Hinweis: Die Frist für die Antragstellung ist am 31.05.2020 abgelaufen.
Sicher durch den Antrag mit unserer Ausfüllanleitung
Wir gehen mit Ihnen Schritt für Schritt durch Ihren Antrag für Soforthilfe. Laden Sie sich als erstes das Antragsformular herunter. Als nächstes können Sie sich die Ausfüllanleitung ausdrucken und mit deren Hilfe die einzelnen Bereiche ausfüllen. Alternativ zeigen wir Ihnen in einem kurzen Video, was Sie in die abgefragten Felder einsetzen müssen.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg beim Einreichen Ihres Antrags!
Ausfüllanleitung zur Corona-Soforthilfe in Rheinland-Pfalz
Antragsberechtigt sind Soloselbstständige, Angehörige der Freien Berufe und kleine Unternehmen (einschließlich Unternehmen mit landwirtschaftlicher Urproduktion) mit bis zu 10 Beschäftigten, die wirtschaftlich und dauerhaft am Markt mit Betriebsstätte oder Sitz in Rheinland-Pfalz tätig sind.
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Inhalte geprüft von:
Die Ausfüllanleitung
Bitte halten Sie bereit
- Ihren Personalausweis oder Reisepass. Wenn Sie nicht deutsche/r Staatsbürger oder –bürgerin sind, nehmen Sie bitte den Ausweis, den Sie stattdessen benutzen
- Bankverbindung
- Steuerunterlagen
- Handelsregisternummer/ Betriebsnummer
- Umsatzsteuer-ID
- Gewerbeanmeldung/Handelsregisterauszug oder Steuerbescheid
Inhaltsverzeichnis
Zu: Antragsteller/in
Anrede
Wählen Sie hier Frau/Herr aus.
Name
Geben Sie an dieser Stelle Ihren Nachnamen an.
Vorname
Geben Sie an dieser Stelle Ihren Vornamen an.
Unternehmen
Geben Sie an dieser Stelle den Namen Ihrer Firma an. Wenn Sie selbstständig bzw. freiberuflich arbeiten und keine eigenständiges Unternehmen haben, geben Sie Ihren Namen an.
Straße, Hausnummer
Geben Sie an dieser Stelle die Straße und Hausnummer Ihrer Firma an. Wenn Sie selbstständig bzw. freiberuflich arbeiten und keine eigenständige Firma haben, geben Sie die Straße und Hausnummer Ihrer Wohnung an.
PLZ, Ort
Geben Sie an dieser Stelle die Postleitzahl und den Ort Ihrer Firma an. Wenn Sie selbstständig bzw. freiberuflich arbeiten und keine eigenständige Firma haben, geben Sie die Postleitzahl und den Ort Ihrer Wohnung an.
Legitimationsnachweis
Dem Antrag ist eine Kopie des Personalausweises (Vorder- & Rückseite) des/der Antragstellenden oder eines vergleichbaren Legitimationspapiers beigefügt.
Für die Legimitationsprüfung brauchen Sie einen Ausweis, der auch Anschrift und Lichtbild enthält. Es kann ein Personalausweis oder Reisepass mit Wohnsitzbescheinigung (nicht älter als ein Jahr) sein.
Ausländische Bürger müssen sicherstellen, dass ihr Ausweisdokument auch die Anschrift enthält. Ansonsten ist eine Wohnsitzbescheinigung, die nicht älter als ein Jahr ist, beizufügen.
Achtung:
Eine Meldebescheinigung oder ein Führerschein beinhalten nicht die notwendigen Daten.
Ansprechpartner – sofern abweichend von obiger Nennung
Geben Sie hier den Namen eines anderen Ansprechpartners an.
Telefon
Geben Sie an dieser Stelle die Telefonnummer des Ansprechpartners ein. Hier können Sie eine Festnetznummer eintragen, wenn Sie eine haben.
Fax
Falls Sie oder der Ansprechpartner noch über ein funktionierendes Faxgerät verfügen, geben Sie an dieser Stelle die zugehörige Faxnummer an.
Mobiltelefon
Geben Sie an dieser Stelle die Mobilfunknummer des Ansprechpartners ein, wenn eine vorhanden ist
Ansprechpartner E-Mail-Adresse
Geben Sie an dieser Stelle die E-Mail-Adresse des Ansprechpartners an. Sind Sie diese Person, tragen Sie Ihre E-Mail-Adresse ein.
Kontoinhaber/in (Firmen- bzw. Antragstellerkonto)
Geben Sie an dieser Stelle den Kontoinhaber an, auf dessen Konto die Soforthilfe überwiesen werden soll.
Name der Bank
Geben Sie an dieser Stelle das Geldinstitut an, bei dem Sie Ihr Konto haben, beispielsweise Sparkasse oder Deutsche Bank.
IBAN
Sie finden die IBAN auf der Rückseite Ihrer Girokarte. Es handelt sich um eine 22-stellige Kombination aus zwei Buchstaben und zwanzig Ziffern.
