Corona-Soforthilfe Thüringen

Aktualisiert am 06.04.2020

Hinweis: Die Frist für die Antragstellung ist am 31.05.2020 abgelaufen.

Sicher durch den Antrag mit unserer Ausfüllhilfe

Wir gehen mit Ihnen Schritt für Schritt durch Ihren Antrag für Soforthilfe. Laden Sie sich als erstes das Antragsformular herunter. Als nächstes können Sie sich die Ausfüllhilfe ausdrucken und mit deren Hilfe die einzelnen Bereiche ausfüllen. Alternativ zeigen wir Ihnen in einem kurzen Video, was Sie in die abgefragten Felder einsetzen müssen.

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg beim Einreichen Ihres Antrags!

Anleitung zur Corona-Soforthilfe in Thüringen

Antragsberechtigt sind Soloselbstständige, Angehörige der Freien Berufe und kleine Unternehmen (einschließlich Unternehmen mit landwirtschaftlicher Urproduktion) mit bis zu 50 Beschäftigten, die wirtschaftlich und dauerhaft am Markt mit Betriebsstätte oder Sitz in Thüringen tätig sind.

Gratis Downloads zum Thema

Inhalte geprüft von:

Rechtsanwalt Kranz
Schneider, Burger & Partner Steuerberater

Die Ausfüllhilfe

Bitte halten Sie bereit

  1. Ihren Personalausweis oder Reisepass. Wenn Sie nicht deutsche/r Staatsbürger oder –bürgerin sind, nehmen Sie bitte den Ausweis, den Sie stattdessen benutzen
  2. Bankverbindung
  3. Steuerunterlagen
  4. Handelsregisternummer/ Betriebsnummer
  5. Umsatzsteuer-ID
  6. Gewerbeanmeldung/Handelsregisterauszug oder Steuerbescheid

Zu 1: Angaben Antragsteller/in

Geben Sie an dieser Stelle den Namen Ihrer Firma an. Wenn Sie selbstständig bzw.
freiberuflich arbeiten und keine eigenständiges Unternehmen haben, geben Sie Ihren Namen
an.

Rechtsform

Geben Sie an dieser Stelle die Rechtsform Ihres Unternehmens an. Sollten in dieser Frage Unsicherheiten bestehen, suchen Sie sich die letzte Steuererklärung heraus, auf dieser sollte die Rechtsform eingetragen sein. Alternativ sollten Sie sich beim zuständigen Finanzamt erkundigen. Womöglich kann Ihnen auch die IHK weiterhelfen.

Branche, vierstellige Nummer der amtlichen Statistik (WZ 2008):

Mittlerweile müssen Sie sich nicht mehr durch ein Mammut-Dokument mit 1358 Seiten kämpfen, sondern können bequem aus den Drop-Down-Menüs Ihre Branchenzugehörigkeit und die entsprechende Nummer ermitteln lassen.

Wählen Sie hier die Branche, die Ihrer am nächsten kommt aus dem Menü aus.

PLZ, Ort

Geben Sie an dieser Stelle die Postleitzahl und den Ort Ihrer Firma an. Wenn Sie selbstständig bzw. freiberuflich arbeiten und keine eigenständige Firma haben, geben Sie die Postleitzahl und den Ort Ihrer Wohnung an.

Straße, Hausnummer

Geben Sie an dieser Stelle die Straße und Hausnummer Ihrer Firma an. Wenn Sie selbstständig bzw. freiberuflich arbeiten und keine eigenständige Firma haben, geben Sie die Straße und Hausnummer Ihrer Wohnung an.

Bundesland

Geben Sie hier Ihr Bundesland ein.

Ansprechpartner/in des Antragstellers

Geben Sie im dafür vorgesehenen Feld den zuständigen Ansprechpartner an, der für Rückfragen zur Verfügung steht. Wenn der Ansprechpartner Sie selbst sind, tragen Sie einfach Ihren Namen ein.

Telefon

Geben Sie an dieser Stelle die Telefonnummer des Ansprechpartners ein. Es spielt keine Rolle, ob es sich dabei um eine Festnetz- oder Mobilfunknummer handelt.

