KSK-Jahresbeitrag anpassen

Aktualisiert am 06.04.2020

Mitglieder der Künstlersozialkasse können den Jahresbeitrag anpassen

KSK-Versicherte haben die Möglichkeit, ihre Einkommenserwartung infolge der Corona-Krise herabzusetzen.

Minderung des voraussichtlichen Arbeitseinkommens

Sollte das zu erwartende Einkommen geringer sein als bei Ihrer Schätzung angegeben, können Sie Ihre Einkommenserwartung korrigieren. Ihr Betrag zur Kranken-, Renten- & Pflegeversicherung wird dann angepasst.

Mindesteinkommen muss nicht eingehalten werden

Wenn die Einkommenserwartung infolge der Corona-Krise herabgesetzt werden muss, wird die Versicherungspflicht bis auf Weiteres im laufenden Jahr auch dann fortgesetzt, wenn das Mindesteinkommen von  3.900 € jährlich nach aktueller Einschätzung nicht erreicht werden kann.

Mindestbeitrag

Auf Rückfrage teilte uns die KSK mit, dass sich der Mindestbeitrag zur Künstlersozialkasse auf monatlich 77,08 € (78,40 €) zuzüglich kassenindividuellem Zusatzbeitrag beläuft.

Sollten Sie aufgrund der aktuellen finanziellen Lage akute Zahlungsschwierigkeiten haben, biete die Künstlersozialkasse auch einen Zahlungsaufschub an.

Informationen dazu finden Sie hier

Quelle: https://www.kuenstlersozialkasse.de/die-ksk/meldungen.html

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