Corona-Soforthilfe Schleswig-Holstein

Aktualisiert am 06.04.2020

Hinweis: Die Frist für die Antragstellung ist am 31.05.2020 abgelaufen.

Sicher durch den Antrag mit unserer Ausfüllanleitung

Wir gehen mit Ihnen Schritt für Schritt durch Ihren Antrag für Soforthilfe. Laden Sie sich als erstes das Antragsformular herunter. Als nächstes können Sie sich die Ausfüllanleitung ausdrucken und mit deren Hilfe die einzelnen Bereiche ausfüllen. Alternativ zeigen wir Ihnen in einem kurzen Video, was Sie in die abgefragten Felder einsetzen müssen.

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg beim Einreichen Ihres Antrags!

Ausfüllanleitung zur Corona-Soforthilfe in Schleswig-Holstein

Antragsberechtigt sind Soloselbstständige, Angehörige der Freien Berufe und kleine Unternehmen (einschließlich Unternehmen mit landwirtschaftlicher Urproduktion) mit bis zu 10 Beschäftigten, die wirtschaftlich und dauerhaft am Markt mit Betriebsstätte oder Sitz in Schleswig-Holstein tätig sind.

Downloads und Links zum Thema

Inhalte geprüft von:

Rechtsanwalt Kranz
Schneider, Burger & Partner Steuerberater

Die Ausfüllanleitung

Bitte halten Sie bereit

  1. Ihren Personalausweis oder Reisepass.
    Wenn Sie nicht deutsche/r Staatsbürger oder –bürgerin sind, nehmen Sie bitte den Ausweis, den Sie stattdessen benutzen
  2. Bankverbindung
  3. Steuerunterlagen
  4. Handelsregisternummer/ Betriebsnummer
  5. Umsatzsteuer-ID
  6. Gewerbeanmeldung/Handelsregisterauszug oder Steuerbescheid

Zu 1: Antragsteller/in

Sie können die Soforthilfe als Soloselbstständiger, Angehöriger der freien Berufe und Kleinunternehmer mit bis zu 10 Beschäftigten beantragen, wenn Sie wirtschaftlich und damit dauerhaft am Markt als Unternehmen oder im Haupterwerb als Freiberufler oder Selbstständige tätig sind, Ihre Tätigkeit von einer inländischen Betriebsstätte oder einem inländischen Sitz der Geschäftsführung aus ausführen und Sie bei einem deutschen Finanzamt angemeldet sind.

Firma

Geben Sie an dieser Stelle den Namen Ihrer Firma an. Wenn Sie selbstständig bzw. freiberuflich arbeiten und keine eigenständige Firma haben, geben Sie Ihren Namen an.

Name

Geben Sie an dieser Stelle Ihren Nachnamen an.

Vorname

Geben Sie an dieser Stelle Ihren Vornamen an.

Rechtsform des Unternehmens

Geben Sie an dieser Stelle die Rechtsform Ihres Unternehmens an.

Sollten in dieser Frage Unsicherheiten bestehen, suchen Sie sich die letzte Steuererklärung heraus, auf dieser sollte die Rechtsform eingetragen sein. Alternativ sollten Sie sich beim zuständigen Finanzamt erkundigen. Womöglich kann Ihnen auch die IHK weiterhelfen.

Handelsregisternummer

Wenn Sie Ihre Handelsregisternummer nicht wissen: Gehen Sie auf www.handelsregister.de und geben Sie im Suchfeld „Normale Suche“ den Namen Ihres Unternehmens ein.

Steuer-ID

Bitte geben Sie auf jeden Fall Ihre Steuer-ID an. Die Steuer-ID ist eine 11-stellige Nummer, die u. a. auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung steht. Sollten Sie Ihre nicht mehr wissen, können Sie diese hier erneut anfordern.

Zuständiges Finanzamt

Tragen Sie hier Ihr zuständiges Finanzamt ein.

Freiberuflich tätig

Wählen Sie hier aus, ob Sie freiberuflich arbeiten.

Geschäftsadresse: Straße, Hausnummer

Geben Sie an dieser Stelle die Straße und Hausnummer Ihrer Firma an. Wenn Sie selbstständig bzw. freiberuflich arbeiten und keine eigenständige Firma haben, geben Sie die Straße und Hausnummer Ihrer Wohnung an.

PLZ, Ort

Geben Sie an dieser Stelle die Postleitzahl und den Ort Ihrer Firma an. Wenn Sie selbstständig bzw. freiberuflich arbeiten und keine eigenständige Firma haben, geben Sie die Postleitzahl und den Ort Ihrer Wohnung an.

Landkreis

Geben Sie den Landkreis oder die kreisfreie Stadt ein, in der sich Ihre Firma befindet.

Telefon

Geben Sie an dieser Stelle die Telefonnummer des Ansprechpartners ein. Hier können Sie eine Festnetznummer oder eine Mobilfunknummer eintragen.

Fax

Falls Sie oder der Ansprechpartner noch über ein funktionierendes Faxgerät verfügen und dieses vor der Arbeitslosigkeit bewahren wollen, geben Sie an dieser Stelle die zugehörige Faxnummer an.

