Stundung/Rückerstattung Umsatzsteuer

Aktualisiert am 08.04.2020

Soforthilfe durch Stundung und
Rückerstattung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung

Wenn ein Unternehmen als Folge der Corona-Pandemie fällige Steuerzahlungen nicht leisten kann, können diese per Antrag gefristet und grundsätzlich zinsfrei gestundet werden. Dieser Antrag ist bis zum 31. Dezember 2020 beim zugehörigen Finanzamt zu stellen. Gilt bis auf Weiteres für Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer.

Anleitung zur Stundung der Umsatzsteuer

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Das Bundesfinanzministerium hat am 19.03.2020 in Zusammenarbeit mit den Landesfinanzbehörden ein Schreiben herausgegeben, das die steuerlichen Erleichterungen für von der Corona-Pandemie betroffene Steuerpflichtige regelt.

Darunter fällt auch die Stundung der Umsatzsteuer. Wenn ein Unternehmen als Folge der Corona-Pandemie fällige Steuerzahlungen nicht leisten kann, können diese per Antrag gefristet und grundsätzlich zinsfrei gestundet werden. Dieser Antrag ist bis zum 31. Dezember 2020 beim zugehörigen Finanzamt zu stellen.

Dafür muss nicht unbedingt ein zusätzliches Formular ausgefüllt werden, der Antrag kann auch direkt per Mail geschehen. Im Betreff muss jedoch unbedingt erwähnt werden, dass es sich um die Corona-Pandemie dreht.

Um Ihnen den Vorgang zusätzlich zu erleichtern, haben wir Ihnen eine passende Vorlage erstellt, die Sie bequem ausfüllen und bei Ihrem zuständigen Finanzamt einreichen können.

Halten Sie dafür Ihre Steuernummer bereit sowie die Anschrift Ihres Finanzamts. Anschließend können Sie entscheiden, welche Steuern gestundet werden sollen, ab wann die Stundung gilt sowie die Details einer möglichen monatlichen Ratenzahlung.

Die Bewilligung der Stundung sollte in der Regel ohne Probleme geschehen, da vom Finanzamt hierfür keine strengen Anforderungen gestellt werden. Das Unternehmen muss lediglich darlegen, dass es unmittelbar von der Corona-Pandemie betroffen ist, ohne dabei den konkreten Wert belegen zu müssen. 

Über aktuelle Entwicklungen der Politik halten wir Sie natürlich auch weiterhin auf unserer Website auf dem Laufenden.

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