Kurzarbeitergeld – Anzeige über Arbeitsausfall

Aktualisiert am 03.04.2020

Ausfüllanleitung zum Antrag auf Anzeige über Arbeitsausfall (Kurzarbeitergeld)

Die Anzeige über Arbeitsausfall ist bei der (Bundes-)Agentur für Arbeit am Unternehmenssitz zu stellen. Sofern Sie für Ihr Unternehmen die Einführung von Kurzarbeitergeld in Betracht ziehen, melden Sie (als Unternehmer/Arbeitgeber) das Ihrer Agentur für Arbeit schriftlich oder elektronisch.

Individuelle Vorraussetzungen prüfen

Haben Sie sich schon über die Voraussetzungen für Kurzarbeitergeld informiert und Sie erfüllen diese?

In diesem Fall können Sie direkt mit dem Ausfüllen der Anzeige über Arbeitsausfall beginnen. Sie finden die Ausfüllanleitung unterhalb.

Im ersten Teil unserer Hilfestellung sind alle rechtlichen Voraussetzungen erklärt, hier können Sie sich ausführlich Informieren, ob Sie für das Kurzarbeitergeld berechtigt sind.

Downloads und Links zum Thema

Ausfüllanleitung der Anzeige über Arbeitsausfall

Schritt 1

Oben links tragen Sie bitte die Postanschrift für Ihre zuständige Agentur für Arbeit ein.

Schritt 2

Oben rechts können Sie die Stamm-Nr. KUG sowie die Ableitungs-Nr. eintragen, soweit sie Ihnen bekannt sind.

Schritt 3

Betriebsnummer: hier tragen Sie Ihre 8-stellige Betriebsnummer ein. Diese finden Sie am besten auf den Beitragsnachweisen Ihrer Krankenkassenmeldungen oben rechts.

Schritt 4

Unter A. Anschrift des Betriebes erfassen Sie folgende Informationen:

  • Bezeichnung und Anschrift Ihres Betriebes natürlich mit Telefonnummer und ggf. Fax sowie E-Mail-Adresse
  • Den Ansprechpartner mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse
  •  Anschrift Lohnabrechnungsstelle/-büro oder des Steuerbüros. Ggf. machen Sie die auch hausintern, auch hier mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Auch hierfür tragen Sie in die nächste Box einen Ansprechpartner mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse ein.
  • Bei Art des Betriebes/Wirtschaftszweig bzw. Branche tragen Sie bitte ein, in welchem Bereich Sie tätig sind, z. B. Dienstleistung, Gastronomie

Schritt 5

Unter B. Zeitraum der geplanten Arbeitszeitreduzierung

  • Unter 1. wird angezeigt, wann die regelmäßige betriebsübliche wöchentliche Arbeitszeit herabgesetzt wird. Zum Beispiel vom März 2020 bis voraussichtlich Dezember 2020. Zudem kreuzen Sie bitte an, ob es sich dabei um Ihren Gesamtbetrieb oder nur eine einzelne Abteilung / einzelne Abteilungen handelt. Im Falle der Gastronomie ist hier sicher der Gesamtbetrieb anzukreuzen.

Schritt 6

Unter C. Angaben zur Arbeitszeit

  • Unter C2 tragen Sie bitte die regelmäßige betriebsübliche wöchentliche Arbeitszeit ein. In der Regel sind das 40 Stunden (je nachdem was Sie mit den Mitarbeitern vereinbart haben).
  • Unter C4 – Die Arbeitszeit soll reduziert werden während der Kurzarbeit auf wöchentlich z. B. 10 Stunden. In der Gastronomie könnte hier zurzeit auch 0 Stunden stehen.

Schritt 7

Unter D. Angaben zum Betrieb

  • D4 – Hier müssen Sie ankreuzen, wenn Ihr Unternehmen länger als 1 Jahr besteht oder falls kürzer das Datum der Gewerbeanmeldung eintragen.
  • D5 – Falls Ihr Betrieb tarifgebunden ist, tragen Sie hier für die Arbeiter die Bezeichnung des Tarifvertrages ein, zum Beispiel Bau, Gastronomie usw. sowie die normale regelmäßige tarifliche wöchentliche Arbeitszeit, z. B. 40 Stunden. Darüber hinaus wird gefragt, ob der jeweilige Tarifvertrag eine Kurzarbeiterklausel enthält. Hier sollten Sie im Tarifvertrag nachschauen und diese Frage mit ja/nein beantworten.

    Für die Angestellten gilt im Prinzip genau das Gleiche in diesem Fall (Bau, Gastronomie usw.; 40 Stunden; ja/nein – je nachdem, ob eine Kurzarbeiterklausel im Tarifvertrag enthalten ist.

    Darüber hinaus sollten Sie in Ihrem Tarifvertrag nachschauen, ob hier eine Ankündigungsfrist geregelt ist. Danach kreuzen Sie ja oder nein an. Im Fall von ja, kurze stichprobenartige Beschreibung und ggf. der Gliederungspunkt im Tarifvertrag.

