Corona-Soforthilfe Nordrhein-Westfalen

Aktualisiert am 14.05.2020

Hinweis: Die Frist für die Antragstellung ist am 31.05.2020 abgelaufen.

Sicher durch den Antrag mit unserer Ausfüllanleitung

Wir gehen mit Ihnen Schritt für Schritt durch Ihren Antrag für Soforthilfe. Laden Sie sich als erstes das Antragsformular herunter. Als nächstes können Sie sich die Ausfüllanleitung ausdrucken und mit deren Hilfe die einzelnen Bereiche ausfüllen. Alternativ zeigen wir Ihnen in einem kurzen Video, was Sie in die abgefragten Felder einsetzen müssen.

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg beim Einreichen Ihres Antrags!

Ausfüllanleitung zur Corona-Soforthilfe in Nordrhein-Westfalen

Antragsberechtigt sind Soloselbstständige, Angehörige der Freien Berufe und kleine Unternehmen (einschließlich Unternehmen mit landwirtschaftlicher Urproduktion) mit bis zu 50 Beschäftigten, die wirtschaftlich und dauerhaft am Markt mit Betriebsstätte oder Sitz in Nordrhein-Westfalen tätig sind.

Downloads zum Thema

Inhalte geprüft von:

Rechtsanwalt Kranz
Schneider, Burger & Partner Steuerberater

Voraussetzungen

Erhebliche Finanzierungsengpässe und wirtschaftliche Schwierigkeiten in Folge von Corona. Dies wird angenommen, wenn mehr als die Hälfte der Aufträge aus der Zeit vor dem 1. März durch die Corona-Krise weggefallen ist (d.h. sich das Volumen des Auftragsbestandes mehr als halbiert hat)

oder

die Umsätze gegenüber dem Vorjahresmonat mehr als halbiert sind (für einen noch im März gestellten Antrag werden die Umsätze im Monat März 2020 gegenüber dem Monat März 2019 zugrunde gelegt. Wird der Antrag im April 2020 gestellt, ist der Vergleichsmonat April 2019. Kann der Vorjahresmonat nicht herangezogen werden (z.B. bei Gründungen), gilt der Vormonat.

oder

die Möglichkeiten den Umsatz zu erzielen durch eine behördliche Auflage im Zusammenhang mit der COVID-19 Pandemie massiv eingeschränkt wurden

oder

die vorhandenen Mittel nicht ausreichen, um die kurzfristigen Verbindlichkeiten des Unternehmens (bspw. Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten) zu zahlen (= Finanzierungsengpass)

Die Ausfüllanleitung

Bitte halten Sie bereit

  1. ein amtliches Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass usw.)
  2. Handelsregisternummer oder eine andere Registernummer. Möglich sind auch Nummern eines beim DIHK geführten Vermittlerregisters oder des Prüfregisters der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister.
  3. Steuernummer des Unternehmens und/oder die Steuer-ID des Selbstständigen,
    Einzelunternehmers, Freiberuflers.
  4. Adresse des Unternehmens
  5. Bankdaten des Firmenkontos.

Zu 1: Antragsteller/in

Antragsberechtigt sind Unternehmen, die wirtschaftlich und damit dauerhaft am Markt tätig sind, Angehörige freier Berufe im Haupterwerb mit jeweils bis zu 50 Arbeitnehmern sowie Soloselbstständige im Haupterwerb jeweils mit Hauptsitz in Nordrhein-Westfalen, die bei einem deutschen Finanzamt angemeldet sind und ihre Waren und Dienstleistungen bereits vor dem 31.12.2019 am Markt angeboten haben.

Sollten Sie unsicher sein, ob das auf Sie zutrifft, finden Sie hier die fünf Eventualitäten der „Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung nichtfinanzieller Unternehmen in Schwierigkeiten“. Sobald eine davon auf Sie zutrifft, sind Sie nicht antragsberechtigt:

  1. Im Falle von Gesellschaften mit beschränkter Haftung: Mehr als die Hälfte des gezeichneten Stammkapitals ist infolge aufgelaufener Verluste verlorengegangen.
  2. Im Falle von Gesellschaften, bei denen zumindest einige Gesellschafter unbeschränkt für die Schulden der Gesellschaft haften: Mehr als die Hälfte der in den Geschäftsbüchern ausgewiesenen Eigenmittel ist infolge aufgelaufener Verluste verlorengegangen.
  3. Das Unternehmen ist Gegenstand eines Insolvenzverfahrens oder erfüllt die im innerstaatlichen Recht vorgesehenen Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens auf Antrag seiner Gläubiger.
  4. Das Unternehmen hat eine Rettungsbeihilfe erhalten und der Kredit wurde noch nicht zurückgezahlt oder die Garantie ist noch nicht erloschen beziehungsweise das Unternehmen hat eine Umstrukturierungsbeihilfe erhalten und unterliegt immer noch einem Umstrukturierungsplan.
  5. Im Falle eines Unternehmens, das kein kleines oder mittleres Unternehmen ist: In den letzten beiden Jahren betrug der buchwertbasierte Verschuldungsgrad des Unternehmens mehr als 7,5 und das Zinsdeckungsverhältnis des Unternehmens lag unter 1,0.
    Eine Ausnahme besteht für Unternehmen, die noch nicht älter als drei Jahre sind, für diese ist nur die Frage der drohenden Insolvenz relevant.

Update 12. Mai 2020

  • Alle Solo-Selbstständigen sind verpflichtet, am Ende des dreimonatigen Bewilligungszeitraums eine Erklärung abzugeben. Darin legen sie dar, ob sie die NRW-Soforthilfe vollständig zur Deckung des Corona-bedingt entstandenen Liquiditätsengpasses benötigt haben. Andernfalls müssen sie zu viel erhaltene Hilfe zurückzahlen. Die nun getroffene Regelung sieht vor, dass sie bei diesem Nachweis 2.000 Euro für den Lebensunterhalt ansetzen können.
  • Voraussetzung ist, dass die Antragsteller weder im März noch im April ALG II beantragt haben. Nicht gewährt wird dieser indirekte Zuschuss des Landes auch, wenn sie bereits eine Unterstützung aus dem Sofortprogramm des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft für Künstlerinnen und Künstler erhalten haben.
  • Antragsberechtigte, die bereits einen Antrag gestellt haben, bislang aufgrund der Mittelbegrenzung auf fünf Millionen Euro jedoch nicht zum Zuge gekommen sind, erhalten unter Nachweis ihrer künstlerischen Tätigkeit (Mitgliedschaft in Künstlersozialkasse oder anderem Künstlerbund) einen finanziellen Zuschuss für ihren Lebensunterhalt in Höhe von 2.000 Euro für die Monate März und April. Voraussetzung ist, dass sie im März und April keine Leistungen aus dem MKW-Programm, der NRW-Soforthilfe 2020 oder der Grundsicherung bezogen haben.
  • Auch die Unterstützung für jene Antragssteller, deren Antrag bereits positiv beschieden wurde, wird auf pauschal 2.000 Euro erhöht.

Firma

Tragen Sie hier den Namen Ihrer Firma ein.

Rechtsform

Geben Sie an dieser Stelle die Rechtsform Ihres Unternehmens an. Sollten in dieser Frage Unsicherheiten bestehen, suchen Sie sich die letzte Steuererklärung heraus, auf dieser sollte die Rechtsform eingetragen sein. Alternativ sollten Sie sich beim zuständigen Finanzamt erkundigen. Womöglich kann Ihnen auch die IHK weiterhelfen.

Zuständiges Amtsgericht

Tragen Sie hier das für Sie zuständige Amtsgericht ein.

Register-Nummer

Diese können Sie auch über das Handelsregister herausfinden, das Sie über www.handelsregister.de im Internet finden.

Name

Geben Sie hier Ihren Nachnamen ein.

Vorname

Geben Sie hier Ihren Vornamen ein

Nationalität

Geben Sie hier Ihre Nationalität ein.

Personalausweis-Nr./ Reisepass-Nr. oder anderes amtliches Ausweisdokument

Weisen Sie sich hier mit einem gültigen amtlichen Dokument aus.

Steuernummer

Geben Sie hier Ihre Steuernummer ein. Sie finden diese unter anderem auf dem Jahressteuerbescheid.

Steuer-ID

Geben Sie hier Ihre Steuer-ID an, Sie finden diese unter anderem auf dem Jahressteuerbescheid

Straße der Geschäftsadresse

Geben Sie hier die Straße an, in der sich Ihr Unternehmen befindet.

Hausnummer

Geben Sie hier die Hausnummer Ihres Unternehmens an.

Postleitzahl

Geben Sie hier die Postleitzahl Ihres Unternehmens an.