Bitte geben Sie die IBAN ohne Leerzeichen ein. Wenn Sie Ihre IBAN nicht wissen, können Sie einen IBAN-Rechner verwenden und unter Angabe Ihrer Bankleitzahl und Kontonummer die IBAN berechnen lassen
Zu: Unternehmen
Rechtsform des Unternehmens
Geben Sie an dieser Stelle die Rechtsform Ihres Unternehmens an.
Sollten in dieser Frage Unsicherheiten bestehen, suchen Sie sich die letzte Steuererklärung heraus, auf dieser sollte die Rechtsform eingetragen sein. Alternativ sollten Sie sich beim zuständigen Finanzamt erkundigen. Womöglich kann Ihnen auch die IHK weiterhelfen.
Datum der Aufnahme der Geschäftstätigkeit
Tragen Sie hier das Datum ein, das Sie auf Ihrer Gewerbeanmeldung als Beginn Ihrer Tätigkeit angegeben haben.
Antragsberechtigt
Antragsberechtigt sind nur Unternehmen, die nicht bereits am 31.12.2019 in wirtschaftlichen Schwierigkeiten waren gemäß Art. 2 Abs. 18 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung.
Hinweis: Es wird im Antrag auf Art. 2 Abs. 18 verwiesen, das ist jedoch nicht korrekt. Die richtige Definition ist in Absatz 31 desselben Artikels zu finden.
Sollten Sie unsicher sein, ob das auf Sie zutrifft, finden Sie hier die fünf Eventualitäten der „Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung nichtfinanzieller Unternehmen in Schwierigkeiten“. Sobald eine davon auf Sie zutrifft, sind Sie nicht antragsberechtigt:
- Im Falle von Gesellschaften mit beschränkter Haftung: Mehr als die Hälfte des gezeichneten Stammkapitals ist infolge aufgelaufener Verluste verlorengegangen.
- Im Falle von Gesellschaften, bei denen zumindest einige Gesellschafter unbeschränkt für die Schulden der Gesellschaft haften: Mehr als die Hälfte der in den Geschäftsbüchern ausgewiesenen Eigenmittel ist infolge aufgelaufener Verluste verlorengegangen.
- Das Unternehmen ist Gegenstand eines Insolvenzverfahrens oder erfüllt die im innerstaatlichen Recht vorgesehenen Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens auf Antrag seiner Gläubiger.
- Das Unternehmen hat eine Rettungsbeihilfe erhalten und der Kredit wurde noch nicht zurückgezahlt oder die Garantie ist noch nicht erloschen beziehungsweise das Unternehmen hat eine Umstrukturierungsbeihilfe erhalten und unterliegt immer noch einem Umstrukturierungsplan.
- Im Falle eines Unternehmens, das kein kleines oder mittleres Unternehmen ist: In den letzten beiden Jahren betrug der buchwertbasierte Verschuldungsgrad des Unternehmens mehr als 7,5 und das Zinsdeckungsverhältnis des Unternehmens lag unter 1,0.
Branche/Tätigkeit
Geben Sie an dieser Stelle die Branche an, in der Ihr Unternehmen tätig ist. Das können z. B. Bau, Gastronomie, Dienstleistungen usw. sein.
Anzahl der Mitarbeiter/innen
Zu: Anzahl der Mitarbeiter/innen (inkl. Inhaber/in), umgerechnet in Vollzeitäquivalente, zum Zeitpunkt der Antragstellung
Der „Umrechnungskurs“ für Rheinland-Pfalz sieht so aus:
- Mitarbeiter bis 20 Stunden = Faktor 0,5 (zählt also als eine halbe Vollzeitstelle)
- Mitarbeiter bis 30 Stunden = Faktor 0,75 (zählt also als eine dreiviertel Vollzeitstelle)
- Mitarbeiter über 30 Stunden = Faktor 1 (genau eine Vollzeitstelle)
- Mitarbeiter auf 450-Euro-Basis = Faktor 0,3 (zählt also als ein Drittel einer Vollzeitstelle)
Es gelten nur sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse.
Identifikationsnummer
Zu: Identifikationsnummer (mindestens eine Angabe erforderlich) Handelsregisternummer Betriebsnummer Umsatzsteuer-ID
- Wenn Sie Ihre Identifikationsnummer nicht wissen: Hier erneut anfordern.
- Wenn Sie Ihre Betriebsnummer nicht wissen: Erkundigen Sie sich bei Ihrem Steuerberater. Wenn Sie keinen haben oder er Ihnen nicht weiterhelfen kann, melden Sie sich beim Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit.
- Eine Umsatzsteuer-ID haben nicht alle Unternehmen. Sie ist ggf. dem Steuerbescheid bzw. der Steuererklärung zu entnehmen.