    Bitte fügen Sie der Anzeige eine Kopie der für die Kurzarbeit relevanten Teile aus dem Tarifvertrag bei.

    Falls Ihr Betrieb nicht tarifgebunden ist, kreuzen Sie dies bitte an. Dann würden für Sie die zuvor gemachten Eintragungen entfallen.
  • D6 – Hier kreuzen Sie an, ob es in Ihrem Unternehmen einen Betriebsrat gibt – ja oder nein. Darüber hinaus müssen Sie Zutreffendes ankreuzen, z. B. ob die Kurzarbeit unter Beachtung arbeitsrechtlicher Bestimmungen (z. B. aus dem Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag) eingeführt wird. Sollte ein Betriebsrat existieren, würden Sie das erste Kästchen ankreuzen „Durch Betriebsvereinbarung mit dem Betriebsrat.“ Die Betriebsvereinbarung müssen Sie zudem in Kopie der Anzeige beifügen.

    Haben Sie keinen Betriebsrat, kommen für Sie beiden nachfolgenden Kästchen in Betracht. Zutreffendes bitte ankreuzen. In beiden Fällen müssen Sie die Vereinbarungen mit den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für eine eventuelle Prüfung vorhalten.

    Für Anmerkungen und Sonstiges haben Sie ein freies Feld. Dies ist jedoch kein Pflichfeld.
  • In D7 tragen Sie die Anzahl der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die entweder im Betrieb oder in der von der Kurzarbeit betroffenen Abteilung beschäftigt sind, z. B. 8.

    Einschließlich erkrankter, beurlaubter und geringfügig beschäftigter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und ggf. gesondert in die Position Zahl der Leiharbeitnehmer/-innen deren Anzahl – z. B. 2.

    Bitte beachten Sie die wichtigen Hinweise (nach Punkt D7)
  • In D8 müssen Sie die Anzahl der Arbeitnehmer/-innen eintragen, die von Kurzarbeit mit einem Entgeltausfall von mehr als 10 % ihres monatlichen Bruttoentgelts im jeweiligen Anspruchszeitraum (Kalendermonat) betroffen sind.

Schritt 8

Unter E, Angaben zum Arbeitsausfall

  • Um eine unverzügliche Bearbeitung der Anzeige über Arbeitsausfall zu gewährleisten, ist es unabdingbar, dass Sie die unter der Ziffer E9 einzutragenden Gründe für die geplante Kurzarbeit beantworten:
    • Ursachen des Arbeitsausfalls; Vergleichswerte, die die Unterauslastung belegen
    • Angaben zu Produkten/Dienstleistungen; Hauptauftraggeber bzw. -nehmer
    • Angaben zur vorübergehenden Natur des Arbeitsausfalls ausführlich dargelegt

Dies ermöglicht eine rückfragenfreie und schnelle Anzeigenbearbeitung.

Zum Beispiel könnte man als Ursache des Arbeitsausfalls das Corona-Virus anführen. Demzufolge haben eine Anzahl x/x Prozent der Auftraggeber ihre Arbeit eingestellt oder aufgrund der Anordnung vom Gesetzgeber hat der gastronomische Betrieb geschlossen und man könnte dies hier noch näher unternehmensspezifisch ausführen und belegen (z. B. auch durch Reports für die Unterauslastung). Der Arbeitsausfall ist nur von vorübergehender Natur, da der gastronomische Betrieb nach Beendigung der Anordnung wieder zum Normalbetrieb zurückkehrt oder es werden wieder die Produktionen hochgefahren.

  • Bei der Frage E10, ob für den Arbeitsausfall auch branchen-, betriebsübliche oder saisonbedingte Ursachen maßgeblich sind, ist diese Frage im Zusammenhang mit den Auswirkungen durch das Corona-Virus COVID-19 eher mit nein zu beantworten.
  • Abschließend lesen Sie sich die Erklärung durch. Zudem bestätigen Sie mit Ihrer Unterschrift, dass Sie vom Inhalt des Merkblattes 8a über das KUG (kurz für Kurzarbeitergeld) Kenntnis genommen haben. Es erfolgt eine abschließende Belehrung, dass bei Vorliegen strafrechtlicher Aspekte, die zu einer Leistungsüberzahlung geführt haben, Strafanzeige gestellt wird.
  • Danach unterschreiben Sie oder ein Bevollmächtigter die Anzeige auf Arbeitsausfall mit Angabe von Ort und Datum (ggf. Firmenstempel). Existiert ein Betriebsrat, kann dieser links unterschreiben, wenn den Angaben zugestimmt wird. Andernfalls wird von diesem um gesonderte Stellungnahme gebeten.

Schließlich können Sie die Anzeige versenden.

Nun müssen Sie warten, bis die Bundesagentur für Arbeit Ihren Antrag bearbeitet hat und Ihnen per Post die Bestätigung über Bewilligung Ihres Antrages zur Anzeige über Arbeitsausfall zustellt. Erst dann können Sie den Antrag auf KUG – Leistungsantrag stellen.

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