Hinweis: Die Frist für die Antragstellung ist am 31.05.2020 abgelaufen.
Sicher durch den Antrag mit unserer Ausfüllanleitung
Wir gehen mit Ihnen Schritt für Schritt durch Ihren Antrag für Soforthilfe. Laden Sie sich als erstes das Antragsformular herunter. Als nächstes können Sie sich die Ausfüllanleitung ausdrucken und mit deren Hilfe die einzelnen Bereiche ausfüllen. Alternativ zeigen wir Ihnen in einem kurzen Video, was Sie in die abgefragten Felder einsetzen müssen.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg beim Einreichen Ihres Antrags!
Ausfüllanleitung zur Corona-Soforthilfe in Sachsen-Anhalt
Antragsberechtigt
sind Soloselbstständige, Angehörige der freien Berufe und kleine Unternehmen (einschließlich Unternehmen mit landwirtschaftlicher Urproduktion) mit bis zu 50 Beschäftigten, die einerseits wirtschaftlich und damit dauerhaft am Markt als Unternehmen oder im Haupterwerb als Freiberufler oder Selbstständige tätig sind.
Des Weiteren muss die Tätigkeit von einer Betriebsstätte oder einem Sitz der Geschäftsführung in Sachsen-Anhalt ausgeführt werden und bei einem deutschen Finanzamt angemeldet sein.
Sollten Sie sich in dieser Beschreibung nicht wiederfinden, sind Sie nicht antragsberechtigt.
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Die Ausfüllanleitung
Bitte halten Sie bereit
- Ihren Personalausweis oder Reisepass. Wenn Sie nicht deutsche/r Staatsbürger oder –bürgerin sind, nehmen Sie bitte den Ausweis, den Sie stattdessen benutzen
- Bankverbindung
- Handelsregisternummer/ Betriebsnummer
- Umsatzsteuer-ID
- Gewerbeanmeldung/Handelsregisterauszug oder Steuerbescheid
Inhaltsverzeichnis
Angaben des Antragstellers
Antragsberechtigt sind Soloselbstständige, Angehörige der freien Berufe und kleine Unternehmen (einschließlich Unternehmen mit landwirtschaftlicher Urproduktion) mit bis zu 50 Beschäftigten, die einerseits wirtschaftlich und damit dauerhaft am Markt als Unternehmen oder im Haupterwerb als Freiberufler oder Selbstständige tätig sind.
Des Weiteren muss die Tätigkeit von einer Betriebsstätte oder einem Sitz der Geschäftsführung in Sachsen-Anhalt ausgeführt werden und bei einem deutschen Finanzamt angemeldet sein.
Explizit nicht antragsberechtigt sind zudem
- Unternehmen der öffentlichen Hand oder solche, an denen diese mehrheitlich und unmittelbare oder mittelbare Anteile hält,
- private Vermietung und Verpachtung,
- gewerbliche Vermietung und Verpachtung von Immobilien,
- im Nebenerwerb tätige Unternehmer, Soloselbstständige und freiberuflich Erwerbstätige.
Außerdem sind nur Unternehmen antragsberechtigt, die nicht bereits am 31.12.2019 in wirtschaftlichen Schwierigkeiten gemäß der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung waren. Sollten Sie unsicher sein, ob das auf Sie zutrifft, finden Sie hier die fünf Eventualitäten der „Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung nichtfinanzieller Unternehmen in Schwierigkeiten“.
Sobald eine davon auf Sie zutrifft, sind Sie nicht antragsberechtigt:
- Im Falle von Gesellschaften mit beschränkter Haftung: Mehr als die Hälfte des gezeichneten Stammkapitals ist infolge aufgelaufener Verluste verlorengegangen.
- Im Falle von Gesellschaften, bei denen zumindest einige Gesellschafter unbeschränkt für die Schulden der Gesellschaft haften: Mehr als die Hälfte der in den Geschäftsbüchern ausgewiesenen Eigenmittel ist infolge aufgelaufener Verluste verlorengegangen.
- Das Unternehmen ist Gegenstand eines Insolvenzverfahrens oder erfüllt die im innerstaatlichen Recht vorgesehenen Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens auf Antrag seiner Gläubiger.
