ERP Gründerkredit 073/074/075/076

Aktualisiert am 06.04.2020

ERP-Gründerkredit-Universell der KfW

Im Rahmen des Maßnahmenpakets der Bundesregierung zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise wird der ERP-Gründerkredit-Universell erweitert. Der ERP-Gründerkredit-Universell ermöglicht eine zinsgünstige Finanzierung von Gründungen, Nachfolgeregelungen oder Unternehmensfestigungen.

Hierunter fallen alle Formen der Existenzgründung, also die Errichtung von Unternehmen, deren Übernahme oder die Übernahme einer tätigen Beteiligung (auch im Nebenerwerb sowie Nachfolgeregelungen).

Zudem werden Festigungsmaßnahmen innerhalb der ersten 5 Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit finanziert. Es werden Gründer sowie Freiberufler und gewerbliche mittelständische Unternehmen gefördert, die noch keine 5 Jahre bestehen (Aufnahme der Geschäftstätigkeit, das heißt Datum der ersten Umsatzerzielung).

Zins­günstige Finanzierung von Gründungen, Nachfolge­regelungen oder Unternehmens­festigungen für Unternehmen innerhalb der ersten 5 Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit.

Wichtig: Der Gründer muss zum Zeitpunkt der Antragstellung mind. 3 Jahre selbstständig tätig sein bzw. sein Unternehmen muss mind. 2 Geschäftsjahre abgeschlossen haben.

FAQ zur Beantragung des ERP-Gründerkredits

Sie sollten Ihre individuellen Möglichkeiten von KfW-Krediten stets kritisch prüfen, da sonst das Risiko besteht, dass Ihre Hausbank bereits erteilte Kreditzusagen, wozu auch ein gewährter Kontokorrent (Überziehungskredit) oder andere Kreditarten gehören können, widerrufen könnte.

Downloads und Links zum Thema

Wer wird gefördert?

Natürliche Personen

  • Natürliche Personen, die ein Unternehmen beziehungsweise eine freiberufliche Existenz oder ein gewerbliches Unternehmen (produzierendes Gewerbe, Handwerk, Handel und sonstiges Dienstleistungsgewerbe) einschließlich eines gewerblichen Sozialunternehmens mit Gewinnerzielungsabsicht gründen oder hierfür Festigungsmaßnahmen innerhalb der ersten 5 Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit durchführen
  • Natürliche Personen, die ein gewerbliches Unternehmen einschließlich eines gewerblichen Sozialunternehmens mit Gewinnerzielungsabsicht übernehmen oder im Rahmen von Unternehmensnachfolgen eine tätige Beteiligung oder deren Aufstockung eingehen, auch wenn sie bereits länger als 5 Jahre selbstständig sind
  • Natürliche Personen müssen über die erforderliche fachliche und kaufmännische Eignung für die unternehmerische Tätigkeit sowie hinreichenden unternehmerischen Einfluss verfügen.

Unternehmen

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden – mit Sitz in Deutschland.
  • Unternehmer oder Freiberufler – in Deutschland.
  • Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen (074, 076) mit weniger als 250 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro.
  • Gefördert werden große Unternehmen ohne Umsatzbeschränkung (073, 075).

Das KfW-Sonderprogramm 2020 steht ab dem 23.03.2020 auch Unternehmen zur Verfügung, die bedingt durch die Corona-Krise vorübergehend Finanzierungsschwierigkeiten haben. Konkret heißt dies, dass alle Unternehmen, die zum 31.12.2019 nicht in Schwierigkeiten waren, einen Kredit beantragen können.


Was kann gefördert werden?

Förderfähige Maßnahmen

  • Investitionen
  • Betriebsmittel
  • Warenlager
  • Erwerb von Vermögenswerten aus anderen Unternehmen einschließlich Übernahmen und tätige Beteiligungen

Wie hoch sind die Kreditbeträge?

Maximal 1 Milliarde Euro pro Unternehmensgruppe (im Sinne verbundener Unternehmen), begrenzt auf maximal:

  • 25 % des Jahresumsatzes 2019 oder
  • das doppelte der Lohnkosten 2019 oder
  • den aktuellen Liquiditätsbedarf für die nächsten 18 Monate bei kleinen und mittleren Unternehmen beziehungsweise 12 Monate bei großen Unternehmen des Antragstellers.

Bei Krediten größer als 25 Millionen Euro ist der Kreditbetrag auf maximal 50 % der Gesamtverschuldung des Unternehmens begrenzt. Zur Ermittlung des Gruppenumsatzes werden der Umsatz des Antragstellers und die Umsätze der mit ihm verbundenen Unternehmen in voller Höhe addiert. Innenumsätze können herausgerechnet werden.

Als verbundene Unternehmen gelten:

  • Unternehmen, an denen der Antragsteller direkt oder indirekt mit mehr als 50 % beteiligt ist
  • Unternehmen, die am Antragsteller direkt oder indirekt mit mehr als 50 % beteiligt sind
  • Alle Unternehmen, die in einem formellen Konzernverhältnis stehen.

Es werden bis zu 100 % der förderfähigen Kosten finanziert. Die Mehrwertsteuer kann mitfinanziert werden, sofern die Berechtigung zum Vorsteuerabzug nicht vorliegt.


Welche Laufzeiten stehen zur Verfügung?

Investitionen

  • bis zu 5 Jahre bei höchstens 1 Tilgungsfreijahr und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit.

Betriebsmittel

  • bis zu 2 Jahre mit Tilgung in einer Summe am Laufzeitende und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit
  • bis zu 5 Jahre bei höchstens 1 Tilgungsfreijahr und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit

Warenlager

  • bis zu 2 Jahre mit Tilgung in einer Summe am Laufzeitende und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit
  • bis zu 5 Jahre bei höchstens 1 Tilgungsfreijahr und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit

Übernahme oder tätige Beteiligung

  • bis zu 5 Jahre bei höchstens 1 Tilgungsfreijahr und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit

Fragen und Antworten zum ERP Gründerkredit

Frage 1:

Wo kann der Kredit beantragt werden?

Die KfW gewährt Kredite aus diesem Programm über Finanzierungspartner (Banken und Sparkassen). Ihren Antrag stellen Sie bei einem Finanzierungspartner Ihrer Wahl vor Beginn des Vorhabens. In den meisten Fällen ist dies Ihre Hausbank.


Frage 2:

Gibt es Antragsvoraussetzungen?

Voraussetzung ist, dass der Antragssteller in der Regel seit 3 Jahren selbstständig tätig ist beziehungsweise das antragstellende Unternehmen in der Regel seit 3 Jahren besteht, mindestens aber über eine Unternehmenshistorie mit aussagefähigen Jahresabschlussunterlagen von 2 Geschäftsjahren verfügt.


Frage 3:

Welche Unterlagen zur Antragstellung sind nötig?

Eine Übersicht der erforderlichen Unterlagen und Angaben erhalten Sie durch Ausfüllen unserer Checkliste „Unterlagen für die Risikoprüfung“. Die KfW behält sich vor, ergänzende Unterlagen anzufordern, sofern dies für die Bearbeitung notwendig ist.

Die meisten benötigten Angaben werden automatisiert abgefragt. Darüber hinaus werden folgende Angaben benötigt:

Für kleine und mittlere Unternehmen gemäß Definition der Europäischen Union die Selbsterklärung zur Einhaltung dieser Definition (für verflochtene Unternehmen Formularnummer 600 000 0196; für nicht verflochtene Unternehmen Formularnummer 600 000 0095). Die Selbsterklärung verbleibt beim Finanzierungspartner.

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