Hinweis: Die Frist für die Antragstellung ist am 31.05.2020 abgelaufen.
Sicher durch den Antrag mit unserer Ausfüllanleitung
Wir gehen mit Ihnen Schritt für Schritt durch Ihren Antrag für Soforthilfe. Laden Sie sich als erstes das Antragsformular herunter. Als nächstes können Sie sich die Ausfüllanleitung ausdrucken und mit deren Hilfe die einzelnen Bereiche ausfüllen. Alternativ zeigen wir Ihnen in einem kurzen Video, was Sie in die abgefragten Felder einsetzen müssen.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg beim Einreichen Ihres Antrags!
Ausfüllanleitung zur Corona-Soforthilfe des Bundes in Bremen
Antragsberechtigt sind Soloselbstständige, Angehörige der Freien Berufe und kleine Unternehmen (einschließlich Unternehmen mit landwirtschaftlicher Urproduktion) mit bis zu 10 Beschäftigten, die wirtschaftlich und dauerhaft am Markt mit Betriebsstätte oder Sitz in Bremen tätig sind.
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Bitte beachten: Handschriftlich ausgefüllte Anträge werden nicht bearbeitet, unvollständige Anträge werden nachrangig bearbeitet!
Die Ausfüllanleitung
Bitte halten Sie bereit
- Steueridentifikationsnummer gemäß § 139 AO (Personen) bzw. Wirtschafts-ID/
- Ertragsnummer (Unternehmen)
- Lesbare Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder Reisepasses.
Falls Kopie des Reisepasses beigefügt wird: Aktuelle Meldebescheinigung, nicht
älter als 2 Wochen (ggf. nachzureichen) - Nachweis über den Betrieb eines Gewerbes (z. B Jahresabschluss,
betriebswirtschaftliche Auswertung, Einnahme-Überschuss-Rechnung u. ä.)
Inhaltsverzeichnis
1. Antragsteller
Antragsberechtigt
Antragsberechtigt sind Soloselbstständige, Unternehmen und Angehörige der Freien Berufe, einschließlich Unternehmen mit land- und forstwirtschaftlicher Urpoduktion, mit bis zu 10 Beschäftigten, die wirtschaftlich und damit dauerhaft am Markt als Unternehmen oder im Haupterwerb als Freiberufler oder Selbstständige tätig sind, ihre Tätigkeit von einer Betriebsstätte oder einem Sitz der Geschäftsführung im Land Bremen aus ausführen und bei einem deutschen Finanzamt gemeldet sind.
Nicht antragsberechtigt sind Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß der Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung nichtfinanzieller Unternehmen in Schwierigkeiten, es sei denn, die Schwierigkeiten sind auf die Corona-Pandemie zurückzuführen.
Ihr Unternehmen befindet sich “in Schwierigkeiten”, wenn mindestens eine dieser drei Voraussetzungen erfüllt ist. Eine Ausnahme sind Unternehmen, die höchstens drei Jahre alt sind, für diese gilt nur, ob sie in einem Insolvenzverfahren stecken oder nicht.
Überschuldung:
- Im Falle von Gesellschaften mit beschränkter Haftung (z. B. GmbH, UG): Mehr als die Hälfte des gezeichneten Stammkapitals ist infolge aufgelaufener Verluste verlorengegangen. Dies ist der Fall, wenn sich nach Abzug der aufgelaufenen Verluste von den Rücklagen ein negativer kumulativer Betrag ergibt, der mehr als der Hälfte des gezeichneten Stammkapitals entspricht.
- Im Falle von Gesellschaften, bei denen zumindest einige Gesellschafter unbeschränkt für die Schulden haften (z. B. KG, OHG), die ihre Geschäftstätigkeit vor dem 31.12.2016 aufgenommen haben: Mehr als die Hälfte der in den Geschäftsbüchern ausgewiesenen Eigenmittel ist infolge aufgelaufener Verluste verlorengegangen.
Beihilfe:
Das Unternehmen hat eine Rettungsbeihilfe erhalten und der Kredit wurde noch nicht zurückgezahlt oder die Garantie ist noch nicht erloschen beziehungsweise das Unternehmen hat eine Umstrukturierungsbeihilfe erhalten und unterliegt noch immer einem Umstrukturierungsplan.
Insolvenzverfahren:
Das Unternehmen ist Gegenstand eines Insolvenzverfahrens oder erfüllt die nach deutschem Recht vorgesehenen Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens auf Antrag seiner Gläubiger.
Firmenname
Schreiben Sie hier Ihren Firmennamen hinein. Wenn Sie soloselbstständig oder freiberuflich arbeiten und kein eigenes Unternehmen haben, dann geben Sie Ihren Namen an.
Vorname
Schreiben Sie hier den Vornamen des gesetzlichen Firmenvertreters hin. Sind Sie diese Person, geben Sie Ihren Vornamen an.
Name
Schreiben Sie hier den Nachnamen des gesetzlichen Firmenvertreters hin. Sind Sie diese Person, geben Sie Ihren Nachnamen an.
