GEMA-Mitglieder Corona-Nothilfe

Aktualisiert am 06.04.2020

Das Nothilfe-Programm für GEMA-Mitglieder

Die Ausbreitung der Corona-Pandemie hat massive unmittelbare Auswirkungen auf die Musik- und Kulturbranche: Die flächendeckende Absage von Musikveranstaltungen und die Schließungen kultureller Einrichtungen sind für viele Musikschaffende existenzgefährdend. Um die verheerenden wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie bestmöglich abzufedern, haben Vorstand und Aufsichtsrat der GEMA ein Nothilfe-Programm für GEMA-Mitglieder beschlossen, innerhalb dessen Komponisten, Textdichter und Musikverleger finanzielle Unterstützung bei der GEMA beantragen können. Das Nothilfe-Programm besteht aus zwei Säulen:

„Schutzschirm LIVE“

Anträge können ab sofort gestellt werden. Um eine kurzfristige, effiziente Unterstützung gewährleisten zu können, ist die Antragstellung ausschließlich über das GEMA Onlineportal für Mitglieder möglich.

Komponisten und Textdichter, die aufgrund der Corona-Pandemie in eine wirtschaftliche Notlage geraten sind, aber noch nicht über einen Account für das GEMA Online Portal verfügen, können sich hier registrieren. Loggen Sie sich anschließend ein, füllen Sie das Freischaltungsformular aus und senden es als PDF-Anhang per E-Mail an mitgliederservice@gema.de, Betreff: Schutzschirm LIVE. Sie erhalten automatisch eine E-Mail, wenn Sie freigeschaltet wurden.

Die näheren Bedingungen für eine Beteiligung am „Schutzschirm LIVE“ finden Sie hier.

„Corona-Hilfsfonds“

Darüber hinaus hat die Solidargemeinschaft der GEMA aus den Mitteln für soziale und kulturelle Förderung einen Fonds gebildet („Corona-Hilfsfonds“), aus dem existenziell gefährdete GEMA-Mitglieder eine einmalige persönliche Übergangshilfe beantragen können. Mit dem von der Sozialkasse der GEMA und den verschiedenen Wertungsverfahren getragenen „Corona-Hilfsfonds“ sollen Komponisten, Textdichter und Musikverleger unterstützt werden, die von der Corona-Pandemie außergewöhnlich stark betroffen sind und deren individueller, durch die Pandemie ausgelöster Härtefall nicht bereits über den „Schutzschirm LIVE“ oder sonstige Unterstützungsleistungen ausgeglichen werden kann.

Je nach seiner persönlichen Betroffenheit durch die Corona-Pandemie kann das Mitglied aus dem Corona-Hilfsfonds Übergangshilfen von bis zu 5.000 EUR beantragen.

Damit die Anträge effizient bearbeitet werden können, bitten wir, für die Antragstellung ausschließlich das von der GEMA zur Verfügung gestellte Antragsformular zu verwenden. Anderweitig eingehende Anträge können leider nicht berücksichtigt werden. Die GEMA wird die Anträge nach Eingang sukzessive bearbeiten.

Das Antragsformular finden Sie hier:

Wichtige Informationen zum Ausfüllen des Antrags finden Sie hier:


Bei Fragen zum Nothilfe-Programm wenden Sie sich bitte an
die E-Mail-Adresse coronamitgliederhilfe@gema.de oder telefonisch
bei der Mitgliederservice: 030 21245300

Streaming und Online-Konzerte

In Zeiten von Corona suchen überwiegend Live spielende Komponisten & Autoren nach alternativen Möglichkeiten.
Alles zum Thema „Streaming & Gema“ finden Sie hier.

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