Hinweis: Die Frist für die Antragstellung ist am 31.05.2020 abgelaufen.
Sicher durch den Antrag mit unserer Ausfüllanleitung
Wir gehen mit Ihnen Schritt für Schritt durch Ihren Antrag für Soforthilfe. Laden Sie sich als erstes das Antragsformular herunter. Als nächstes können Sie sich die Ausfüllanleitung ausdrucken und mit deren Hilfe die einzelnen Bereiche ausfüllen. Alternativ zeigen wir Ihnen in einem kurzen Video, was Sie in die abgefragten Felder einsetzen müssen.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg beim Einreichen Ihres Antrags!
Ausfüllanleitung zur Corona-Soforthilfe in Sachsen
Antragsberechtigt sind Soloselbstständige, Angehörige der Freien Berufe und kleine Unternehmen (einschließlich Unternehmen mit landwirtschaftlicher Urproduktion) mit bis zu 10 Beschäftigten, die wirtschaftlich und dauerhaft am Markt mit Betriebsstätte oder Sitz in Sachsen tätig sind.
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Hinweis:
Die Ausfüllhilfe bezieht sich explizit auf die PDF-Version des Antrags. Die SAB bittet jedoch darum, das Online-Portal für die Antragstellung zu verwenden. Die abgefragten Daten sind natürlich identisch, daher gelten dieselben Vorgaben wie für die PDF-Version und können entsprechend zur Orientierung genutzt werden. Per Mail eingereichte Anträge werden nicht mehr bearbeitet. In Ausnahmefällen ist die Antragstellung postalisch möglich.
Mittlerweile hat die SAB eine eigene Ausfüllhilfe zur Verfügung gestellt, die hier heruntergeladen werden kann.
Für den Online-Antrag muss vorab ein Benutzerkonto erstellt werden.
Die Ausfüllanleitung
Bitte halten Sie bereit
- Ihren Personalausweis oder Reisepass. Wenn Sie nicht deutsche/r Staatsbürger oder – bürgerin sind, nehmen Sie bitte den Ausweis, den Sie stattdessen benutzen
- Bankverbindung
- Steuerunterlagen
- Handelsregisternummer/ Betriebsnummer
- Umsatzsteuer-ID
- Gewerbeanmeldung/Handelsregisterauszug oder Steuerbescheid
Inhaltsverzeichnis
Zu 1.1 Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind Soloselbstständige, Angehörige der Freien Berufe und kleine Unternehmen (einschließlich Unternehmen mit landwirtschaftlicher Urproduktion) mit bis zu 10 Beschäftigten (Vollzeitäquivalent – VZÄ), die einerseits wirtschaftlich und damit dauerhaft am Markt als Unternehmen oder im Haupterwerb als Freiberufler oder Selbstständige tätig sind.
Des Weiteren muss die Tätigkeit von einer sächsischen Betriebsstätte oder einem sächsischen Sitz der Geschäftsführung ausgeführt werden und bei einem deutschen Finanzamt angemeldet sein.
Sollten Sie sich in dieser Beschreibung nicht wiederfinden, sind Sie leider nicht antragsberechtigt.
Außerdem sind nur Unternehmen antragsberechtigt, die nicht bereits am 31.12.2019 in wirtschaftlichen Schwierigkeiten waren gemäß Art. 2 Abs. 18 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung.
Hinweis:
Es wird im Antrag auf Art. 2 Abs. 18 verwiesen, das ist jedoch nicht korrekt. Die richtige Definition ist in Abs. 31 desselben Artikels zu finden.
Sollten Sie unsicher sein, ob das auf Sie zutrifft, finden Sie hier die fünf Eventualitäten der „Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung nichtfinanzieller Unternehmen in Schwierigkeiten“. Sobald eine davon auf Sie zutrifft, sind Sie nicht antragsberechtigt:
- Im Falle von Gesellschaften mit beschränkter Haftung: Mehr als die Hälfte des gezeichneten Stammkapitals ist infolge aufgelaufener Verluste verlorengegangen.
- Im Falle von Gesellschaften, bei denen zumindest einige Gesellschafter unbeschränkt für die Schulden der Gesellschaft haften: Mehr als die Hälfte der in den Geschäftsbüchern ausgewiesenen Eigenmittel ist infolge aufgelaufener Verluste verlorengegangen.
- Das Unternehmen ist Gegenstand eines Insolvenzverfahrens oder erfüllt die im innerstaatlichen Recht vorgesehenen Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens auf Antrag seiner Gläubiger.
