Corona-Soforthilfe Mecklenburg-Vorpommern

Aktualisiert am 06.04.2020

Hinweis: Die Frist für die Antragstellung ist am 31.05.2020 abgelaufen.

Sicher durch den Antrag mit unserer Ausfüllanleitung

Wir gehen mit Ihnen Schritt für Schritt durch Ihren Antrag für Soforthilfe. Laden Sie sich als erstes das Antragsformular herunter. Als nächstes können Sie sich die Ausfüllanleitung ausdrucken und mit deren Hilfe die einzelnen Bereiche ausfüllen. Alternativ zeigen wir Ihnen in einem kurzen Video, was Sie in die abgefragten Felder einsetzen müssen.

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg beim Einreichen Ihres Antrags!

Ausfüllanleitung zur Corona-Soforthilfe in Mecklenburg-Vorpommern

Antragsberechtigt sind Soloselbstständige, Angehörige der Freien Berufe und kleine Unternehmen (einschließlich Unternehmen mit landwirtschaftlicher Urproduktion) mit bis zu 100 Beschäftigten, die wirtschaftlich und dauerhaft am Markt mit Betriebsstätte oder Sitz in Mecklenburg-Vorpommern tätig sind.

Downloads zum Thema

Inhalte geprüft von:

Rechtsanwalt Kranz
Schneider, Burger & Partner Steuerberater

Die Ausfüllanleitung

Bitte halten Sie bereit

  1. Bankverbindung
  2. Handelsregisternummer
  3. Steuer ID oder Steuernummer

Zu 1: Antragsteller/in

Geben Sie verschiedene persönliche Informationen an, unter anderem die Anschrift und Ihre Handynummer. Auch müssen Sie ein Firmenkonto angeben, auf das am Ende die Soforthilfe überwiesen werden kann. Zu Ihrem Unternehmen werden außerdem die Rechtsform, die Handelsregisternummer sowie die Steuernummer abgefragt.

Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind Unternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen sowie Soloselbstständige und Angehörige der Freien Berufe einschließlich Künstler und Kulturschaffender mit bis zu 100 Beschäftigten, die a) wirtschaftlich und damit dauerhaft am Markt als Unternehmen oder im Haupterwerb als Freiberufler oder Soloselbstständige tätig sind, b) ihre Tätigkeit von einem Sitz oder einer Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern aus ausführen und c) bei einem deutschen Finanzamt angemeldet sind.
Landwirtschaftliche Unternehmen sowie Unternehmen aus den Bereichen Forstwirtschaft, Fischerei und Aquakultur sind ebenfalls hilfeberechtigt.

Gemeinnützige Unternehmen sind unabhängig von ihrer Rechtsform erfasst, soweit sie wirtschaftlich und damit dauerhaft am Markt tätig sind.

Nicht gefördert werden Unternehmen in Schwierigkeiten zum Stichtag 31.12.2019 gemäß Art 2 Abs. 18 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung.
Hinweis: Der Antrag spricht von Art. 2 Abs. 18, die korrekte Definition ist jedoch in Abs. 31 desselben Artikels zu finden.

Öffentliche Unternehmen sind von der Förderung ausgeschlossen.

Name des Antragstellers

Geben Sie an dieser Stelle Ihren Vor- und Nachnamen an.

Straße, Hausnummer

Geben Sie an dieser Stelle die Straße und Hausnummer Ihrer Firma an. Wenn Sie selbstständig bzw. freiberuflich arbeiten und keine eigenständige Firma haben, geben Sie die Straße und Hausnummer Ihrer Wohnung an.

PLZ, Ort

Geben Sie an dieser Stelle die Postleitzahl und den Ort Ihrer Firma an. Wenn Sie selbstständig bzw. freiberuflich arbeiten und keine eigenständige Firma haben, geben Sie die Postleitzahl und den Ort Ihrer Wohnung an.

Ansprechpartner

Geben Sie an dieser Stelle die Rechtsform Ihres Unternehmens an.

E-Mail-Adresse

Geben Sie an dieser Stelle die E-Mail-Adresse des Ansprechpartners an. Sind Sie diese Person, tragen Sie Ihre E-Mail-Adresse ein.

Telefon

Geben Sie an dieser Stelle die Telefonnummer des Ansprechpartners ein. Hier können Sie eine Festnetznummer eintragen, wenn Sie eine haben.

Mobiltelefon

Geben Sie an dieser Stelle die Mobilfunknummer des Ansprechpartners ein, wenn eine vorhanden ist.

Telefon

Geben Sie an dieser Stelle die Telefonnummer des Ansprechpartners ein, wenn eine vorhanden ist.

Fax

Falls Sie oder der Ansprechpartner noch über ein funktionierendes Faxgerät verfügen, geben Sie an dieser Stelle die zugehörige Faxnummer an.

Name und Ort des Kreditinstituts

Geben Sie an dieser Stelle das Geldinstitut an, bei dem Sie Ihr Konto haben, beispielsweise Sparkasse oder Deutsche Bank und wo es ansässig ist.

IBAN:

Sie finden die IBAN auf der Rückseite Ihrer Girokarte. Es handelt sich um eine 22-stellige Kombination aus zwei Buchstaben und zwanzig Ziffern. Bitte geben Sie die IBAN ohne Leerzeichen ein. Wenn Sie Ihre IBAN nicht wissen, können Sie einen IBAN-Rechner verwenden und unter Angabe Ihrer Bankleitzahl und Kontonummer die IBAN berechnen lassen.

