Kurz und knapp
Die L-Bank Baden-Württemberg fördert durch den Liquiditätskredit kleine und mittelständische Unternehmen in Baden-Württemberg, die liquide Mittel vor allem für nicht-investive Maßnahmen benötigen.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg beim Einreichen Ihres Antrags!
Wichtige Links und Downloads zum Thema
Unternehmen der Landwirtschaft, Fischerei und Aquakultur sind nicht antragsberechtigt.
Sie fragen, wir antworten
Wer ist antragsberechtigt?
Mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie freiberuflich Tätige mit bis zu 500 Mitarbeitern.
Wichtig ist jedoch, dass Ihr Unternehmen der Hausbank ein tragfähiges wirtschaftliches Gesamtkonzept vorlegt. Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen, die in der Primärerzeugung landwirtschaftlicher Erzeugnisse oder Fischerei und Aquakultur tätig sind. Unternehmen in Schwierigkeiten sind ebenfalls ausgeschlossen. Ihr Unternehmen befindet sich „in Schwierigkeiten“, wenn mindestens eine dieser drei Voraussetzungen erfüllt ist. Eine Ausnahme sind Unternehmen, die höchstens drei Jahre alt sind, für diese gilt nur, ob sie in einem Insolvenzverfahren stecken oder nicht.
Überschuldung:
- Im Falle von Gesellschaften mit beschränkter Haftung (z. B. GmbH, UG): Mehr als die Hälfte des gezeichneten Stammkapitals ist infolge aufgelaufener Verluste verloren gegangen. Dies ist der Fall, wenn sich nach Abzug der aufgelaufenen Verluste von den Rücklagen ein negativer kumulativer Betrag ergibt, der mehr als der Hälfte des gezeichneten Stammkapitals entspricht.
- Im Falle von Gesellschaften, bei denen zumindest einige Gesellschafter unbeschränkt für die Schulden haften (z. B. KG, OHG), die ihre Geschäftstätigkeit vor dem 31.12.2016 aufgenommen haben: Mehr als die Hälfte der in den Geschäftsbüchern ausgewiesenen Eigenmittel ist infolge aufgelaufener Verluste verloren gegangen.
Beihilfe:
Das Unternehmen hat eine Rettungsbeihilfe erhalten und der Kredit wurde noch nicht zurückgezahlt oder die Garantie ist noch nicht erloschen beziehungsweise das Unternehmen hat eine Umstrukturierungsbeihilfe erhalten und unterliegt noch immer einem Umstrukturierungsplan.
Insolvenzverfahren:
Das Unternehmen ist Gegenstand eines Insolvenzverfahrens oder erfüllt die nach deutschem Recht vorgesehenen Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens auf Antrag seiner Gläubiger.
Was wird gefördert?
Art der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form eines langfristigen zinsverbilligten Darlehens.
Umfang der Finanzierung
- Minimaler Bruttodarlehensbetrag: 10.000 Euro
- Maximaler Bruttodarlehensbetrag: 5 Millionen Euro
Laufzeitvarianten
- 4 Jahre mit 0 oder 1 tilgungsfreien Jahr
- 5 Jahre mit 0 oder 1 tilgungsfreien Jahr
- 6 Jahre mit 0, 1 oder 2 tilgungsfreien Jahren
- 8 Jahre mit 0, 1 oder 2 tilgungsfreien Jahren
- 10 Jahre mit 0, 1 oder 2 tilgungsfreien Jahren
Auszahlung
Die Darlehen werden zu 99 % ausgezahlt.
Zinsverbilligung
Die L-Bank verbilligt die Kredite für die komplette Laufzeit.
Sollzinsbindungsfrist
Die Darlehenszinsen sind prinzipiell für die komplette Laufzeit gültig. Höhere Zinsen während der Sollzinsbindungsfrist können lediglich dann auftreten, wenn die Hausbank die dafür nötigen Voraussetzungen schon zu Beginn mit dem Kreditnehmer vertraglich festgehalten hat.
Konditionenübersicht
Die jeweils gültigen Sollzinssätze sind in der Konditionenübersicht „Wirtschaftsförderung“ festgehalten, die Sie hier herunterladen können.
Bereitstellungsprovision
Für den noch nicht genutzten Bruttodarlehensbetrag wird drei Monate nach dem Darlehensangebot der L-Bank eine Bereitstellungsprovision von 0,15 % pro Monat fällig.
Zinstermine
Die Sollzinsen müssen nachträglich zum Quartalsende gezahlt werden.
Tilgung
Die Tilgung erfolgt gegebenenfalls nach Ablauf der tilgungsfreien Jahre, vierteljährlich nachträglich in gleich hohen Raten jeweils zum Quartalsende.
Wie verläuft die Antragstellung?
Hausbankverfahren
Der Antrag zur Förderung wird bei der Hausbank des Unternehmens gestellt, die gleichzeitig die Weiterleitung an die L-Bank übernimmt.
Antragsunterlagen
Der Antrag wird über die Vorlage „Antrag für die Kreditprogramme des Landes“gestellt.
Mittelabruf
Sobald die Zusage der geförderten Mittel erfolgt ist, müssen diese innerhalb von 12 Monaten durch den Kunden abgerufen werden.
Verwendungsnachweis
Ihr Unternehmen ist verpflichtet, innerhalb von 12 Monaten nach vollständiger Darlehensnutzung (oder des Verzichts auf die restlichen Teile) nachzuweisen, dass die Mittel für das beantragte Vorhaben eingesetzt wurden.
Ist das Darlehen mit anderen Förderungen kombinierbar?
Liquiditätskredite können mit anderen Fördermitteln kombiniert werden. Ausnahme: Keine Kombination mit ELR-Zuschüssen
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