Mitglieder der Künstlersozialkasse können den Jahresbeitrag anpassen
KSK-Versicherte haben die Möglichkeit, ihre Einkommenserwartung infolge der Corona-Krise herabzusetzen.
Minderung des voraussichtlichen Arbeitseinkommens
Sollte das zu erwartende Einkommen geringer sein als bei Ihrer Schätzung angegeben, können Sie Ihre Einkommenserwartung korrigieren. Ihr Betrag zur Kranken-, Renten- & Pflegeversicherung wird dann angepasst.
Mindesteinkommen muss nicht eingehalten werden
Wenn die Einkommenserwartung infolge der Corona-Krise herabgesetzt werden muss, wird die Versicherungspflicht bis auf Weiteres im laufenden Jahr auch dann fortgesetzt, wenn das Mindesteinkommen von 3.900 € jährlich nach aktueller Einschätzung nicht erreicht werden kann.
Mindestbeitrag
Auf Rückfrage teilte uns die KSK mit, dass sich der Mindestbeitrag zur Künstlersozialkasse auf monatlich 77,08 € (78,40 €) zuzüglich kassenindividuellem Zusatzbeitrag beläuft.
Sollten Sie aufgrund der aktuellen finanziellen Lage akute Zahlungsschwierigkeiten haben, biete die Künstlersozialkasse auch einen Zahlungsaufschub an.
Informationen dazu finden Sie hier
Quelle: https://www.kuenstlersozialkasse.de/die-ksk/meldungen.html
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