- Das Unternehmen hat eine Rettungsbeihilfe erhalten und der Kredit wurde noch nicht zurückgezahlt oder die Garantie ist noch nicht erloschen beziehungsweise das Unternehmen hat eine Umstrukturierungsbeihilfe erhalten und unterliegt immer noch einem Umstrukturierungsplan.
- Im Falle eines Unternehmens, das kein kleines oder mittleres Unternehmen ist: In den letzten beiden Jahren betrug der buchwertbasierte Verschuldungsgrad des Unternehmens mehr als 7,5 und das Zinsdeckungsverhältnis des Unternehmens lag unter 1,0.
Eine Ausnahme besteht für Unternehmen, die noch nicht älter als drei Jahre sind, für diese ist
nur die Frage der drohenden Insolvenz relevant
1.1 Allgemeine Angaben
Frau
Füllen Sie das aus, wenn Sie eine Frau sind.
Herr
Füllen Sie das aus, wenn Sie ein Mann sind.
Firma
Setzen Sie hier den Namen Ihres Unternehmens ein.
Sonstige Anrede
Nutzen Sie dieses Feld, wenn keines der drei anderen auf Sie zutrifft.
Name/Firma
Geben Sie an dieser Stelle Ihren vollständigen Namen an, wenn Sie soloselbstständig oder freiberuflich tätig sind und über keinen externen Firmensitz verfügen. Andernfalls geben Sie den Namen Ihres Unternehmens an.
Geburts-/Gründungsdatum
Geben Sie an dieser Stelle Ihr Geburtsdatum an, wenn Sie soloselbstständig oder freiberuflich tätig sind und über keinen externen Firmensitz verfügen. Andernfalls geben Sie das Gründungsdatum Ihres Unternehmens an.
Straße, Hausnummer
Geben Sie an dieser Stelle die Straße und Hausnummer Ihrer Firma an. Wenn Sie selbstständig bzw. freiberuflich arbeiten und keine eigenständige Firma haben, geben Sie die Straße und Hausnummer Ihrer Wohnung an.
PLZ
Geben Sie an dieser Stelle Ihre Postleitzahl ein.
Ort
Geben Sie den Ort an, an dem sich Ihre Firma befindet oder Sie Ihrer Selbstständigkeit nachgehen.
ggf. Ortsteil
Hier können sie gegebenenfalls noch den Ortsteil Ihrer Firma angeben.
Landkreis/kreisfreie Stadt
Geben Sie an dieser Stelle den zugehörigen Landkreis Ihres Ortes bzw. die kreisfreie Stadt an
Geben Sie an dieser Stelle Ihre E-Mail-Adresse an.
Ansprechpartner zum Antrag
Name, Anschrift, Vorwahl/Rufnummer, Fax
Geben Sie an dieser Stelle die erforderlichen Kontaktdaten des Ansprechpartners ein, der für Rückfragen zuständig ist. Sollten Sie diese Person sein, genügt der Verweis “entspricht Antragsteller“.
Vorsteuerabzugsberechtigt Ja/Nein/teilweise mit [ ] %
Geben Sie an dieser Stelle an, ob Sie bzw. Ihr Unternehmen vorsteuerabzugsberechtigt sind/ist. Das bedeutet, dass Ihr Unternehmen Rechnungen mit ausgewiesener Umsatzsteuer von 19 % an andere Unternehmen und / oder private Endkunden ausstellt.
Freiberuflich tätig?
Geben Sie an dieser Stelle mit “ja” oder “nein” an, ob Sie einer freiberuflichen Tätigkeit nachgehen. Freiberufler ist, wer einer Tätigkeit nachgeht, die nicht von den Vorgaben der Gewerbeordnung betroffen ist. Sollten Sie unsicher sein, ob das auf Sie zutrifft, wenden Sie sich an das Finanzamt.
