Corona-Soforthilfe Hessen

Aktualisiert am 06.04.2020

Hinweis: Die Frist für die Antragstellung ist am 31.05.2020 abgelaufen.

Sicher durch den Antrag mit unserer Ausfüllanleitung

Wir gehen mit Ihnen Schritt für Schritt durch Ihren Antrag für Soforthilfe. Laden Sie sich als erstes das Antragsformular herunter. Als nächstes können Sie sich die Ausfüllanleitung ausdrucken und mit deren Hilfe die einzelnen Bereiche ausfüllen. Alternativ zeigen wir Ihnen in einem kurzen Video, was Sie in die abgefragten Felder einsetzen müssen.

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg beim Einreichen Ihres Antrags!

Ausfüllanleitung zum Corona-Soforthilfeantrag in Hessen

Downloads und Links

Inhalte geprüft von:

Rechtsanwalt Kranz
Schneider, Burger & Partner Steuerberater

Nicht förderfähig sind:

  • Unternehmen, die sich bereits vor der Corona-Krise in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befunden haben
  • Unternehmen mit mehr als 50,0 Beschäftigten (Vollzeitäquivalent)
  • Unternehmen die bereits einen Antrag auf Soforthilfe in einem anderen Bundesland gestellt haben

Die Ausfüllanleitung

Bitte halten Sie bereit

  1. Ihren Personalausweis oder Reisepass. Wenn Sie nicht deutsche/r Staatsbürger oder –bürgerin sind, nehmen Sie bitte den Ausweis, den Sie stattdessen benutzen
  2. Steuerunterlagen als Einzelunternehmer bzw. -unternehmerin: Ihren letzten Einkommensteuerbescheid
  3. bei mehreren Unternehmen: Ihren letzten Feststellungsbescheid
  4. bei Personengesellschaften: Ihren letzten Feststellungsbescheid
  5. bei Kapitalgesellschaften: Ihren letzten Umsatzsteuerbescheid (wenn nicht vorhanden: letzte Umsatzsteuervoranmeldung bzw. Transferticket zur Umsatzsteuer aus ELSTER)
  6. bei allen Unternehmen mit mehr als 5 Beschäftigten: Ihre letzte Lohnsteueranmeldung

Startseite

Auf der Startseite des Soforthilfeantrags des Landes Hessen finden Sie allgemeine Informationen zur Förderfähigkeit und Antragsberechtigung im Rahmen des Soforthilfeprogammes. Lesen Sie sich die Angaben sorgfältig durch. Setzen Sie nach den Hinweisen zum Datenschutz einen Haken, um der Datenschutzerklärung zuzustimmen und klicken Sie dann auf weiter. Außerdem finden Sie auf der Übersichtsseite eine gut verständliche Ausfüllhilfe des Landes, die Sie zusätzlich zu unserer Hilfe natürlich gerne verwenden sollen.


Zu 2: Kleinunternehmerregelung

Ist die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG für Sie zutreffend?

Hier geht es um Ihren Umsatz des vergangenen Jahres. Denn zu Beginn des Dialogs werden Sie gefragt, ob Sie Kleinunternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes sind. Das sind Sie, wenn Sie im Jahr 2019 weniger als 22.000 Euro Umsatz (brutto) erzielt haben und in diesem Jahr nicht mehr als 50.000 Euro erwarten. Bitte beachten Sie: Soforthilfe können Sie auch erhalten, wenn Sie hier „Nein“ ankreuzen. Das Umsatzsteuergesetz ist nicht maßgeblich für die Berechtigung. Hier Ja oder Nein im Formular angeben.


Zu 3: Angaben zum Unternehmen

Rechtsform

Geben Sie an dieser Stelle die Rechtsform Ihres Unternehmens an. Sollten in dieser Frage Unsicherheiten bestehen, suchen Sie sich die letzte Steuererklärung heraus, auf dieser sollte die Rechtsform eingetragen sein. Alternativ sollten Sie sich beim zuständigen Finanzamt erkundigen. Womöglich kann Ihnen auch die IHK weiterhelfen. Als Freiberufler ohne Gewerbeanmeldung kann dieses Feld leer bleiben.

Anrede

Wählen Sie hier Frau/Herr oder Firma aus.

Name

Geben Sie an dieser Stelle Ihren Nachnamen an.

Vorname

Geben Sie an dieser Stelle Ihren Vornamen an.

Akademischer Grad

Geben Sie hier Ihren akademischen Grad ein, wenn Sie einen haben.

Straße, Hausnummer

Geben Sie an dieser Stelle die Straße und Hausnummer Ihrer Firma an. Wenn Sie selbstständig bzw. freiberuflich arbeiten und keine eigenständige Firma haben, geben Sie die Straße und Hausnummer Ihrer Wohnung an.

