GVL Corona-Hilfe

Aktualisiert am 06.04.2020

Finanzielle Nothilfe im Rahmen der Corona-Krise

Finanzielle Nothilfe für Kreative die freiberuflich oder kurzfristig beschäftigt & bereits schon mal an einer regulären Verteilung der GVL teilgenommen haben.

Wahrnehmungsberechtigte, die ausschließlich freiberuflich oder kurzfristig beschäftigt tätig sind und COVID-19-bedingte Veranstaltungs- oder Produktionsabsagen Honorarausfälle erlitten haben, können eine einmalige Hilfe in Höhe von 250 Euro im Rahmen der sozialen Zuwendungen der GVL erhalten.

Der Antrag auf die Soforthilfe war nur bis zum 30.04.2020 möglich

Downloads

Voraussetzung ist, dass die Antragsteller mindestens an einer regulären Verteilung der GVL teilgenommen haben. Darüber hinaus benötigen wir Nachweise über den Ausfall der Veranstaltung bzw. Produktion (Bestätigung/Absage vom Veranstalter oder der Produktion, Nachweis über Verdienstausfall).

Bitte füllen Sie dafür das untenstehende PDF-Formular zur Corona-Hilfe sowie die Einwilligungserklärung in Bezug auf die Datenverarbeitung bei Zuwendungsanträgen aus und schicken Sie es mit Ihren Nachweisen an coronahilfe@gvl.de.

Synchronsprecher, die aufgrund ausbleibender, kurzfristiger Engagements keine Absagen vorweisen können, bitten wir ihrem Antrag stattdessen eine separate Anlage beizufügen, in welcher dieser Umstand vom Künstler schriftlich und mit persönlicher Unterschrift bestätigt wird.

Zur Beachtung

  • Voraussetzung ist, dass die Antragsteller mindestens an einer regulären Verteilung der GVL teilgenommen haben
  • Die GVL können derzeit ausschließlich Anträge bearbeiten, die uns via E-Mail an coronahilfe@gvl.de erreichen. Postalische Anträge können derzeit nicht bearbeitet werden!
  • Die GVL möchten darum bitten, uns die vollständigen Unterlagen in einer E-Mail zukommen zu lassen. Bitte sehen Sie davon ab, zwei oder mehrere Mails zu versenden, da dies zu einer verzögerten Bearbeitung führt!
  • Bitte beachten Sie, dass Zahlungen ausschließlich auf die aktuell im System der GVL hinterlegten Bankverbindungen vorgenommen werden können. Hinweise zu Bankverbindungsänderungen in den Antragsunterlagen können wir nicht berücksichtigen.
  • Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass nur Direktberechtigte persönlich die Nothilfe beantragen können, nicht deren Bevollmächtigte (z. B. Agenturen).

Quelle:https://www.gvl.de/coronahilfe

Jetzt den Newsletter abonnieren!

Sobald zusätzliche Infos, weitere Maßnahmen des Bundes und der Länder oder neue Anträge vorhanden sind, informieren wir Sie umgehend und liefern kostenlose Updates.

Datenschutzerklärung