USt-Nr. und/oder Handelsregister-Nr. und/oder Steuer-ID
Geben Sie an dieser Stelle die Umsatzsteuernummer Ihrer Firma an (sofern vorhanden) oder die Handelsregisternummer, die Sie im Internet auf handelsregister.de finden. Falls Sie selbstständig bzw. freiberuflich arbeiten und nicht umsatzsteuerpflichtig sind, sollten Sie Ihre Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID) angeben. Wenn Sie diese nicht wissen, können Sie einen Blick auf Ihren letzten Steuerbescheid werfen.
Rechtsform
Geben Sie an dieser Stelle die Rechtsform Ihres Unternehmens an. Sollten in dieser Frage Unsicherheiten bestehen, suchen Sie sich die letzte Steuererklärung heraus, auf dieser sollte die Rechtsform eingetragen sein. Alternativ sollten Sie sich beim zuständigen Finanzamt erkundigen. Womöglich kann Ihnen auch die IHK weiterhelfen.
Zu 1.2: Hauptgesellschafter
Hauptgesellschafter
Wird nur bei bei juristischen Personen bzw. Personengesellschaften ausgefüllt.
Geben Sie an dieser Stelle die Namen alle Hauptgesellschafter Ihrer Personengesellschaft bzw. juristischen Person an sowie deren Anteil am Gesellschaftskapital. Sollten Sie nicht wissen, was unter den aufgeführten Begriffen zu verstehen ist, gehört Ihr Unternehmen aller Wahrscheinlichkeit auch nicht zu den Unternehmen, die an dieser Stelle eine Eintragung vornehmen müssen
Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten
Wird nur bei bei juristischen Personen bzw. Personengesellschaften ausgefüllt.
Geben Sie an dieser Stelle die Namen, Adressen und Geburtsdaten sowie -orte aller wirtschaftlich berechtigten Personen Ihrer Personengesellschaft bzw. juristischen Person ein.
Zu 1.3: Branche der Tätigkeit
Branche der Tätigkeit, für die dieser Antrag gestellt wird (Art der gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit)
Treffen Sie an dieser Stelle eine Auswahl der Branche, in der Ihr Unternehmen tätig ist.
1.4 Name und Anschrift der Betriebsstätte
Sofern sich der Sitz Ihres Unternehmens nicht in Sachsen-Anhalt befindet, geben Sie hier den
Namen und die Adresse der zu fördernden Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt ein.
1.5 Anzahl der Beschäftigten
Die Anzahl der Beschäftigten ist in Vollzeitäquivalente umzurechnen, unabhängig davon, was sie verdienen oder welchen Status sie haben. Auch der Geschäftsführer wird als Beschäftigter mitgezählt. Hierfür gibt Sachsen-Anhalt keine genauen Zahlen vor.
Es heißt lediglich:
Summe der Stunden aller Nicht-Vollzeitkräfte/Wochenarbeitsstunden einer Vollzeitkraft =
Anzahl der Vollzeitbeschäftigten. Angenommen, eine Vollzeitkraft kommt auf 40 Arbeitswochenstunden, würde eine Rechnung so aussehen können: Sie haben zwei Teilzeitkräfte mit jeweils 20 Stunden und eine Vollzeitkraft mit 40.
Das ergibt folgende Rechnung: 20+20+40/40 = 2. Das heißt, Sie haben 2 Vollzeitkräfte.
Bedenken Sie aber, dass auch Sie als ein Mitarbeiter zählen. Insgesamt müssten Sie also 3
Vollzeitkräfte angeben.
Zu 2: Art und Umfang der Soforthilfe
2.1: Erläuterung
Hier können Sie überprüfen, wie hoch Ihr Soforthilfe-Anspruch aufgrund der errechneten Mitarbeiterzahl ist:
- Bei bis zu 5 Erwerbstätigen sind es 9.000 Euro
- Bei bis zu 10 Erwerbstätigen sind es 15.000 Euro
- Bei bis zu 25 Erwerbstätigen sind es bis zu 20.000 Euro
- Bei bis zu 50 Erwerbstätigen sind es bis zu 25.000 Euro
2.2: Grund für die existenzbedrohliche Wirtschaftslage
Begründen Sie, weswegen die Corona-Epidemie Ihre wirtschaftliche Existenz bedroht. Sie können hier auch regelmäßige finanzielle Verpflichtungen wie Miete für Gewerbe, Mitarbeitergehälter und andere feste Zahlungsverpflichtungen nennen.
