Einholung der Empfangsbestätigung der anspruchsberechtigten Arbeitnehmer/-innen für den Betrieb mit einem erheblichen Aufwand verbunden wäre.

Liegt diese Bedingung nicht vor, dürfen Sie diese Angabe nicht als zutreffend markieren.

Darüber hinaus verpflichten Sie sich, der Agentur für Arbeit Beiträge zu ersetzen, die die Agentur für Arbeit an eine/einen Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer zahlen muss, jedoch ihr/ihm wegen des Verzichts auf die Einzelquittung der Empfang der Auszahlung nicht nachgewiesen werden kann.

  • In Punkt 8 beantragen Sie die Auszahlung des KUG vor Prüfung Ihrer Unterlagen durch die Agentur für Arbeit. Sie werden unterrichtet, dass in diesem Fall das KUG durch eine vorläufige Entscheidung gewährt wird. Sollte die Prüfung Ihrer Unterlagen ergeben, dass das KUG Ihnen zu Unrecht gewährt wurde, sind die zu viel erhaltenen Beträge von Ihnen an die Agentur für Arbeit zurückzuzahlen.

Schritt 7

Es erfolgt eine abschließende Belehrung, dass bei Vorliegen strafrechtlicher Aspekte, die zu einer Leistungsüberzahlung geführt haben, Strafanzeige gestellt wird.

Schritt 8

Danach unterschreiben Sie oder ein zur Vertretung Berechtigter den Antrag auf Kurzarbeitergeld (KUG) – Leistungsantrag – mit Angabe von Ort und Datum (ggf. Firmenstempel). Existiert ein Betriebsrat (Betriebsvertretung), kann dieser links unterschreiben, wenn dieser den „Antrag auf Gewährung von KUG“ befürwortet (vgl. Stellungnahme auf der Anzeige).

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