E-Mail-Adresse

Geben Sie an dieser Stelle die E-Mail-Adresse des Ansprechpartners an. Sind Sie diese Person, tragen Sie Ihre E-Mail-Adresse ein.


Zu 2: Bankverbindung Firmenkonto

IBAN

Sie finden die IBAN auf der Rückseite Ihrer Girokarte. Es handelt sich um eine 22-stellige Kombination aus zwei Buchstaben und zwanzig Ziffern. Bitte geben Sie die IBAN ohne Leerzeichen ein. Wenn Sie Ihre IBAN nicht wissen, können Sie einen IBAN-Rechner verwenden und unter Angabe Ihrer Bankleitzahl und Kontonummer die IBAN berechnen lassen.

BIC

Geben Sie an dieser Stelle die BIC des Kontos an, auf das die Soforthilfe überwiesen werden soll. Wenn Sie Ihre BIC nicht wissen, können Sie eine BIC-Suche verwenden und unter Angabe Ihrer Bankleitzahl die BIC finden lassen.

Kreditinstitut

Geben Sie an dieser Stelle das Geldinstitut / die Bank an, bei dem Sie Ihr Konto haben, beispielsweise Sparkasse oder Deutsche Bank.


Zu 3: Branche

Geben Sie die Branche an, die Sie aus einer langen Liste auswählen können.


Zu 4: Anzahl der Beschäftigten

Anzahl der Mitarbeiter/innen

Sehr wichtig ist es, unter Punkt 4 die Anzahl Ihrer Mitarbeiter in Vollzeitmitarbeiter umzurechnen. Das geht sehr einfach. Schleswig-Holstein gibt für eine Vollzeitkraft 39 Wochenarbeitsstunden an. Rechnen Sie nun also die Wochenarbeitszeit aller Ihrer Mitarbeiter zusammen und teilen Sie diese durch 39.

Sollten Sie etwa zwei Teilzeitmitarbeiter mit jeweils 20 Wochenstunden sowie eine Vollzeitkraft haben, so rechnen Sie 20+20+39. Das ergibt 79 und diese Zahl teilen Sie nun durch 39 und kommen auf 2,02.

Da Sie sich als Unternehmer selbst als eine Vollzeitkraft rechnen müssen, kommen Sie also in diesem Beispiel auf 3,02 Vollzeitkräfte.


Zu 5: Art und Umfang der Soforthilfe

Summe der Soforthilfe

Anträge mit bis zu 5 Vollzeitkräften können 9.000 Euro beantragen, während Anträge über bis zu 10 Mitarbeiter auf 15.000 Euro kommen können.

Tragen Sie die für Ihr Unternehmen bzw. Ihre Mitarbeiterzahl korrekte Summe ein, die Sie beantragen wollen.

Grund für die existenzgefährdende Wirtschaftslage

Anschließend müssen Sie schriftlich begründen, warum die Corona-Pandemie für Sie existenzgefährdend ist. Dafür können Sie einen Liquiditätsengpass nennen, der durch die Corona-Krise vom Frühjahr 2020 entstanden ist und eine existenzgefährdende Wirtschaftslage ausgelöst hat, bei der die Einnahmen aus dem Geschäftsbetrieb nicht mehr ausreichen, um die Verbindlichkeiten in den folgenden drei Monaten zu zahlen.

Zu 6: Subventionserhebliche Erklärungen

Abschließend folgt noch ein Abschnitt, in dem Sie eine Reihe von Versicherungen und Zustimmungen abgeben müssen. Etwa die, dass Ihre wirtschaftliche Schieflage eine Folge der Corona-Krise ist und dass Ihnen klar ist, dass bewusste Falschangaben in diesem Antrag Subventionsbetrug darstellt und damit eine Straftat ist. Sie müssen alle Kästchen ankreuzen, da andernfalls der Antrag nicht bearbeitet wird. Bitte haken Sie die Kästchen wahrheitsgemäß ab.


Zu 7: Sonstige Erklärungen des/der Antragsteller(s)/in

Ort

Geben Sie hier den Ort (also die Stadt oder das Dorf) ein, an dem Sie sich während der Antragserstellung befinden. 

Datum

Geben Sie hier das Datum der Antragstellung ein.

Unterschrift

Unterschreiben Sie den Antrag.

Für die Unterschrift müssen Sie diese Seite entweder ausdrucken und mit der Hand unterschreiben, bevor Sie diese wieder einscannen und somit für die digitale Versendung bereitmachen. Wenn Ihnen Ihre Unterschrift als elektronische Signatur vorliegt, können Sie diese auch direkt ins Dokument einbauen, ohne dieses ausdrucken zu müssen.

Beigefügte Unterlagen: Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung; ggf. Kopie
Personalausweis

Nachdem Sie dieses Antragsformular ausgefüllt und unterschrieben haben, gehen Sie bitte auf www.ib-sh.de/antragsupload, um Ihren Antrag mit dem erforderlichen Nachweis an die IB.SH zu übermitteln.

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