Verlegung bereits geplanter Veranstaltungen von Clubs, Bars, Lokalen, etc. in den Live-Stream
Bereits geplante und angekündigte Konzerte, Club-Abende, Fitnesskurse, Gottesdienste, etc., die auf Grund der aktuellen Krise abgesagt werden mussten, sind durch bereits gezahlte Gebühren abgedeckt und können ohne weitere Gebühren online stattfinden. Eine separate Lizenzierung des Live-Streams ist nicht notwendig.[3]
Rechtliches beim Live-Stream, wenn die Veranstaltung nicht bereits lizenziert wurde
Für die Nutzung von Plattformen wie Facebook, Twitch, Instagram und Twitter ist keine Einzellizenzierung des Live-Streams notwendig, da in den Lizenzverträgen mit der jeweiligen Plattform eine Lizenzierung bereits inkludiert ist. [4][5]
Wer nicht bei den großen Streaming-Anbietern, wie Facebook und Youtube streamen möchte, muss bei er GEMA tatsächlich eine Lizenz erwerben (VR-OD 10). Zusätzlich sagt die GEMA auf ihrer Seite, dass hierbei auch Härtefälle berücksichtigt werden können. Was das genau heißt, wird aber offengelassen.[6]
Rechtlicher Fallstrick – Sendelizenz:
Nur dann notwendig, wenn alle drei folgenden Punkte erfüllt sind:
- Die audio-visuellen Bewegtbildangebote richten sich an die Öffentlichkeit und erreichen potenziell mehr als 500 Personen gleichzeitig, was beispielsweise bei einem Youtube-Kanal der Fall ist.
- Zugleich müssen die Sendungen journalistisch-redaktionell gestaltet sein und die Inhalte nach einem Sendeplan veröffentlicht werden. Dieses Merkmal ist beispielsweise dann erfüllt, wenn regelmäßig zu bestimmten Zeiten bestimmte Inhalte gesendet werden.
- Es muss sich um einen sogenannten linearen Kommunikationsdienst handeln, der von den Zuschauern zeitlich nicht beeinflusst werden kann. Dieses Merkmal ist erfüllt, wenn als Livestream gesendet wird, nicht hingegen jedoch dann, wenn es sich um aufgezeichnete Clips handelt, die zum Beispiel bei Youtube hochgeladen und von Nutzern nach Belieben abgerufen werden können.
Die Lizenzpflicht wurde aber von den Landesmedienanstalten bis zum 19. April ausgesetzt.[7]
Rechtlicher Fallstrick – Copyright:
Unabhängig von den geschlossenen Verträgen zwischen der GEMA und Facebook, etc. kann es immer noch sein, dass der Stream beendet wird oder Lieder ausgeblendet werden.
Das liegt daran, dass die GEMA lediglich die Urheber vertritt, nicht aber die Verleger und Interpreten. Copyright-Ansprüche über den Content-ID-Uploadfilter auf Videos und Livestreams erfolgen ausnahmslos durch Verleger, die bei diverser Musik typischerweise als Copyright-Inhaber angegeben sind, bzw. auch in der GEMA-Musikrecherche genannt werden.[8]
Facebook hat zwar noch vor der Einigung mit der GEMA bereits Verträge mit Sony Music, Universal Music und ähnlichen geschlossen. Da fallen aber nicht alle Titel drunter. Es ist also an sich notwendig, die Genehmigung beim jeweiligen Verlag/Label einzuholen.[9][10]
[3] https://www.gema.de/aktuelles/news/live-streams-von-veranstaltungen/ (Gema, 27.03.2020. 13:24)
[4] https://www.gema.de/aktuelles/news/live-streams-von-veranstaltungen/ (Gema, 27.03.2020. 13:40 Uhr)
[5] https://www.tip-berlin.de/gema-kassiert-auch-bei-streaming-konzerten/ (27.03.2020, 13:45 Uhr)
[6] https://www.gema.de/aktuelles/news/live-streams-von-veranstaltungen/ (Gema, 27.03.2020. 13:52 Uhr)
[7] https://www.deutschlandfunkkultur.de/kultur-streaming-in-krisenzeiten-musizieren-in-der.1013.de.html?dram:article_id=473392/ (Deutschlandfunk, 27.03.2020, 15:06)
[8] https://support.google.com/youtube/answer/2797370?hl=de (Google Support/Youtube. 27.03.2020. 15:42)
[9] https://www.dance-charts.de/201803019777/facebook-schliesst-vereinbarung-mit-gema-dachverband (27.03.2020. 15:38 Uhr)
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