Geb. am
Schreiben Sie hier das Geburtsdatum des gesetzlichen Firmenvertreters hin. Sind Sie diese Person, geben Sie Ihr Geburtsdatum an.
Geburtsort
Schreiben Sie hier den Geburtsort des gesetzlichen Firmenvertreters hin. Sind Sie diese Person, geben Sie Ihren Geburtsort an.
Straße
Schreiben Sie hier die Straße hinein, unter der Ihr Unternehmen oder Ihre Freiberuflichkeit bzw. Soloselbstständigkeit angemeldet ist.
Nr.
Schreiben Sie hier die Hausnummer hinein, unter der Ihr Unternehmen oder Ihre Freiberuflichkeit bzw. Soloselbstständigkeit angemeldet ist.
PLZ
Schreiben Sie hier die Postleitzahl hinein, unter der Ihr Unternehmen oder Ihre Freiberuflichkeit bzw. Soloselbstständigkeit angemeldet ist.
Ort
Schreiben Sie hier den Ort hinein, unter dem Ihr Unternehmen oder Ihre Freiberuflichkeit bzw. Soloselbstständigkeit angemeldet ist.
Gründungsdatum
Wenn Sie sich unsicher sind, erkundigen Sie sich (sofern vorhanden) bei Ihrem Steuerberater oder beim Gewerbeamt bzw. dem Finanzamt, wenn Sie Freiberufler sind.
Steuer-Nr.
Die Steuernummer ist 13 Ziffern lang und befindet sich u.a. links oben auf Ihrem Einkommenssteuerbescheid. Sollten Sie Ihre Steuernummer nicht finden, kontaktieren Sie das für Sie zuständige Finanzamt.
Zuständiges Finanzamt
Geben Sie das Finanzamt an, bei dem Ihr Unternehmen gemeldet ist.
Steueridentifikations-Nr.
Sollten Sie Ihre Steuer-ID nicht finden, schauen Sie auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung unter “Identifikationsnummer” nach. Oder Sie schauen auf den Einkommenssteuerbescheid, wo sie sich der linken Seite im oberen Eck, über der Steuernummer. Außerdem ist sie auf Schreiben des Finanzamtes zu finden. Zuletzt können Sie auch direkt das Finanzamt kontaktieren oder das Bundeszentralamt für Steuern.
Geben Sie hier eine E-Mail-Adresse an, unter der Sie oder der gesetzliche Firmenvertreter regelmäßig zu erreichen sind.
Telefon
Geben Sie hier eine Nummer an, unter der Sie oder der gesetzliche Firmenvertreter regelmäßig zu erreichen sind.
Internet
Geben Sie hier die Website Ihres Unternehmens an, wenn Sie über eine verfügen.
Abweichende Kontaktdaten von o.g. Vetretungsberechtigten
Kreuzen Sie dieses Feld an, wenn ein anderer Ansprechpartner zur Verfügung stehen soll. Füllen Sie die Felder entsprechend der Angaben aus.
2. Bankverbindung
Geben Sie hier die Bankverbindung Ihres Firmenkontos an.
IBAN
Sie finden die IBAN auf der Rückseite Ihrer Girokarte. Es handelt sich um eine 22-stellige Kombination aus zwei Buchstaben und zwanzig Ziffern. Bitte geben Sie die IBAN ohne Leerzeichen ein.
BIC
Geben Sie an dieser Stelle die BIC des Kontos an, auf das die Soforthilfe überwiesen werden soll. Wenn Sie Ihre BIC nicht wissen, können Sie eine BIC-Suche verwenden und unter Angabe Ihrer Bankleitzahl die BIC finden lassen.
Name des Geldinstitutes
Geben Sie an dieser Stelle das Geldinstitut an, bei dem Sie Ihr Konto haben, beispielsweise Sparkasse oder Deutsche Bank.
3. Angaben zum Unternehmen
Rechtsform
Die Wahrscheinlichkeit, dass Ihr Unternehmen entweder eine GmbH (40%), ein Einzelunternehmen (27%), eine GbR (12%) oder eine haftungsbeschränkte UG (9%) ist, liegt bei 88%. Sollte Ihr Unternehmen keiner dieser Rechtsformen angehören und sollten Sie nicht wissen, welche stattdessen zutrifft, nehmen Sie Kontakt mit dem Gewerbeamt auf.
GmbH = Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Sie erfordert ein Stammkapital von 25.000 Euro. Gesellschafter haften nicht mit ihrem Privatvermögen.
Einzelunternehmer = Ein Schritt in die Selbstständigkeit, die nicht im Team getan wird, sondern alleine. Entweder als
a.) gewerbetreibender Kaufmann, der seine Tätigkeit beim Gewerbeamt angemeldet hat und sein Unternehmen ins Handelsregister eintragen ließ. Oder
b.) als Kleingewerbetreibender, der ebenfalls seine Tätigkeit beim Gewerbeamt angemeldet hat. Wer ein Kleingewerbe betreibt, ist wiederum nicht zu einem Eintrag ins Handelsregister verpflichtet.
