KfW-Schnellkredit 2020

Aktualisiert am 29.04.2020

Kurz & knapp

Als Folge der Corona-Pandemie bietet die KfW-Bank nun einen Schnellkredit für Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern an. Dieser soll zur Absicherung laufender Kosten sowie nötige Anschaffungen dienen und wird mit einem Sollzins von 3,00 % p. a. bedacht.

Angeboten werden kleinere und größere Kreditbeträge bis zu maximal 800.000 Euro. 
Der Kredit bietet die Möglichkeit, bis zu 10 Jahre für die Rückzahlung sowie für zwei Jahre keine Tilgung zu benötigen. Außerdem übernimmt die KfW 100% des Bankenrisikos.

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg beim Einreichen Ihres Antrags!


Wichtige Links & Downloads zum Thema

Inhalte geprüft von:

Rechtsanwalt Kranz
Schneider, Burger & Partner Steuerberater

Das Förderprodukt kommt nicht in Frage:
– wenn Sie bestehende Kredite umschulden oder ablösen möchten
– wenn Sie für ein abgeschlossenes Vorhaben eine Nach­finanzierung, Anschluss­finanzierung oder Prolongation suchen


Sie fragen, wir antworten

Wer ist antragsberechtigt?

Mit dem KfW-Schnellkredit werden Selbstständige und Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern gefördert, die mindestens seit Januar 2019 am Markt sind und in der Summe der Jahre 2017-2019 oder im Jahr 2019 einen Gewinn erzielt haben (sofern Ihr Unternehmen bislang nur für einen kürzeren Zeitraum am Markt ist, wird dieser Zeitraum herangezogen).

Bitte zählen Sie alle Mitarbeiter, die zum 31.12.2019 einen laufenden Arbeits­vertrag mit Ihrem Unternehmen haben. Leih- und/oder Fremd­arbeiter werden nicht mitgezählt. Teilzeit­kräfte und Mini-Jobber können Sie mit den folgenden Faktoren in Vollzeit­kräfte umrechnen:

Mitarbeiter bis 20 Stunden = Faktor 0,5
Mitarbeiter bis 30 Stunden = Faktor 0,75
Mitarbeiter über 30 Stunden & Auszubildende = Faktor 1
Mitarbeiter auf 450-Euro-Basis = Faktor 0,3
Sie benötigen rechnerisch mindestens 10,1 Mitarbeiter.


Wer ist nicht antragsberechtigt?

  • Unternehmen, die zum 31.12.2019 in Schwierigkeiten waren, also vor Beginn der Corona-Krise.
  • Wenn Sie während der Kredit­laufzeit Gewinn oder Dividende ausschütten.
  • Unternehmen, die landwirtschaftliche Produkte erzeugen oder in der Fischerei tätig sind.

Welche Konditionen bestehen?

Kredithöhe und Auszahlung

Gefördert werden maximal 500.000 Euro pro Unternehmensgruppe mit mehr als 10 Mitarbeitern bis einschließlich 50 Mitarbeitern bzw. maximal 800.000 Euro pro Unternehmensgruppe mit mehr 50 als Mitarbeitern.

Pro Unternehmensgruppe  können maximal bis zu 25 % des Jahres­umsatzes 2019 mitfinanziert werden.
Bis zur Erreichung des Kredithöchst­betrages können höchstens zwei Anträge gestellt werden. Diese sind bei derselben Hausbank einzureichen.

Die Auszahlung erfolgt zu 100 % des zugesagten Betrags. Sie können den Kreditbetrag nur komplett in einer Summe abrufen. Die Abruffrist beträgt 1 Monat nach Zusage. 

Leichter Zugang zum Kredit

  • Sie erhalten den KfW-Schnellkredit 2020 ohne Risikoprüfung.
  • Die KfW übernimmt 100 % des Kredit­ausfall­risikos von Ihrer Bank.
  • Als Kreditnehmer haften Sie zu 100 % für die Rückzahlung.

Rückzahlung

  • Während der tilgungsfreien Zeit zahlen Sie nur Zinsen – danach gleich hohe viertel­jährliche Raten zuzüglich Zinsen auf den noch zu tilgenden Kreditbetrag.
  • Eine vorzeitige Rückzahlung ist möglich – ohne Vorfälligkeitsentschädigung .
  • Die Rückzahlung erfolgt über Ihre Bank.
  • Sie können die Höhe der Raten und den Tilgungsplan mit dem Tilgungsrechner der KfW berechnen.

Sicherheiten

Sie müssen keine Sicherheiten stellen wie sonst bei Krediten üblich. Ihre Bank holt nur eine Auskunft einer allgemein anerkannten Auskunftei ein.

Kombination mit anderen Fördermitteln

Wichtig: Zusätzlich zum KfW-Schnellkredit 2020 können Sie auch die Zuschüsse der Sofort­hilfe­programme des Bundes und der Länder nutzen, soweit die Förderung insgesamt unter 800.000 Euro (Gesamt­nenn­betrag) pro Unternehmen bleibt.

Den KfW-Schnellkredit können Sie spätestens am 31.12.2020 abschließen. Bis zu diesem Zeitpunkt können Sie keinen weiteren KfW-Kredit beantragen.

Ein Wechsel vom KfW-Sonderprogramm 2020 (Programm­nummern 037/047/075/076/855) zum KfW-Schnellkredit (078) ist ausgeschlossen.

Ausgeschlossen ist auch eine Kumulierung (=Anhäufung) mit Instrumenten des Wirtschafts­stabilisierungs­fonds oder mit den Programmen der Bürgschafts­banken, die wegen der Corona­krise erweitert wurden.

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