Kurz und knapp
Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln für kleine und mittlere Unternehmen und Freiberufler.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg beim Einreichen Ihres Antrags!
Wichtige Links und Downloads zum Thema
Unternehmen im Zuge eines Insolvenzverfahrens sind nicht antragsberechtigt.
Sie fragen, wir antworten
Wer ist antragsberechtigt?
Förderfähig sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einem Jahresumsatz bis einschließlich 500 Mio. EUR und Freiberufler.
Wer ist nicht antragsberechtigt?
- Unternehmen, die Gegenstand eines Insolvenzverfahrens sind oder die die im innerstaatlichen Recht festgelegten Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens auf Ersuchen von Gläubigern erfüllen;
- Unternehmen, deren Bonität eine Ein-Jahres-Ausfallwahrscheinlichkeit von 10,00 % übersteigt.
- Unternehmen, an denen der öffentliche Sektor (Staat, Gebietskörperschaften oder andere juristische Personen des öffentlichen Rechts) direkt oder indirekt eine Mehrheitsbeteiligung hält;
- Unternehmen im Bereich des Profisports. Im Falle der Produktion von und des Handels mit Waffen und Munition unterliegt die Antragsberechtigung strengen Bedingungen.
Was kann ich fördern lassen?
Finanziert werden Investitionen (einschließlich geschäftlich genutzte Autos und Kaufpreiszahlungen an Eltern/Schwiegereltern), der Erwerb von Lagerhallen und der allgemeine Bedarf an Betriebskapital, einschließlich der Umschuldung kurzfristiger Verbindlichkeiten.
Die Ausschlusskriterien des Merkblattes “Nachhaltigkeitsgrundsätze für Programmkredite der LfA Förderbank Bayern“ sind zu beachten.
Wie sieht das konkret aus?
Ein metallverarbeitendes Unternehmen hat aufgrund von Unterbrechungen in der Lieferkette einen erhöhten Betriebskapitalbedarf von 100.000 Euro. Es investiert außerdem in eine neue Produktionslinie mit Maschinen für 400.000 Euro. Ein Universalkredit von i. 300.000 Euro mit 80 Prozent Haftungsfreistellung. In diesem Fall übernimmt die LfA ein Risiko von 240.000 Euro zur Entlastung der Hausbank. Die restlichen 200.000 Euro werden durch Eigenmittel/Bankdarlehen finanziert.
Welche Konditionen gibt es?
Zinssatz
Äußerst günstig durch die Übernahme von Risikokosten durch den Freistaat Bayern (der Antragsteller ist davon unabhängig verpflichtet, das Darlehen zurückzuzahlen)
Laufzeit
ab 3 Jahre bis 20 Jahre
Zinsbindung
Bis zu 10 Jahre
Darlehensmindestbetrag
25.000 Euro
Darlehenshöchstbetrag
10 Mio. Euro
Vorhabensmindestbetrag
Keiner
Finanzierungsanteil
bis zu 100 % des förderfähigen Vorhabens
Wie verläuft die Antragstellung?
Anträge sind bei den Hausbanken (Banken oder Sparkassen) einzureichen. Die Antragstellung erfolgt mit dem Vordruck 100. Darüber hinaus ist der Vordruck 120 (Erklärung zum Antrag auf Gewährung eines Darlehens/einer Bürgschaft bei De-minimis-Beihilfen) einzureichen.
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