Kurz und knapp
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg beim Einreichen Ihres Antrags!
Wichtige Links und Downloads zum Thema
Unternehmen der Landwirtschaft, Fischerei und Aquakultur sind nicht antragsberechtigt.
Sie fragen, wir antworten
Wer ist antragsberechtigt?
Die Förderung von freiberuflich Tätigen sowie mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (bis zu 500 Mitarbeiter) mit Betriebsstätte in Baden-Württemberg ist möglich.
Ausgeschlossen sind Unternehmen, die in der Primärerzeugung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen sowie in der Fischerei und Aquakultur produzieren.
Was wird gefördert?
Ihr Unternehmen darf Fördermittel für Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen beantragen, die zur Erweiterung der beruflichen Qualifikation der Mitarbeiter genutzt werden. Davon ausgeschlossen ist der Abschluss einer Erstausbildung. Beispiele für mögliche Förderungen:
- Kurs- und Prüfungsgebühren
- Studiengebühren
- Lohn- und Lohnnebenkosten
- Kosten für Lern- und Arbeitsmaterial
- Reisekosten
Ist die Förderung kombinierbar?
Die Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln ist in der Regel möglich.
Wie wird gefördert?
Art der Finanzierung
Die Förderung erfolgt in Form von zinsvergünstigten Darlehen der L-Bank.
Umfang der Finanzierung
Normalerweise erfolgt eine Pauschalförderung in Höhe von 20.000 Euro pro zu qualifizierendem Mitarbeiter. Dafür ist kein Kostennachweis notwendig. Höhere Kosten können durch Vorlage eines Nachweises gegebenenfalls bis zu 100% finanziert werden.
Laufzeitvarianten
- 3 Jahre ohne tilgungsfreies Jahr
- 5 Jahre mit 0 oder 1 tilgungsfreien Jahr
Zinsverbilligung
Die KfW und die L-Bank verbilligen die Kredite für die komplette Laufzeit.
Sollzinsbindungsfrist
Die Darlehenszinsen sind prinzipiell für die komplette Laufzeit gültig. Höhere Zinsen während der Sollzinsbindungsfrist können lediglich dann auftreten, wenn die Hausbank die dafür nötigen Voraussetzungen schon zu Beginn mit dem Kreditnehmer vertraglich festgehalten hat.
Konditionenübersicht
Die jeweils gültigen Sollzinssätze sind in der Konditionenübersicht „Wirtschaftsförderung“ festgehalten, die Sie hier herunterladen können.
Bereitstellungsprovision
Für den noch nicht genutzten Bruttodarlehensbetrag wird drei Monate nach dem Darlehensangebot der L-Bank eine Bereitstellungsprovision von 0,15 % pro Monat fällig.
Zinstermine
Die Sollzinssätze müssen vierteljährlich nachträglich zum Quartalsende gezahlt werden.
Tilgung
Das Darlehen kann nach Ende des tilgungsfreien Jahres (sofern dieses genutzt wird) jeweils zum Quartalsende in gleichbleibenden Raten beglichen werden.
Wie verläuft die Antragstellung?
Hausbankverfahren
Der Antrag zur Förderung wird bei der Hausbank des Unternehmens gestellt, die gleichzeitig die Weiterleitung an die L-Bank übernimmt.
Antragsunterlagen
Der Antrag wird über die Vorlage „Antrag für die Kreditprogramme des Landes“gestellt.
Außerdem hat der Kreditnehmer eine De-minimis-Erklärung einzureichen.
Mittelabruf
Sobald die Zusage der geförderten Mittel erfolgt ist, müssen diese innerhalb von 12 Monaten durch den Kunden abgerufen werden.
Verwendungsnachweis
Ihr Unternehmen ist verpflichtet, innerhalb von 12 Monaten nach vollständiger Darlehensnutzung (oder des Verzichts auf die restlichen Teile) nachzuweisen, dass die Mittel für das beantragte Vorhaben eingesetzt wurden.
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