PLZ, Ort

Geben Sie an dieser Stelle die Postleitzahl und den Ort Ihrer Firma an. Wenn Sie selbstständig bzw. freiberuflich arbeiten und keine eigenständige Firma haben, geben Sie die Postleitzahl und den Ort Ihrer Wohnung an.

Telefon

Geben Sie an dieser Stelle die Telefonnummer des Ansprechpartners ein. Es spielt keine Rolle, ob es sich dabei um eine Festnetz- oder Mobilfunknummer handelt.

E-Mail-Adresse

Geben Sie an dieser Stelle Ihre E-Mail-Adresse ein.

IBAN

Geben Sie an dieser Stelle die IBAN des Kontos an, auf das die Soforthilfe überwiesen werden soll. Wenn Sie Ihre IBAN nicht wissen, können Sie einen IBAN-Rechner verwenden und unter Angabe Ihrer Bankleitzahl und Kontonummer die IBAN berechnen lassen.

BIC

Geben Sie an dieser Stelle die BIC des Kontos an, auf das die Soforthilfe überwiesen werden soll. Wenn Sie Ihre BIC nicht wissen, können Sie eine BIC-Suche verwenden und unter Angabe Ihrer Bankleitzahl die BIC finden lassen.

Bankname

Geben Sie an dieser Stelle das Geldinstitut an, bei dem Sie Ihr Konto haben, beispielsweise Sparkasse oder Deutsche Bank.

Steuernummer

Die Steuernummer entnehmen Sie bitte dem letzten Steuerbescheid.


Zu 4 Angaben zur antragstellenden Person

Geburtsdatum

Geben Sie an dieser Stelle Ihr Geburtsdatum an.

Art des Ausweisdokuments

Ihren Personalausweis oder Reisepass. Wenn Sie nicht deutscher Staatsbürger, nehmen Sie bitte den Ausweis, den Sie stattdessen benutzen.

Ausweisnummer

Geben Sie die Nummer Ihres Personalausweises oder Reisepasses ein. Sie finden diese oben rechts auf dem Ausweis.


Zu 5 Wirtschaftliche Angaben

Branche

Geben Sie an dieser Stelle die Branche an, in der Ihr Unternehmen tätig ist. Das können Bau, Gastronomie, Dienstleistungen usw. sein.

Erläuterung der aktuellen Situation

Jetzt kommen wir zu Ihrer Situation, wegen der Sie Soforthilfe benötigen. Um Ihre maximale Unterstützung ermitteln zu können, brauchen wir eine kurze Beschreibung, wie Ihre Schwierigkeiten entstanden sind. Bitte beachten Sie: Die Soforthilfe ist ausschließlich für Unternehmen gedacht, die aufgrund der Corona-Pandemie unverschuldet in eine existenzbedrohende Lage oder in massive Zahlungsschwierigkeiten geraten sind.

Stellen Sie dar, wie Corona Sie in Ihre Situation gebracht hat, beispielsweise weil

  • ein großer Teil der Aufträge, die vor dem 11. März vorlagen, durch die Krise weggefallen sind oder
  • Ihr Umsatz in diesem März im Vergleich zum Februar oder März 2019 um mindestens die Hälfte eingebrochen ist und/oder
  • eine behördliche Auflage im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie Ihre geschäftliche Tätigkeit massiv eingeschränkt hat oder
  • Ihre liquiden Mittel nicht ausreichen, um kurzfristige Verbindlichkeiten wie Mieten für Geschäftsräume oder Leasingraten für Ihre Betriebsausstattung zu zahlen.
  • Vergessen Sie nicht: Die Soforthilfe zielt nur auf laufende Betriebsausgaben. Wenn Sie Hilfe bei Ihren privaten Lebenshaltungskosten benötigen, müssen Sie Grundsicherung beantragen.

Höhe des Liquiditätsengpasses

Den Betrag, den Sie benötigen. Bitte beachten Sie: Es geht nicht um Ihren Verdienst- oder Einnahmeausfall, sondern um den Liquiditätsengpass, also um laufende Verpflichtungen aus Sach- und Finanzaufwand, die Sie aufgrund der Corona-Pandemie nicht mehr erfüllen können. Dazu gehören z. B. Büromieten und Leasingraten.

Nicht zu berücksichtigen ist der Personalaufwand. Tragen Sie ein, wie viel Ihnen fehlt, um Ihren Verbindlichkeiten in den nächsten drei Monaten nachkommen zu können. Dazu ein wichtiger Hinweis: Sie müssen auch einkalkulieren, was Sie möglicherweise in der gegenwärtigen Situation im Vergleich zu normalen Zeiten sparen: Hat Ihnen Ihr Vermieter eine Mietstundung gewährt? Konnten Sie einen Leasingvertrag lösen? So etwas ist zu berücksichtigen.