E-Mail-Adresse

Geben Sie an dieser Stelle die E-Mail-Adresse des Ansprechpartners an. Sind Sie diese Person, tragen Sie Ihre E-Mail-Adresse ein.

Bankverbindung

Geben Sie an dieser Stelle das Geldinstitut an, bei dem Sie Ihr Konto angelegt haben,
beispielsweise Sparkasse oder Deutsche Bank.

IBAN

Sie finden die IBAN auf der Rückseite Ihrer Girokarte. Es handelt sich um eine 22-stellige Kombination aus zwei Buchstaben und zwanzig Ziffern. Bitte geben Sie die IBAN ohne Leerzeichen ein. Wenn Sie Ihre IBAN nicht wissen, können Sie einen IBAN-Rechner verwenden und unter Angabe Ihrer Bankleitzahl und Kontonummer die IBAN berechnen lassen.


Zu 2: Angaben zur betroffenen Betriebsstätte

Postleitzahl / Ort

Geben Sie an dieser Stelle die Postleitzahl und den Ort der betroffenen Betriebsstätte an.

Straße / Hausnummer

Geben Sie an dieser Stelle die Straße und Hausnummer der betroffenen Betriebsstätte an

Grund für die existenzgefährdende Wirtschaftslage

Begründen Sie, weswegen die Corona-Epidemie Ihre wirtschaftliche Existenz bedroht. Sie können hier auch regelmäßige finanzielle Verpflichtungen wie Miete für Gewerbe, Mitarbeitergehälter und andere feste Zahlungsverpflichtungen, nennen. Die konkrete Einmalzahlung basiert auf einem glaubhaft versicherten Liquiditätsengpass für drei auf die Antragstellung folgende Monate. Die Soforthilfe wird berechnet auf Grundlage des fortlaufenden betrieblichen Sach- und Finanzaufwandes, u. a. gewerbliche und auf die unternehmerische oder freiberufliche Tätigkeit bezogene Mieten, Pachten, Leasingaufwendungen, Energie-und Instandhaltungskosten, Prämien für betrieblich veranlasste Versicherungen, bezogen auf die drei in Satz 1 bezeichneten Monate. Insofern Ihnen ein Miet- bzw. Pachtnachlass von mindestens 20 % gewährt wurde, kann der Zeitraum des Engpasses auf fünf Monate hochgerechnet werden.

Höhe der einmaligen Soforthilfe

Für die folgenden drei Monate beantrage/n ich/wir eine einmalige Soforthilfe in Höhe von

Geben Sie an dieser Stelle die Höhe der Soforthilfe an, die Sie benötigen (in Abhängigkeit ihrer Beschäftigtenanzahl)

Höhe anderweitig beantragter oder bewilligter Zuschüsse

Höhe anderweitig beantragter oder bewilligter Zuschüsse i. V. m. der Corona-Pandemie

Tragen Sie hier die voraussichtliche Höhe der Hilfe ein, die Sie erhalten werden, wenn Sie bereits entsprechende Anträge gestellt haben.
Hinweis: Wenn Sie bereits früher einen Antrag auf die Soforthilfe des Landes gestellt und dadurch die 5.000 Euro erhalten haben, erhalten Sie nun die 4.000 Euro des Bundes, sofern Sie sich dafür qualifizieren. Ein neuer Antrag ist nicht notwendig.
Neue Antrage werden automatisch mit dem Bundesprogramm verrechnet.