2.3: Zeitraum für den die Soforthilfe beantragt wird
Kreuzen Sie an dieser Stelle den benötigten Zeitraum der Soforthilfe auf Basis der in Punkt 2.2 gelieferten Informationen an.
2.4.1: Finanzbedarf (netto, in Euro)
Beziffern Sie den Schaden für den beantragten Zeitraum. Sie können dafür auch einen Liquiditätsplan erstellen, um zu sehen, wie hoch das Defizit zwischen Einnahmen und Ausgaben ist.
2.4.2: Finanzbedarf (in Euro)
Die beantragte Soforthilfe berechnen Sie aus dem benötigten Finanzbedarf abzüglich bereits erhaltener Unterstützungen. Wenn Sie also bereits Hilfe in einer Form erhalten haben, müssen Sie diese entsprechend verrechnen. Sie dürfen die Soforthilfe jedoch maximal in der Höhe beantragen, welche Ihre Anzahl an Beschäftigten gemäß 2.1 erlaubt.
2.5: Angaben zu den beantragten und erhaltenen Kleinhilfen
Wenn Sie neben dem vorliegenden Antrag noch weitere Kleinbehilfe(n) beantragt oder sogar schon erhalten haben, müssen Sie das an dieser Stelle angeben. Dafür nutzen Sie bitte die “Erklärung über beantragte/erhaltene Kleinbeihilfen”.
Zu 3. Angaben zur Bankverbindung
IBAN
Sie finden die IBAN auf der Rückseite Ihrer Girokarte. Es handelt sich um eine 22-stellige Kombination aus zwei Buchstaben und zwanzig Ziffern. Bitte geben Sie die IBAN ohne Leerzeichen ein.
BIC (SWIFT-Code)
Geben Sie an dieser Stelle die BIC des Kontos an, auf das die Soforthilfe überwiesen werden soll. Sie befindet sich gegenüber der IBAN auf der Rückseite Ihrer Karte.
Kreditinstitut
Geben Sie an dieser Stelle das Geldinstitut an, bei dem Sie Ihr Konto haben, beispielsweise
Sparkasse oder Deutsche Bank.
Kontoinhaberin/Kontoinhaber
Geben Sie an dieser Stelle den Kontoinhaber an, auf dessen Konto die Soforthilfe überwiesen werden soll.
Wichtig:
Die Auszahlung der Soforthilfe kann lediglich auf ein Firmenkonto des Zuwendungsempfängers im Inland erfolgen. Sollten Sie über kein gesondertes Firmenkonto verfügen, da Sie beispielsweise Soloselbstständig oder als Freiberufler tätig sind, geben Sie ein Konto an, über das Sie Ihren geschäftlichen Zahlungsverkehr abwickeln.
Zu 5: Erklärung der/des Antragstellenden
Bedenken Sie bei all diesen Fragen, dass bewusst falsche Angaben mit dem Ziel, unrechtmäßig Soforthilfe zu erhalten, eine Straftat darstellen.
Zu 6.2: Werbeinverständnis
Sie können, müssen aber nicht in die Werbemaßnahmen der Investitionsbank Sachsen-Anhalt einwilligen. Für die Bearbeitung Ihres Antrags ist das unerheblich.
Zu: Absenden
Tragen Sie Ort und Datum in das linke Kästchen, während Sie darunter in Druckbuchstaben Ihren Namen eingeben. Ihre eigentliche Unterschrift folgt im großen Kasten rechts. Für das Ausfüllen müssen Sie diese Seite ausdrucken und mit der Hand unterschreiben, bevor Sie diese wieder einscannen und damit für die digitale Versendung bereit machen. Wenn Ihnen Ihre Unterschrift als elektronische Signatur vorliegt, können Sie diese auch direkt ins Dokument einbauen, ohne dieses ausdrucken zu müssen.
Nun können Sie den Antrag an diese Adresse schicken:
soforthilfe-corona@ib-lsa.de
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