Weiterbildungsfinanzierung der L-Bank

Aktualisiert am 27.05.2020

Kurz und knapp

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg beim Einreichen Ihres Antrags!

Wichtige Links und Downloads zum Thema

Unternehmen der Landwirtschaft, Fischerei und Aquakultur sind nicht antragsberechtigt.

Sie fragen, wir antworten

Wer ist antragsberechtigt?

Die Förderung von freiberuflich Tätigen sowie mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (bis zu 500 Mitarbeiter) mit Betriebsstätte in Baden-Württemberg ist möglich.

Ausgeschlossen sind Unternehmen, die in der Primärerzeugung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen sowie in der Fischerei und Aquakultur produzieren.

Was wird gefördert?

Ihr Unternehmen darf Fördermittel für Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen beantragen, die zur Erweiterung der beruflichen Qualifikation der Mitarbeiter genutzt werden. Davon ausgeschlossen ist der Abschluss einer Erstausbildung. Beispiele für mögliche Förderungen: 

  1. Kurs- und Prüfungsgebühren 
  2. Studiengebühren 
  3. Lohn- und Lohnnebenkosten
  4. Kosten für Lern- und Arbeitsmaterial 
  5. Reisekosten

Ist die Förderung kombinierbar?

Die Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln ist in der Regel möglich.

Wie wird gefördert?

Art der Finanzierung

Die Förderung erfolgt in Form von zinsvergünstigten Darlehen der L-Bank.

Umfang der Finanzierung

Normalerweise erfolgt eine Pauschalförderung in Höhe von 20.000 Euro pro zu qualifizierendem Mitarbeiter. Dafür ist kein Kostennachweis notwendig. Höhere Kosten können durch Vorlage eines Nachweises gegebenenfalls bis zu 100% finanziert werden.

Laufzeitvarianten

  • 3 Jahre ohne tilgungsfreies Jahr 
  • 5 Jahre mit 0 oder 1 tilgungsfreien Jahr

Zinsverbilligung

Die KfW und die L-Bank verbilligen die Kredite für die komplette Laufzeit. 

Sollzinsbindungsfrist

Die Darlehenszinsen sind prinzipiell für die komplette Laufzeit gültig. Höhere Zinsen während der Sollzinsbindungsfrist können lediglich dann auftreten, wenn die Hausbank die dafür nötigen Voraussetzungen schon zu Beginn mit dem Kreditnehmer vertraglich festgehalten hat.

Konditionenübersicht

Die jeweils gültigen Sollzinssätze sind in der Konditionenübersicht „Wirtschaftsförderung“ festgehalten, die Sie hier herunterladen können.

Bereitstellungsprovision

Für den noch nicht genutzten Bruttodarlehensbetrag wird drei Monate nach dem Darlehensangebot der L-Bank eine Bereitstellungsprovision von 0,15 % pro Monat fällig.

Zinstermine

Die Sollzinssätze müssen vierteljährlich nachträglich zum Quartalsende gezahlt werden.

Tilgung

Das Darlehen kann nach Ende des tilgungsfreien Jahres (sofern dieses genutzt wird) jeweils zum Quartalsende in gleichbleibenden Raten beglichen werden.

Wie verläuft die Antragstellung?

Hausbankverfahren

Der Antrag zur Förderung wird bei der Hausbank des Unternehmens gestellt, die gleichzeitig die Weiterleitung an die L-Bank übernimmt.

Antragsunterlagen

Der Antrag wird über die Vorlage „Antrag für die Kreditprogramme des Landes“gestellt. 
Außerdem hat der Kreditnehmer eine De-minimis-Erklärung einzureichen. 

Mittelabruf

Sobald die Zusage der geförderten Mittel erfolgt ist, müssen diese innerhalb von 12 Monaten durch den Kunden abgerufen werden.

Verwendungsnachweis

Ihr Unternehmen ist verpflichtet, innerhalb von 12 Monaten nach vollständiger Darlehensnutzung (oder des Verzichts auf die restlichen Teile) nachzuweisen, dass die Mittel für das beantragte Vorhaben eingesetzt wurden. 

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