- Das Unternehmen hat eine Rettungsbeihilfe erhalten und der Kredit wurde noch nicht zurückgezahlt oder die Garantie ist noch nicht erloschen beziehungsweise das Unternehmen hat eine Umstrukturierungsbeihilfe erhalten und unterliegt immer noch einem Umstrukturierungsplan.
- Im Falle eines Unternehmens, das kein kleines oder mittleres Unternehmen ist: In den letzten beiden Jahren betrug der buchwertbasierte Verschuldungsgrad des Unternehmens mehr als 7,5 und das Zinsdeckungsverhältnis des Unternehmens lag unter 1,0.
Zu 1.2 Allgemeine Angaben
Name
Geben Sie an dieser Stelle Ihren Nachnamen an.
Vorname
Geben Sie an dieser Stelle Ihren Vornamen an.
Geburtsdatum
Geben Sie an dieser Stelle Ihr Geburtsdatum an.
Firma
Geben Sie an dieser Stelle den Namen Ihrer Firma an. Wenn Sie selbstständig bzw. freiberuflich arbeiten und keine eigenständige Firma haben, geben Sie Ihren Namen an.
Straße, Hausnummer
Geben Sie an dieser Stelle die Straße und Hausnummer Ihrer Firma an. Wenn Sie selbstständig bzw. freiberuflich arbeiten und keine eigenständige Firma haben, geben Sie die Straße und Hausnummer Ihrer Wohnung an.
PLZ, Ort
Geben Sie an dieser Stelle die Postleitzahl und den Ort Ihrer Firma an. Wenn Sie selbstständig bzw. freiberuflich arbeiten und keine eigenständige Firma haben, geben Sie die Postleitzahl und den Ort Ihrer Wohnung an
Einkommensteuer- bzw. Körperschaftsteuernummer
Geben Sie an dieser Stelle die Einkommensteuer- bzw. Körperschaftsteuernummer Ihrer Firma oder, sofern Sie selbstständig bzw. freiberuflich arbeiten, Ihre Einkommensteuernummer an. Wenn Sie diese nicht wissen, können Sie einen Blick auf Ihren letzten Steuerbescheid werfen.
In der linken, oberen Ecke finden Sie einerseits eine Steueridentifikationsnummer und darunter eine Steuernummer in der Form XXX / XXX / XXXXX. Diese Nummer benötigen Sie nun und schreiben Sie in das dafür vorgesehene Feld.
Sollten Sie über keinen Steuerbescheid verfügen, sehen Sie auf einer von Ihnen gestellten Rechnung nach, die Steuernummer ist dort zwingend anzugeben.
Notfalls hilft ein Anruf beim Finanzamt.
Rechtsform
Geben Sie an dieser Stelle die Rechtsform Ihres Unternehmens an.
Sollten in dieser Frage Unsicherheiten bestehen, suchen Sie sich die letzte Steuererklärung heraus, auf dieser sollte die Rechtsform eingetragen sein. Alternativ sollten Sie sich beim zuständigen Finanzamt erkundigen. Womöglich kann Ihnen auch die IHK weiterhelfen.
Registernummer
Geben Sie an dieser Stelle ihre Handelsregisternummer an.
Die Handelsregisternummer ist immer genau einem Unternehmen zugeordnet und diese Zuordnung ist eindeutig. Das bedeutet, dass jedes Unternehmen über eine eigene Nummer verfügt, sobald es im Handelsregister gelistet wird. Nicht jedes Unternehmen hat zwangsläufig eine Nummer, für einige Rechtsformen ist ein Eintrag jedoch verbindlich.
Wenn Sie sich im Handelsregister registriert haben, jedoch Ihre Nummer nicht mehr wissen, dann hilft ein Blick auf die Website des Handelsregisters. Klicken Sie entweder auf “normale Suche” oder “erweiterte Suche” und geben Sie den Namen Ihres Unternehmens ein. Ist dieses registriert, werden Sie über diese Funktion die zugehörige Registernummer finden.
Registergericht
Geben Sie an dieser Stelle das zuständige Registergericht an. In der Regel übernehmen diese Funktion die zugehörigen Amtsgerichte der Region des Unternehmenssitzes. Für Detailfragen wenden Sie sich idealerweise an dieses Gericht.
Datum erste Registrierung
Geben Sie an dieser Stelle das Datum an, zu dem Sie Ihr Unternehmen das erste Mal im Handelsregister registriert haben.
Gründungsdatum
Geben Sie an dieser Stelle das Gründungsdatum Ihres Unternehmens an. Falls Sie nicht genau wissen, wann Sie Ihr Unternehmen gegründet haben, kann ein Blick auf die Rechtsform helfen.