Beachten Sie aber, dass die erneute Anforderung bei den Behörden zum Teil mehrere Wochen dauern kann. Zeit, die Sie womöglich nicht haben. Suchen Sie alternativ in Ihren Unterlagen nach Dokumenten, auf denen diese Nummern angegeben sind.
Steuer-ID (Pflichtangabe)
Bitte geben Sie auf jeden Fall Ihre Steuer-ID an. Ohne Angabe dieser Nummer kann der Antrag nicht bearbeitet werden. Die Steuer-ID ist eine 11–stellige Nummer, die u. a. auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung steht. Sollten Sie Ihre nicht mehr wissen, können Sie diese hier erneut anfordern.
Ein entsprechender Nachweis der Unternehmung ist beigefügt.
Setzen Sie hier den Haken, wenn eine Kopie der Gewerbeanmeldung oder eine Kopie des Handelsregisterauszugs oder eine Kopie des letzten Steuerbescheides oder eine Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes oder ein Nachweis der Umsatzsteuernummer von Ihnen beigefügt wird.
Zu 3. Bedarfsdarstellung
Tragen Sie hier den Betrag ein, den Sie benötigen. Bitte beachten Sie: Es geht nicht um Ihren Verdienst- oder Einnahmeausfall, sondern um den Liquiditätsengpass, also um laufende Verpflichtungen aus Sach- und Finanzaufwand, die Sie aufgrund der Corona-Pandemie nicht mehr erfüllen können. Dazu gehören z.B. Büromieten und Leasingraten.
Liquiditätsengpass
Im direkten Zusammenhang mit der Corona-Krise in den auf die Antragstellung folgenden drei Monaten entstehenden Liquiditätsengpass.
Der Liquiditätsengpass durch die Corona-Krise kann insbesondere daraus resultieren, dass ein Umsatz- bzw. Honorarrückgang im zurückliegenden Monat von mindestens 50 Prozent verglichen mit dem durchschnittlichen monatlichen Umsatz (bezogen auf den aktuellen und die zwei vorangegangenen Monate) im Vorjahr vorliegt oder mehr als die Hälfte der Aufträge aus der Zeit vor dem 1. März 2020 durch die Krise weggefallen sind. Sollte Ihr Unternehmen jünger als ein Jahr sein, können Sie unter anderem einen Vergleich mit dem Vormonat vornehmen.
Überlegen Sie, was Sie für regelmäßige finanzielle Verpflichtungen haben. Beispielsweise Miete für Gewerbe, Kreditvereinbarungen, Leasingverträge. Sollten Sie Mitarbeiter haben, gehören auch deren Gehälter dazu. Ziehen Sie diese Ausgaben nun von Ihren Einnahmen ab. Der dabei entstandene Fehlbetrag ist zugleich der Liquiditätsengpass.
Erklärungen
Einreichung des Antrages
Mit der Einreichung dieses Antrages wird bestätigt, dass sämtliche gemachten Angaben vollständig und überprüfbar richtig sind (usw.).
Bewahren Sie Ihre Dokumente und den Antrag gut auf. Der Oberste Rechnungshof, die Genehmigungsbehörden und die Europäische Kommission dürfen für einen Zeitraum von 10 Jahren entsprechende Überprüfungen ansetzen.
Zu den nachfolgenden Punkten:
Lesen Sie sich die folgenden Erklärungen aufmerksam durch. Falsche Angaben können strafrechtliche Folgen nach sich ziehen. Bitte haken Sie die Kästchen wahrheitsgemäß ab.
Personenbezogene Daten
Im Rahmen der Antragstellung und Antragsbearbeitung wird die ISB personenbezogene Daten erheben und verarbeiten.
Hier stimmen Sie der Datenschutzerklärung zu.
Ort
Geben Sie hier den Ort (also die Stadt oder das Dorf) ein, an dem Sie sich während der Antragserstellung befinden.
Datum
Geben Sie hier das Datum der Antragstellung ein.
Unterschrift
Unterschreiben Sie den Antrag. Für die Unterschrift müssen Sie diese Seite entweder ausdrucken und mit der Hand unterschreiben, bevor Sie diese wieder einscannen und somit für die digitale Versendung bereit machen. Wenn Ihnen Ihre Unterschrift als elektronische Signatur vorliegt, können Sie diese auch direkt ins Dokument einbauen, ohne dieses ausdrucken zu müssen.
Der Antrag ist nur in Verbindung mit der Kopie des Legitimationsnachweises und einem Nachweis der Unternehmung vollständig und gültig!
Prüfen Sie noch einmal, ob der Legitimationsnachweis und der Nachweis Ihres Unternehmens oder Ihrer sonstigen Selbstständigkeit gültig und vollzählig sind. Der Legitimationsnachweis erfolgt anhand von Ausweisdokumenten. Deutsche Staatsbürger legitimieren sich in der Regel mit ihrem Personalausweis oder Reisepass.
Nun können Sie den Antrag an diese Adresse schicken:
CSH@isb.rlp.de
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