Anzahl der Beschäftigten im Unternehmen

Anzahl der Beschäftigten im Unternehmen zum Zeitpunkt der Antragstellung (inkl. Inhaber*in, Auszubildende können eingerechnet werden)

Thüringen bietet hier leider keine detaillierte Aufschlüsselung der Berechnungsgrundlage, wir haben uns daher an den Bundesvorgaben orientiert. Mitarbeitende Eigentümer und Teilhaber gehen in die Beschäftigtenzahl ein, Auszubildende können ebenfalls mitberücksichtigt werden. Teilzeitkräfte und 450-Euro-Jobs sind entsprechend in Vollzeitäquivalente (VZÄ) umzurechnen. Für die Berechnung gilt Folgendes:


Beschäftigte bis 20 Stunden = Faktor 0,5
Beschäftigte bis 30 Stunden = Faktor 0,75
Beschäftigte über 30 Stunden = Faktor 1
Beschäftigte auf 450-Euro-Basis = Faktor 0,3)

Höhe des Umsatzes im Jahr 2019

Geben Sie an dieser Stelle die Höhe des Umsatzes Ihres Unternehmens des Jahres 2019 an.

Erklärung

Ich/Wir erkläre/n, dass sich das Unternehmen am 29.02.2020 nicht in Schwierigkeiten gemäß Art. 2 Abs. 18 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung befunden hat. Weiterhin erkläre/n ich/wir, dass der Schaden nach dem 11.03.2020 eingetreten ist.

Hinweis:
Es wird im Antrag auf Art. 2 Abs. 18 verwiesen, das ist jedoch nicht korrekt. Die richtige Definition ist in Abs. 31 desselben Artikels zu finden.

Sollten Sie unsicher sein, ob das auf Sie zutrifft, finden Sie hier die fünf Eventualitäten der „Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung nichtfinanzieller Unternehmen in Schwierigkeiten“. Sobald eine davon auf Sie zutrifft, sind Sie nicht antragsberechtigt:

  1. Im Falle von Gesellschaften mit beschränkter Haftung: Mehr als die Hälfte des gezeichneten Stammkapitals ist infolge aufgelaufener Verluste verlorengegangen.
  2. Im Falle von Gesellschaften, bei denen zumindest einige Gesellschafter unbeschränkt für die Schulden der Gesellschaft haften: Mehr als die Hälfte der in den Geschäftsbüchern ausgewiesenen Eigenmittel ist infolge aufgelaufener Verluste verlorengegangen.
  3. Das Unternehmen ist Gegenstand eines Insolvenzverfahrens oder erfüllt die im innerstaatlichen Recht vorgesehenen Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens auf Antrag seiner Gläubiger.
  4. Das Unternehmen hat eine Rettungsbeihilfe erhalten und der Kredit wurde noch nicht zurückgezahlt oder die Garantie ist noch nicht erloschen beziehungsweise das Unternehmen hat eine Umstrukturierungsbeihilfe erhalten und unterliegt immer noch einem Umstrukturierungsplan.
  5. Im Falle eines Unternehmens, das kein kleines oder mittleres Unternehmen ist: In den letzten beiden Jahren betrug der buchwertbasierte Verschuldungsgrad des Unternehmens mehr als 7,5 und das anhand Zinsdeckungsverhältnis des Unternehmens lag unter 1,0.

Zu 3: Erklärungen

Zu den nachfolgenden Punkten

Lesen Sie sich die folgenden Erklärungen aufmerksam durch. Falsche Angaben können strafrechtliche Folgen nach sich ziehen. Bitte haken Sie die Kästchen wahrheitsgemäß ab.

Bewahren Sie Ihre Dokumente und den Antrag gut auf. Der Rechnungshof, die Genehmigungsbehörden und die Europäische Kommission dürfen für einen Zeitraum von 10 Jahren entsprechende Überprüfungen ansetzen.


Zu 4: Rechtsverbindliche Unterschriften

Ich/Wir bestätige/n, dass mir/uns die Datenschutzinformation nach Art. 13, 14 und 21 der EU-Datenschutz-Grundverordnung online über www.aufbaubank.de/datenschutzinformation oder als Ausdruck zur Verfügung gestellt wurde.

Ort und Datum

Geben Sie hier den Ort und das Datum der Antragstellung ein.

Unterschrift

Hier benötigen Sie den Firmenstempel. Unterschreiben Sie den Antrag (rechtsverbindliche Unterschrift des Antragstellenden) sowie dessen Name in Druckbuchstaben eintragen.

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