(Anmerkung: Wenn Sie das Datum wissen, überspringen Sie den folgenden, ausführlichen Abschnitt einfach)
Einzelunternehmen
Sobald sie geschäftstätig werden, haben Sie automatisch ein Einzelunternehmen eröffnet. Um die Voraussetzung “geschäftstätig” zu erfüllen, müssen drei Bedingungen gegeben sein:
- Die getätigten Leistungen werden mit einem eigenen wirtschaftlichen Ziel ausgeführt.
- Die Leistung wird nachhaltig erbracht. Das bedeutet, dass sie dauerhaft zur Erzielung von Entgelten durchgeführt wird. Kurz: Sie wollen langfristig damit Geld verdienen.
- Die Leistung zielt darauf ab, Einnahmen zu erwirtschaften. Wenn Sie also eine Leistung anbieten und dafür Geld verlangen, dann wollen Sie Einnahmen erzielen. Es spielt keine Rolle, ob Sie am Ende Gewinn erwirtschaften.
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
Wenn Sie und mindestens eine weitere Person die Vereinbarung treffen, in einer Geschäftspartnerschaft zusammen tätig zu werden, können Sie sich für die Gründung einer GbR entscheiden. Dafür genügt eine mündliche Vereinbarung, es empfiehlt sich jedoch ein passendes Schriftstück aufzusetzen. Sobald alle Vertragspartner eingewilligt haben, gilt die GbR als gegründet.
GmbH
Ein Unternehmen kann als GmbH von einer oder mehreren Personen gegründet werden. Dafür bedarf es allerdings eines notariell beurkundeten Gesellschaftsvertrages. Anschließend muss der Eintrag ins Handelsregister erfolgen. Erst wenn beide Vorgänge abgeschlossen sind, gilt die GmbH als gegründet.
UG (haftungsbeschränkt)
Hierfür gelten sehr ähnliche Bestimmungen wie für eine GmbH. Ein Unternehmen kann als UG von einer oder mehreren Personen gegründet werden. Dafür bedarf es allerdings eines notariell beurkundeten Gesellschaftsvertrages. Anschließend muss der Eintrag ins Handelsregister erfolgen. Erst wenn beide Vorgänge abgeschlossen sind, gilt die UG als gegründet.
Aktiengesellschaft (AG)
Ein Unternehmen kann als Aktiengesellschaft von einer oder mehreren Personen gegründet werden. Dafür bedarf es allerdings eines notariell beurkundeten Gesellschaftsvertrages (der Satzung) mit konkreten Mindestanforderungen, die darin aufgeführt werden müssen. Anschließend müssen die Gründer das Gründungskapital aufbringen, indem sie die Aktien übernehmen. Des Weiteren erklären sie in einer notariell zu beurkundenden Verpflichtung, dass die Einlagen auf die Aktien bezahlt werden.
An diesem Punkt besteht aber vorerst nur eine Gründungsgesellschaft.
Abschließend muss der Eintrag ins Handelsregister erfolgen. Erst wenn alle Vorgänge abgeschlossen sind, gilt die Aktiengesellschaft als rechtsfähig. Es ist zu empfehlen, diesen Punkt als Gründungsdatum anzuführen.
Branche
Geben Sie an dieser Stelle die Branche an, in der Ihr Unternehmen tätig ist. Ebenso benötigen Sie die Nummer des Wirtschaftszweiges entsprechend Ihrer Haupttätigkeit (also Ihres Unternehmens).
Sollten Sie Ihre Nummer nicht kennen, können Sie sich das Dokument “Klassifikation der Wirtschaftszweige” hier herunterladen.
Lassen Sie sich nicht davon entmutigen, dass Sie damit eine PDF-Datei mit stolzen 828 Seiten Umfang geöffnet haben.
Wichtig ist für Sie nur Kapitel V „Übersicht über die Gliederung der Klassifikation der Wirtschaftszweige“, das auf Seite 71 beginnt. In diesem Kapitel werden alle Branchen und ihre Unterkategorien aufgelistet.
Suchen Sie Ihre Branche und notieren Sie sich die Nummer hinter der für Sie passenden Unterkategorie.
Ein Beispiel: Sie sind in der Gastronomie tätig. Diese findet sich ab Seite 123. Konkret betreiben Sie ein Restaurant, womit für Sie die Nummer 5610 gilt.
Sind Sie freiberuflich tätig?
