VG Wort Sozialfonds

Aktualisiert am 06.04.2020

Zinsloses Darlehen als Unterstützung durch den Sozialfond

Die Sozialfonds der VG WORT GmbH gewährt satzungsgemäß Beihilfen für in Not geratene Wortautoren, Verleger oder ihre Hinterbliebenen. Unterstützung erhält, wer bedürftig im Sinne des Steuerrechts ist.


Frage 1:

Wer kann die Soforthilfe beantragen?

Autoren.


Frage 2:

Was wird gewährt?

Die Sozialfonds der VG WORT GmbH gewährt satzungsgemäß Beihilfen für in Not geratene Wortautoren, Verleger oder ihre Hinterbliebenen. Unterstützung erhält, wer bedürftig im Sinne des Steuerrechts ist.


Frage 3:

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Der Antragsteller muss Mitglied der VG Wort sein und nachweisen, dass er in einer besonderen Notlage ist. 


Frage 4:

Was wird für den Antrag benötigt?

Für den Antrag sind Angaben zu Einkünften und Vermögenslage notwendig.


Frage 5:

Wo stelle ich den Antrag?

Für den Versand der entsprechenden Antragsformulare und damit einhergehend auch für eine Beratung zur Antragsstellung schreiben Sie bitte eine E-Mail an sozialfonds@vgwort.de oder verwenden Sie das Kontaktformular.


Quelle:

/www.vgwort.de/Sonder_Newsletter_01_2020.pdf

www.vgwort.de/Sozialfonds

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