Ort Geschäftsadresse

Geben Sie hier den Ort an, in dem sich Ihr Unternehmen befindet.

Telefon Vorwahl/Rufnummer

Geben Sie hier eine Telefonnummer an, über die Sie tagsüber zu erreichen sind.

E-Mail

An diese E-Mail-Adresse werden die Bestätigungsmail und der Bewilligungsbescheid versandt.

Geben Sie hier eine E-Mail-Adresse an, die Sie regelmäßig überprüfen

E-Mail (Wiederholung)

Wiederholen Sie die E-Mail-Adresse, die Sie angegeben haben.


Zu 2: Bankverbindung Firmenkonto

IBAN

Sie finden die IBAN auf der Rückseite Ihrer Girokarte. Es handelt sich um eine 22-stellige Kombination aus zwei Buchstaben und zwanzig Ziffern. Bitte geben Sie die IBAN ohne Leerzeichen ein

BIC

Sie finden die BIC auf der Rückseite Ihrer Girokarte, direkt neben der IBAN.

Bezeichnung des Kreditinstituts

Tragen Sie den Namen der Bank ein, bei der Sie Ihr Konto haben

Kontoinhaber

Tragen Sie hier den Namen des Kontoinhabers ein.


Zu 3: Branche

Wählen Sie aus der vorgegebenen Liste. Wenn Sie nicht genau Ihre Branche finden, wählen
Sie eine, die Ihrer am meisten ähnelt. Diese Angabe dient statistischen Zwecken.


Zu 4: Anzahl der Beschäftigten zum 31.12.2019

Anzahl Bitte mit Nachkommastelle angeben Sollten Sie keine Mitarbeiter haben, müssen Sie nicht mehr tun, als an dieser Stelle eine 1 einzugeben, da Sie selbst mitgezählt werden. Wenn Sie jedoch Mitarbeiter haben, müssen Sie diese zu Vollzeitkräften verrechnen. Das ist ganz einfach. NRW gibt dafür diese Zahlen vor:

  • Mitarbeiter bis 20 Stunden zählen als Faktor 0,5
  • Mitarbeiter bis 30 Stunden zählen als Faktor 0,75
  • Mitarbeiter über 30 Stunden & Auszubildende zählen als Faktor 1
  • Mitarbeiter auf 450-Euro-Basis zählen als Faktor 0,3

Auszubildende können mitgezählt werden, müssen aber nicht. Als Beschäftigter zählt dabei, wer mit dem Unternehmen zum Stichtag 31.12.2019 einen laufenden Arbeitsvertrag hat/hatte.

Ein Rechenbeispiel: Sie haben einen 450-Mitarbeiter, dazu einen Mitarbeiter bis 20 Stunden, einen mit bis zu 30 Stunden und zwei Mitarbeiter mit mehr als 30 Stunden. Die Rechnung sieht also so aus: Der 450-Euro-Mitarbeiter wird als 0,3 gezählt. Der Mitarbeiter bis 20 Stunden wird als 0,5 gezählt. Der mit bis zu 30 Stunden wird als 0,75 gezählt. Die zwei Mitarbeiter über 30 jeweils als 1. Und Sie selbst werden ebenfalls als 1 gezählt. Nun rechnen Sie alles zusammen und kommen auf die Zahl 3,3. Das ist die Zahl an Vollzeitkräften, die Sie angeben müssen.


Zu 5: Art und Umfang der Förderung

Die Höhe der Soforthilfe ist gestaffelt nach der Zahl der Beschäftigten (VZÄ). Kreuzen Sie bitte die Kategorie an, in der sich die Anzahl Ihrer Vollzeitkräfte befindet. Es gibt insgesamt drei solcher Kategorien:

  • bis zu 5 Beschäftigte 9.000 Euro
  • bis zu 10 Beschäftigte 15.000 Euro
  • bis zu 50 Beschäftigte 25.000 Euro


Zu 6: Sonstige Erklärungen des Antragstellers:

Lesen Sie sich die folgenden Erklärungen aufmerksam durch. Falsche Angaben können strafrechtliche Folgen nach sich ziehen. Bitte haken Sie die Kästchen wahrheitsgemäß ab.

Nun sind Sie mit dem Antrag durch. Prüfen Sie bitte nochmals Ihre Angaben, bevor Sie das Formular über den grauen „Daten übermitteln“-Balken absenden. Eine Unterschrift ist dafür nicht notwendig.

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