Geben Sie an dieser Stelle mit “ja” oder “nein” an, ob Sie einer freiberuflichen Tätigkeit nachgehen.
Wenn Sie nicht wissen, was darunter zu verstehen ist, dann lesen Sie sich am besten die folgende Erläuterung durch.
Als Freiberufler werden jene Menschen bezeichnet, die einer Tätigkeit nachgehen, die nicht von den Vorgaben der Gewerbeordnung betroffen ist. Darunter fallen Leistungen, die einen wissenschaftlichen, künstlerischen, schriftstellerischen, unterrichtenden oder erzieherischen Charakter aufweisen.
Als Freiberufler sind Sie in der Lage, auf Basis Ihrer beruflichen Qualifikation oder Begabung unabhängige Dienstleistungen für die unterschiedlichen Interessen Ihrer Auftraggeber auszuführen. Es ist notwendig, dass Sie über einen akademischen Abschluss verfügen oder eine ähnliche, für die Tätigkeit qualifizierende Bildung vorweisen können. Ebenso müssen Sie Zusatzausbildungen, die unabdingbar für die auszuübende Tätigkeit sind, im Vorfeld absolvieren. Im Unterschied zum Gewerbetreibenden müssen Sie als Freiberufler kein Gewerbe beim Gewerbeamt anmelden und somit auch keine Gewerbesteuer zahlen. Es ist völlig ausreichend, sich beim zuständigen Finanzamt anzumelden und dort eine Steuernummer zu erhalten. Das letzte Wort darüber, ob die Tätigkeit freiberuflich oder gewerblich ist, hat am Ende ohnehin das Finanzamt. Im absoluten Zweifelsfall fragen Sie dort direkt nach, ob Ihr Unternehmen als freiberuflich gilt oder nicht.
Zu 1.3 Kommunikation
Ansprechpartner
Geben Sie an dieser Stelle den zuständigen Ansprechpartner an, der für Rückfragen seitens der SAB zur Verfügung steht. Wenn der Ansprechpartner Sie selbst sind, tragen Sie einfach Ihren Namen ein.
Telefon
Geben Sie an dieser Stelle die Telefonnummer des Ansprechpartners ein. Es spielt keine Rolle, ob es sich dabei um eine Festnetz- oder Mobilfunknummer handelt.
Fax
Falls Sie oder der Ansprechpartner noch über ein funktionierendes Faxgerät verfügen und dieses vor der Arbeitslosigkeit bewahren wollen, geben Sie an dieser Stelle die zugehörige Faxnummer an.
Ansprechpartner E-Mail-Adresse
Geben Sie an dieser Stelle die E-Mail-Adresse des Ansprechpartners an. Sind Sie diese Person, tragen Sie Ihre E-Mail-Adresse ein.
Zu 2.
E-Mail-Adresse für elektronischen Dokumentenaustausch
Geben Sie an dieser Stelle die E-Mail-Adresse an, die mit dem Benutzerkonto verknüpft werden soll, das die Sächsische Aufbaubank auf ihrem Förderportal für Sie anlegt. Darüber wird auch der elektronische Dokumentenaustausch stattfinden.
Zu 3.1
Adresse der zu fördernden Betriebsstätte, für die Soforthilfe benötigt wird
Geben Sie an dieser Stelle die Adresse der Betriebsstätte an, für die Sie die Hilfe benötigen. Benötigt werden die Straße, Hausnummer, Postleitzahl und der Ort.
Beachten Sie dabei, dass die Betriebsstätte oder der Sitz der Geschäftsführung innerhalb von Sachsen sein muss.
Hat Ihr Unternehmen mehrere Betriebsstätten, wird trotzdem nur einmal Soforthilfe gewährt, da sich der Zuschuss auf das gesamte Unternehmen bezieht.
Wenn Sie als Freiberufler oder Soloselbstständiger keine externe Betriebsstätte haben, geben Sie Ihre Wohnanschrift an.
