Corona-Soforthilfe Brandenburg

Aktualisiert am 06.04.2020

Hinweis: Die Frist für die Antragstellung ist am 31.05.2020 abgelaufen.

Sicher durch den Antrag mit unserer Ausfüllanleitung

Wir gehen mit Ihnen Schritt für Schritt durch Ihren Antrag für Soforthilfe. Laden Sie sich als erstes das Antragsformular herunter. Als nächstes können Sie sich die Ausfüllanleitung ausdrucken und mit deren Hilfe die einzelnen Bereiche ausfüllen. Alternativ zeigen wir Ihnen in einem kurzen Video, was Sie in die abgefragten Felder einsetzen müssen.

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg beim Einreichen Ihres Antrags!

Ausfüllanleitung zur Corona-Soforthilfe in Brandenburg

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Inhalte geprüft von:

Rechtsanwalt Kranz
Schneider, Burger & Partner Steuerberater

Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen und Angehörige freier Berufe mit bis zu 100 Erwerbstätigen. Nicht gefördert werden Unternehmen, deren Schwierigkeiten keine Folge der Coronakrise 2020 sind.

Die Ausfüllanleitung

Sollten Sie jetzt einen Antrag auf Soforthilfe stellen, füllen Sie bitte die Anlage: „Erhaltene Kleinbeihilfen“, wenn Sie bereits eine andere Kleinbeihilfe beantragt oder gewährt wurde.
Ab sofort muss das Formular „Nachweis des erwerbsmäßigen Sach- und Finanzaufwandes“ ausgefüllt werden.

Bitte halten Sie bereit

  1. Ihren Personalausweis oder Reisepass. Wenn Sie nicht deutscher Staatsbürger sind, nehmen Sie bitte den Ausweis, den Sie stattdessen benutzen
  2. Sollten Sie in Ihrem Unternehmen Mitarbeitende beschäftigen, deren Beschäftigungsumfang insgesamt 10 Vollzeitäquivalente überschreitet, benötigen Sie einen Handelsregisterauszug oder vergleichbare Unterlagen (z. B.Gewerbeanmeldung) sowie das aktuellste Lohnjournal oder gleichwertige Unterlagen für Beschäftigte
  3. Bankverbindung
  4. Handelsregisternummer
  5. Steuer-ID

1. Angaben zum Antragsteller

1.1 Antragsberechtigt

Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen und Angehörige freier Berufe mit bis zu 100
Erwerbstätigen. Nicht gefördert werden Unternehmen, deren Schwierigkeiten keine Folge der
Coronakrise 2020 sind.

Nicht förderfähig sind Unternehmen, die sich bereits vor dem 01.01.2020 in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befunden habenUnternehmen mit Betriebsstätten und/oder dem Unternehmenssitz außerhalb von Brandenburg. Ebenso werden keine Unternehmen mit landwirtschaftlicher Urproduktion und Unternehmen mit mehr als 100,0 Beschäftigten (Vollzeitäquivalent) gefördert.

Firma

Geben Sie an dieser Stelle den Namen Ihrer Firma an. Wenn Sie selbstständig bzw. freiberuflich arbeiten und keine eigenständige Firma haben, geben Sie Ihren Namen an.

Name, Vorname (Antragsteller)

Geben Sie an dieser Stelle Ihren Vor- und Nachnamen an.

Rechtsform

Geben Sie an dieser Stelle die Rechtsform Ihres Unternehmens an. Sollten in dieser Frage Unsicherheiten bestehen, suchen Sie sich die letzte Steuererklärung heraus, auf dieser sollte die Rechtsform eingetragen sein. Alternativ sollten Sie sich beim zuständigen Finanzamt erkundigen. Womöglich kann Ihnen auch die IHK weiterhelfen.

Handelsregisternummer

Wenn Sie Ihre Handelsregisternummer nicht wissen: Gehen Sie auf www.handelsregister.de
und geben Sie im Suchfeld „Normale Suche“ den Namen Ihres Unternehmens ein.

Steuer-ID

Bitte geben Sie auf jeden Fall Ihre Steuer-ID an. Die Steuer-ID ist eine 11-stellige Nummer, die u. a. auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung steht

Freiberuflich tätig

Wenn Sie freiberuflich tätig sind, dann setzen Sie hier einen Haken.


1.2 Geschäftsadresse

Straße, Hausnummer

Geben Sie an dieser Stelle die Straße und Hausnummer Ihrer Firma an. Wenn Sie selbstständig bzw. freiberuflich arbeiten und keine eigenständige Firma haben, geben Sie die Straße und Hausnummer Ihrer Wohnung an.

PLZ, Ort

Geben Sie an dieser Stelle die Postleitzahl und den Ort Ihrer Firma an. Wenn Sie selbstständig bzw. freiberuflich arbeiten und keine eigenständige Firma haben, geben Sie die Postleitzahl und den Ort Ihrer Wohnung an.

Telefon

Geben Sie an dieser Stelle die Telefonnummer des Ansprechpartners ein. Hier können Sie eine Festnetznummer oder Mobilfunknummer eintragen.

Fax

Falls Sie oder der Ansprechpartner noch über ein funktionierendes Faxgerät verfügen, geben Sie an dieser Stelle die zugehörige Faxnummer an.

E-Mail-Adresse

Geben Sie an dieser Stelle die E-Mail-Adresse des Ansprechpartners an. Sind Sie diese Person, tragen Sie Ihre E-Mail-Adresse ein.


