Liquiditätshilfe für Handel, Kultur und kleine Unternehmen

Aktualisiert am 29.04.2020

Kurz & knapp

Unternehmen, die coronabedingt in diesem Jahr mit einem Verlust rechnen, erhalten eine Liquiditätshilfe.
Das bedeutet, dass sie ab sofort nicht nur bereits im Jahr 2020 gezahlte Vorauszahlungen von Einkommen- oder Körperschaftsteuer erstattet bekommen, sondern ebenso jene des vergangenen Jahres. Die Grundlage dafür wird ein pauschal ermittelter Verlust für das aktuelle Jahr sein.


Inhalte geprüft von:

Rechtsanwalt Kranz
Schneider, Burger & Partner Steuerberater

Hinweis
In Kürze folgt ein BMF-Schreiben, das weitere Details erklärt, auf die wir selbstverständlich ebenfalls eingehen werden.


Sie fragen, wir antworten

Wer ist antragsberechtigt?

Vor allem kleinere Unternehmen und Selbstständige, die in den Bereichen Handel, Kultur und Gastronomie tätig sind.


Wie hoch ist die Verlustpauschale?

Der pauschal ermittelte Verlustrücktrag aus 2020 beträgt 15 % der maßgeblichen Einkünfte, die der Festsetzung der Vorauszahlungen für 2019 zugrunde gelegt wurden. Die Obergrenze dafür liegt bei einer Million Euro (bzw. zwei Millionen bei Zusammenveranlagung). Anschließend erfolgt eine Neuberechnung der Vorauszahlungen des Jahres 2019 und jegliche Überzahlungen werden erstattet.


Mein Unternehmen macht plötzlich Gewinn, was nun?

Sollte dieser Fall eintreten, zahlen Sie die erhaltene Hilfe zurück. Solange Sie jedoch Verluste machen, muss nichts zurückgezahlt werden.

Jetzt den Newsletter abonnieren!

Sobald zusätzliche Infos, weitere Maßnahmen des Bundes und der Länder oder neue Anträge vorhanden sind, informieren wir Sie umgehend und liefern kostenlose Updates.

Datenschutzerklärung