Zu 3.2 Angaben zu den Beschäftigten
Anzahl der Beschäftigten zum Zeitpunkt der Antragstellung
Wenn Sie Mitarbeiter haben, müssen Sie deren Gesamtzahl in Vollzeitkräften angeben. Dafür setzt Sachsen eine Vollzeitkraft mit 40 Stunden an
Mitarbeitende Eigentümer und Teilhaber gehen in die Beschäftigtenzahl ein, Auszubildende können ebenfalls mitberücksichtigt werden. Teilzeitkräfte und 450 Euro-Jobs sind entsprechend in Vollzeitäquivalente (VZÄ) umzurechnen. Für die Berechnung gilt Folgendes:
- Beschäftigte bis 20 Stunden = Faktor 0,5
- Beschäftigte bis 30 Stunden = Faktor 0,75
- Beschäftigte über 30 Stunden = Faktor 1
- Beschäftigte auf 450 Euro-Basis = Faktor 0,3)
Zu 4. Liquiditätsengpass
Sie müssen darlegen, dass Sie durch (!) die Corona-Krise in eine existenzbedrohliche Wirtschaftslage geraten sind. Als Begründung kann u. a. dienen, dass ihr Betrieb auf behördliche Anordnung hin wegen der Corona-Krise geschlossen wurde oder Aufträge storniert wurden, weshalb durch die ausbleibenden Einnahmen kurzfristige Verbindlichkeiten wie Miete oder Leasingraten auch unter Einsatz aller sonstigen liquiden Eigen- oder Fremdmittel (z. B. Entschädigungsleistungen, Steuerstundungen) nicht beglichen werden können.
Sollte ersichtlich sein, dass Sie Ihren Verbindlichkeiten in den kommenden drei Monaten nach der Antragstellung nicht nachkommen können, besteht ein Liquiditätsengpass.
Insofern Ihnen ein Miet- bzw. Pachtnachlass von mindestens 20 % gewährt wurde, kann der Zeitraum des Engpasses auf fünf Monate hochgerechnet werden.
Betrag
Geben Sie an dieser Stelle die Höhe des Betrags an, der Ihren zu erwartenden Liquiditätsengpass für die kommenden drei bzw. fünf Monate beschreibt.
Hauptgrund für meine Existenzbedrohung
Kreuzen Sie an dieser Stelle den Grund an, der Ihrer Ansicht nach das größte Risiko für Ihre Existenz darstellt.
Zu 5. Finanzierung
In Abhängigkeit der Anzahl Ihrer Vollzeitbeschäftigten wird sich auch die Ihnen zugeteilte Finanzierungshöhe bemessen. Wenn Sie über bis zu fünf Mitarbeiter verfügen, besteht die Möglichkeit auf bis zu 9.000 € und bei bis zu zehn Mitarbeitern auf bis zu 15.000 € Soforthilfe.
Wie viel Sie am Ende tatsächlich erhalten, hängt stark von der Höhe Ihres Liquiditätsengpasses ab.
Zu 6. Auszahlungsantrag
IBAN
Geben Sie an dieser Stelle die IBAN des Kontos an, auf das die Soforthilfe überwiesen werden soll. Wenn Sie Ihre IBAN nicht wissen, können Sie einen IBAN-Rechner verwenden und unter Angabe Ihrer Bankleitzahl und Kontonummer die IBAN berechnen lassen.
BIC
Geben Sie an dieser Stelle die BIC des Kontos an, auf das die Soforthilfe überwiesen werden soll. Wenn Sie Ihre BIC nicht wissen, können Sie eine BIC-Suche verwenden und unter Angabe Ihrer Bankleitzahl die BIC finden lassen.
Institut/Bank
Geben Sie an dieser Stelle das Geldinstitut an, bei dem Sie Ihr Konto haben, beispielsweise Sparkasse oder Deutsche Bank.
Zu 7. Unterlagen:
Dem Antrag muss eine beidseitige Kopie eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses beigefügt werden. Sind innerhalb des Unternehmens mehrere Personen zeichnungsbefugt, das heißt, zu Entscheidungen über die rechtsverbindliche Unternehmensentwicklung berechtigt, müssen von allen Personen die entsprechende Ausweiskopien beiliegen.
Zu 8.: Erklärungen
Lesen Sie sich die folgenden Erklärungen aufmerksam durch. Falsche Angaben können strafrechtliche Folgen nach sich ziehen.
Zu Antragsteller
Ort
Geben Sie hier den Ort (also die Stadt oder das Dorf) ein, an dem Sie sich während der Antragserstellung befinden.
Datum
Geben Sie hier das Datum der Antragstellung ein.
Senden Sie abschließend den ausgefüllten Antrag per Mail an
corona-wirtschaft@sab.sachsen.de
Unterschrift
Unterschreiben Sie den Antrag.
Wichtig:
Die Auszahlung der Soforthilfe kann lediglich auf ein Firmenkonto des Zuwendungsempfängers im Inland erfolgen. Sollten Sie über kein gesondertes Firmenkonto verfügen, da Sie beispielsweise Soloselbstständig oder als Freiberufler tätig sind, geben Sie ein Konto an, über das Sie Ihren geschäftlichen Zahlungsverkehr abwickeln.
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