Startup BW Pro-Tect

Aktualisiert am 29.04.2020

Kurz & knapp

Das Land Baden-Württemberg bietet ein Soforthilfeprogramm für High-Tech-Startups an. Ziel des Förderprogramms ist es, kurzfristige Liquiditätsengpässe bis zur nächsten Finanzierungsrunde zu überbrücken. Start-up BW Pro-Tect ermöglicht krisengeschüttelten Start-ups, die eine erste Finanzierungsrunde bereits erfolgreich beendet haben, erneut den rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von bis zu 200.000 Euro zu beantragen.

Hinweis: In Kürze wird die L-Bank weitere Informationen auf ihrer Website veröffentlichen. Wir halten Sie hier natürlich ebenfalls auf dem Laufenden.

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg beim Einreichen Ihres Antrags!


Wichtige Links & Downloads zum Thema

Inhalte geprüft von:

Rechtsanwalt Kranz
Schneider, Burger & Partner Steuerberater

Start-ups, die älter als fünf Jahre sind, werden nicht gefördert.
Start-ups, die bereits Gewinne ausgeschüttet haben, sind ebenfalls ausgeschlossen.


Sie fragen, wir antworten

Wer ist antragsberechtigt?

Für die Antragstellung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Der zusätzliche Liquiditätsbedarf muss aufgrund negativer Effekte bedingt durch die Corona-Pandemie entstanden sein.
  • Grundsätzlich darf noch nicht mehr als 2 Millionen Euro Eigenkapital aufgenommen worden sein.
  • Es handelt sich um ein wachstumsorientiertes Geschäftsmodell, welches im Kern von innovativen Produktentwicklungen oder Anwendungen getragen wird (beispielsweise KI-Anwendungen, Plattformtechnologien, E-Commerce, Smart-Green-Technologien, Industrie 4.0 oder Life Sciences).
  • Die Empfehlung sowie die Begleitung des Start-ups erfolgt durch einen Partner – siehe Liste der Partner.
  • Private Ko-Investoren übernehmen mindestens 20 Prozent der Start-up-Finanzierung zu gleichen Konditionen wie das Land Baden-Württemberg.
  • Die Berechnungsgrundlage für den Finanzierungsbedarf ist der „Cashburn“, also die fortlaufenden zahlungswirksamen Kosten abzüglich etwaiger Umsätze der nächsten sechs Monate.

Wie verläuft die Antragstellung?

Zuerst nehmen nimmt Ihr Start-Up Kontakt zu einem der offiziellen Partner auf. Aktuell sind das folgende Organisationen:

Anschließend erfolgt die Prüfung der notwendigen Voraussetzungen sowie gegebenenfalls eine Betreuung durch einen dieser Partner.

Sollte die Prüfung zugunsten des Start-ups ausfallen, erfolgt die Antragstellung auf Förderung bei der L-Bank durch die jeweiligen Partner. Die Anträge werden nicht von den Start-ups selbst eingereicht.


Welche Unterlagen muss ich zur Verfügung stellen?

Mit dem Antrag auf eine Förderung mit Start-up BW Pro-Tect sind folgende Unterlagen vorab beim Partner einzureichen:

  • Pitch Deck
  • Captable und letzte Vertragsdokumentation
  • Letzter Jahresabschluss sowie die beiden letzten vorliegenden betriebswirtschaftlichen Auswertungen (BWA)
  • Termsheet und Letter of Interest (soweit vorhanden)

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