BIC

Geben Sie den Landkreis oder die kreisfreie Stadt ein, in der sich Ihre Firma befindet. Geben Sie an dieser Stelle die BIC des Kontos an, auf das die Soforthilfe überwiesen werden soll. Wenn Sie Ihre BIC nicht wissen, können Sie eine BIC-Suche verwenden und unter Angabe Ihrer Bankleitzahl die BIC finden lassen.

Rechtsform

Geben Sie an dieser Stelle die Rechtsform Ihres Unternehmens an. Sollten in dieser Frage Unsicherheiten bestehen, suchen Sie sich die letzte Steuererklärung heraus, auf dieser sollte die Rechtsform eingetragen sein. Alternativ sollten Sie sich beim zuständigen Finanzamt erkundigen. Womöglich kann Ihnen auch die IHK weiterhelfen. Als Freiberufler ohne Gewerbeanmeldung kann dieses Feld leer bleiben.

Handelsregisternummer

Wenn Sie Ihre Handelsregisternummer nicht wissen: Gehen Sie auf www.handelsregister.de und geben Sie im Suchfeld „Normale Suche“ den Namen Ihres Unternehmens ein.

Steuer-ID

Bitte geben Sie auf jeden Fall Ihre Steuer-ID an. Ohne Angabe dieser Nummer kann der Antrag nicht bearbeitet werden. Die Steuer-ID ist eine 11-stellige Nummer, die u. a. auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung steht. Sollten Sie Ihre nicht mehr wissen, können Sie diese hier erneut anfordern.

Steuernummer

Die Steuernummer entnehmen Sie bitte dem letzten Steuerbescheid.


Zu 2: Branche

Hier finden Sie eine lange Liste mit Branchen: Suchen Sie sich jene aus, die für Ihr Unternehmen oder Ihre Freiberuflichkeit am ehesten passt und setzen Sie dahinter einen Haken.


Zu 3: Anzahl der Beschäftigten

Hier geht es um die Anzahl der Beschäftigten, die dafür aber in Vollzeitkräfte umgerechnet werden müssen. Aber keine Sorge, die Umrechnung von Teilzeitkräften in Vollzeit ist sehr einfach.

Ein Beschäftigter bis 20 Stunden zählt als Faktor 0,5, einer mit bis 30 Stunden als Faktor 0,75 und ein Beschäftigter über 30 Stunden als Faktor 1. Hinzu kommen noch Beschäftigte auf 450-Euro-Basis mit dem Faktor 0,3. Wenn Sie nun also zwei Mitarbeiter mit 20 Wochenstunden haben und dazu einen mit 30, kommen Sie auf die Zahl 3. Nun müssen Sie sich selbst noch mitrechnen, da Sie auch als Faktor 1 gelten und so lautet das Ergebnis, dass sie 4 Vollzeitkräfte angeben können. Die Zahl der Beschäftigten ist wiederum die Grundlage dafür, wie viel Soforthilfe Sie beantragen können, die von 9.000 Euro bei maximal 5 Vollzeitkräften bis maximal 60.000 Euro bei bis zu 100 Vollzeitkräften reicht.


Zu 4: Liquiditätsengpass

Hier werden Sie aufgefordert, den Grund für Ihre existenzbedrohliche Wirtschaftslage bzw. den Liquiditätsengpass seit dem 11. März 2020 zu erklären. Ein Liquiditätsengpass durch die Corona-Krise könnte beispielsweise daraus resultieren, dass ein Umsatz- bzw. Honorarrückgang im zurückliegenden Monat von mindestens 50 Prozent verglichen mit dem durchschnittlichen monatlichen Umsatz im Vorjahr vorliegt oder mehr als die Hälfte der Aufträge aus der Zeit vor dem 11. März 2020 durch die Krise weggefallen sind.


Zu 5: Liquiditätsengpass berechnen

Hier sind Sie aufgefordert zu berechnen, wie hoch Ihr Liquiditätsengpass für die folgenden drei Monate sein wird. Überlegen Sie dafür, was Sie für regelmäßige finanzielle Verpflichtungen haben. Ziehen Sie diese Verpflichtungen nun von Ihren Einnahmen ab. Der dabei entstandene Fehlbetrag ist zugleich ihr Liquiditätsengpass, den Sie allerdings verdreifachen müssen, da Sie einen Zeitraum von drei Monaten berechnen.


Zu 6: Höhe der Hilfen

Wählen Sie je nach Größe des Unternehmens die Höhe Ihrer Hilfe aus.


Zu 7: Versicherungen und Zustimmungen

Unter Punkt 7 des Antrags folgt noch ein Abschnitt, in dem Sie eine Reihe von Versicherungen und Zustimmungen abgeben müssen. Etwa die, dass Ihre wirtschaftliche Schieflage eine Folge der Corona-Krise ist und dass Ihnen klar ist, dass bewusste Falschangaben in diesem Antrag Subventionsbetrug darstellt und damit eine Straftat ist.

Ort

Geben Sie hier den Ort (also die Stadt oder das Dorf) ein, an dem Sie sich während der Antragserstellung befinden.

Datum

Geben Sie hier das Datum der Antragstellung ein.

Unterschrift

Unterschreiben Sie den Antrag und versehen Sie ihn gegeben falls mit einem Stempel.

Das Antragsformular kann vorab per E-Mail (soforthilfe@lfi-mv.de) übermittelt werden jedoch ist eine postalische Zusendung des Formulars zwingend erforderlich!

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