Abzuziehen sind außerdem Entschädigungen, die Sie erhalten haben, weil Ihr Betrieb aufgrund einer der Verordnungen zur Bekämpfung des Corona-Virus vom 17. März bzw. 20. März schließen musste. Sind diese beantragt, treffen aber erst nach der Soforthilfe ein, müssen Sie diese aus rechtlichen Gründen nachmelden.

Beschäftigen Sie Mitarbeiter?

Ja oder nein angeben
Wenn ja, dann müssen Sie

Angaben zum Personal machen

Die Zahl Ihrer Beschäftigten, aufgeschlüsselt nach der jeweiligen regulären Wochenarbeitszeit. Das System errechnet daraus Vollzeitstellen:

Wer bis 20 Stunden in der Woche arbeitet, wird halb gezählt (Faktor 0,5), wer bis einschließlich 30 Stunden arbeitet, zählt dreiviertel (Faktor 0,75). Alles darüber zählt als Vollzeitkraft. Beschäftigte auf 450-Euro-Basis werden mit dem Faktor 0,3 veranschlagt. Geben Sie jeweils an, wie viele Mitarbeiter Sie mit den jeweiligen Stunden haben. Das System berechnet Ihre Mitarbeiterzahl in Vollzeitäquivalente um.


Zu 6 Berechnung der Förderhöhe

Hier wird Ihnen das Vollzeitäquivalent und die maximale Förderhöhe angezeigt.


Zu 7 Belegende Unterlagen

Hier müssen Sie nun die angeforderten Unterlagen hochladen:

  • Die Vorderseite Ihres Ausweises
  • als Einzelunternehmer bzw. -unternehmerin: Ihren letzten Einkommensteuerbescheid
  • bei mehreren Unternehmen: Ihren letzten Feststellungsbescheid
  • bei Personengesellschaften: Ihren letzten Feststellungsbescheid
  • bei Kapitalgesellschaften: Ihren letzten Umsatzsteuerbescheid (wenn nicht vorhanden: letzte Umsatzsteuervoranmeldung bzw. Transferticket zur Umsatzsteuer aus ELSTER)
  • bei allen Unternehmen mit mehr als 5 Beschäftigten: Ihre letzte Lohnsteueranmeldung

Zu 8 Erklärung

Jetzt folgt das Hochladen der Dokumente, die wir anfangs aufgelistet haben. Achten Sie bei diesem Upload auch auf die maximale Dateigröße von 3 MB pro Dokument. Falls Ihre Dateien zu groß sind, scannen Sie die Dokumente in einer niedrigeren Auflösung. Danach müssen Sie noch einige Erklärungen ankreuzen. Unter anderem müssen Sie versichern, dass Ihre Angaben der Wahrheit entsprechen.

Bitte beachten Sie: Sie müssen an einigen Stellen versichern, dass Ihr Unternehmen nicht bereits vor der Corona-Pandemie in Schwierigkeiten war. Dabei wird auf jeweils unterschiedliche Rechtsgrundlagen verwiesen, die Sie vermutlich nicht kennen. Sie müssen diese auch nicht kennen. Wenn Ihr Unternehmen nicht

  • vor dem 31.12. 2019 in einem Insolvenzverfahren war oder
  • die Verluste bis zum 11. März 2020 mehr als die Hälfte des Eigenkapitals ausmachten, oder Ihr Unternehmen noch Rettungsbeihilfen zurückzahlen muss oder
  • noch einem Umstrukturierungsplan unterliegt, können Sie guten Gewissens bestätigen, dass Sie zu diesem Zeitpunkt nicht in Schwierigkeiten waren.

Wenn Sie in alle Kästchen den Haken gesetzt haben, folgt der entscheidende Schritt: Sie klicken auf „Weiter“ und erhalten dann per Mail Ihren Antrag als PDF-Datei.

Dieses Dokument müssen Sie

  • ausdrucken,
  • unterschreiben,
  • und mit Ihrem Firmenstempel versehen.

Ort

Geben Sie hier den Ort (also die Stadt oder das Dorf) ein, an dem Sie sich während der
Antragserstellung befinden.

Datum

Geben Sie hier das Datum der Antragstellung ein.

Unterschrift

Unterschreiben Sie den Antrag.

Dann scannen Sie es ein und laden es hoch. Der Link zum Hochladen des unterschriebenen Antrags wurde Ihnen im letzten Schritt des Online-Formulars angezeigt. Falls die Datei zu groß ist, scannen Sie nur die letzte Seite ein, die Sie unterschrieben haben.

Falls es Schwierigkeiten beim Hochladen gibt, können Sie den Antrag auch an diese Nummer faxen:
+49 (611) 327 641 75

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