GbR = Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Bei der Sie sich mit einem oder mehreren Partnern zusammenschließen. Die Anmeldung erfolgt im Gewerbeamt, einen Eintrag ins Handelsregister gibt es nicht.
Haftungsbeschränkte UG = Im Grunde eine Art GmbH-Light, für die keine 25.000 Euro Stammkapital nötig ist. Sie kann schon mit einem Stammkapital von einem Euro gegründet werden und muss im Handelsregister gelistet werden.
Umsatz und Bilanzsumme
Geben Sie hier den Umsatz Ihres Unternehmens sowie die Bilanzsumme an.
Bitte machen Sie hier Angaben zu Umsatz, Bilanzsumme im letzten abgelaufenen Geschäftsjahr, über die bereits Jahresabschlüsse oder EUR oder betriebswirtschaftliche Auswertungen vorliegen. Bei noch nicht vorliegenden Zahlen, z. B. Existenzgründungen, geben Sie bitte Planzahlen an.
Sofern Sie keine vollständigen Angaben machen können, tragen Sie in die jeweiligen Felder bitte eine Null ein. Dies könnte der Fall sein, wenn Sie nicht bilanzieren.
Branche
Wählen Sie hier die Branche aus, die auf Ihre Tätigkeit zutrifft.
Anzahl der Beschäftigten zum Antragszeitpunkt:
Tragen Sie in die Liste die Anzahl der Wochenarbeitsstunden Ihrer möglichen Vollzeit- und Teilzeitkräften sowie Auszubildenden ein. Die Förderbank BAB rechnet schließlich aus, wie viele Vollzeitkräfte umgerechnet in Ihrem Unternehmen arbeiten.
Es ist dem Antragsteller freigestellt, ob Auszubildende in Berechnung der Mitarbeiterzahl eingerechnet werden sollen oder nicht.
4. Art und Umfang der Soforthilfe
Lesen Sie sich die Erklärungen aufmerksam durch.
5. Für den Zeitraum ab Antragstellung für die folgenden drei Monate beantrage ich eine einmalige Soforthilfe im Sinne von Ziffer 4
Geben Sie hier die Höhe der benötigten Soforthilfe an.
Grund für die existenzbedrohliche Wirtschaftslage aufgrund der Corona-Pandemie
Der bloße Verweis auf die Corona-Krise ist kein ausreichender Grund für eine Förderung. Es muss deutlich gemacht werden, dass und warum die laufenden Kosten jetzt oder in naher Zukunft nicht mehr gedeckt werden können. Hierfür können in der Begründung beispielsweise Vorjahresumsätze mit aktuellen Umsätzen verglichen und probeweise berechnet werden, ob sich bei gleichen Bedingungen wie im Vorjahr kein Engpass ergeben hätte. Falls Ihr Betrieb aufgrund der Coronaverordnung geschlossen wurde, geben Sie diese Tatsache auf jeden Fall in der Begründung an.
Private Lebenshaltungskosten von Soloselbstständigen werden über die Soforthilfen nur berücksichtigt, wenn der Antrag vor dem 01.04.2020 eingegangen ist. Die Grundsicherung der Bundesagentur für Arbeit steht Ihnen hier alternativ zur Verfügung.
6. Erklärungen des Antragstellers zu subventionserheblichen Tatsachen
Lesen Sie sich die folgenden Erklärungen aufmerksam durch. Falsche Angaben können strafrechtliche Folgen nach sich ziehen. Bitte haken Sie die Kästchen wahrheitsgemäß ab.
7. Sonstige Erklärungen des Antragstellers
Lesen Sie sich die folgenden Erklärungen aufmerksam durch. Falsche Angaben können strafrechtliche Folgen nach sich ziehen. Bitte haken Sie die Kästchen wahrheitsgemäß ab.
8. Erklärung im Sinne der Bundesrahmenregelung Kleinbeihilfen 2020
Geben Sie hier an, ob Ihr Unternehmen bereits Kleinbeihilfen erhalten hat.
Wo ist das Unternehmen tätig?
Wählen Sie den Tätigkeitsbereich Ihres Unternehmens aus.
Hinweis
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass in Abhängigkeit von den eingereichten Unterlagen und den jeweiligen Gegebenheiten noch weitere Unterlagen erforderlich sein könnten. Bitte beachten Sie, dass Ihre eingereichten Unterlagen im Haus der BAB verbleiben und gemäß den gültigen Datenschutzbestimmungen verarbeitet werden.
Da Sie 10 Jahre lang aufgefordert werden können, die Unterlagen vorzulegen, auf deren Basis Sie Soforthilfe beantragt haben, sollen Sie alle Dokument gut verstauen.
Abschließend geben Sie noch den Ort der Antragstellung sowie das Datum an. Laden Sie das Dokument anschließend hier hoch.
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