2. Bankverbindung Firmenkonto

Kontoinhaber

Geben Sie an dieser Stelle den Kontoinhaber an, auf dessen Konto die Soforthilfe überwiesen
werden soll.

IBAN

Sie finden die IBAN auf der Rückseite Ihrer Girokarte. Es handelt sich um eine 22-stellige Kombination aus zwei Buchstaben und zwanzig Ziffern. Bitte geben Sie die IBAN ohne Leerzeichen ein. Wenn Sie Ihre IBAN nicht wissen, können Sie einen IBAN-Rechner verwenden und unter Angabe Ihrer Bankleitzahl und Kontonummer die IBAN berechnen lassen

BIC

Geben Sie an dieser Stelle die BIC des Kontos an, auf das die Soforthilfe überwiesen werden
soll. Wenn Sie Ihre BIC nicht wissen, können Sie eine BIC-Suche verwenden und unter Angabe
Ihrer Bankleitzahl die BIC finden lassen.

Kreditinstitut

Geben Sie an dieser Stelle das Geldinstitut / die Bank an, bei dem Sie Ihr Konto haben,
beispielsweise Sparkasse oder Deutsche Bank.


3. Branche

Wählen Sie hier die zu Ihrem Unternehmen passende Branche aus und kreuzen Sie diese an.


4. Anzahl der Beschäftigten

Dort sollen Sie die Zahl Ihrer Mitarbeiter in Vollzeitarbeitskräfte umrechnen. Wenn Sie keine Mitarbeiter haben geben Sie an dieser Stelle eine 1 an, da Sie selbst ebenfalls als Mitarbeiter zählen.

Brandenburg gibt keine Wochenarbeitszeit für eine Vollzeitkraft vor, sondern spricht allgemein von einem „sozialversicherungspflichtigen Dauerarbeitsplatz mit branchenüblicher Wochenarbeitszeit.“

Womöglich weicht die entsprechende Wochenstundenzahl in Ihrer Branche von der Beispielrechnung ab, die hier erstellt werden soll. Für diese legen wir 38,5 Stunden fest, um Ihnen daran zu zeigen, wie Sie Teilzeitkräfte in Vollzeitkräfte umrechnen.

Das ist letztlich sehr einfach.
Sie rechnen die Gesamtzahl aller Stunden zusammen, auf die Ihre Voll- und Teilzeitmitarbeiter ebenso wie mögliche Auszubildende kommen und teilen diese Zahl durch 38,5. Wenn Sie zum Beispiel drei Teilzeitkräfte mit jeweils 20 Wochenstunden und eine Vollzeitkraft haben, kommen Sie in dieser Modelrechnung auf 20+20+20+38,5 = 98,5. Und diese Zahl wird nun durch 38,5 geteilt. Dabei kommt 2,5 heraus. Demnach hätten Sie in diesem Fall 2,5 Vollzeitkräfte. Da Sie aber ebenfalls als Vollzeitkraft zählen, kommen Sie insgesamt auf 3,5.

Auszubildende können in die Rechnung einbezogen werden.
Die Zahl der Vollzeitkräfte entscheidet über die Höhe an Soforthilfe, die Sie beantragen können,
die von 9.000 Euro bei Unternehmen mit bis zu 5 Vollzeitkräften bis zu 60.000 Euro mit
bis zu 100 Beschäftigten reicht. Die für Sie passende Summe müssen Sie nun unter 5.2
eintragen.


5. Art und Umfang der Soforthilfe, Antragsfrist

Direkt im nächsten Punkt, 5.3, werden Sie aufgefordert zu bestätigen, dass Sie durch die
Corona-Pandemie in eine existenzgefährdende Lage gebracht wurden. Sie müssen es nicht
weiter erläutern, es genügt, wenn Sie an dieser Stelle ein Kreuz setzen.


6. Nachweis der Legimitation

  • Bei weniger als 10 Vollzeitäquivalenten genügt es, wenn Sie ihrem Antrag eine Kopie Ihres Personalausweises beifügen.
  • Bei mehr als 10 Vollzeitäquivalenten müssen Sie den Handelsregisterauszug oder vergleichbare Unterlagen (z. B. Gewerbeanmeldung) sowie eine Kopie des aktuellsten Lohnjournals oder gleichwertige Unterlagen für Beschäftigte und eine Kopie des Personalausweises für den Verfügungsberechtigten beifügen.

7. Subventionserhebliche Erklärungen des Antragstellers

Abschließend folgen eine Reihe von Versicherungen und Zustimmungen, die Sie abgeben müssen. Etwa die, dass Ihre wirtschaftliche Schieflage eine Folge der Corona-Krise ist und dass Ihnen klar ist, dass bewusste Falschangaben in diesem Antrag Subventionsbetrug darstellen und damit eine Straftat sind.

Lesen Sie sich die folgenden Erklärungen aufmerksam durch. Falsche Angaben können strafrechtliche Folgen nach sich ziehen. Bitte haken Sie die Kästchen wahrheitsgemäß ab. Im letzten Punkt stimmen Sie der Datenschutzerklärung zu.


8. Sonstige Erklärungen des Antragstellers

Ort

Geben Sie hier den Ort (also die Stadt oder das Dorf) ein, an dem Sie sich während der Antragserstellung befinden.

Datum

Geben Sie hier das Datum der Antragstellung ein.

Nachdem Sie den Antrag ausgefüllt haben, können Sie ihn über
soforthilfe-corona@ilb.de
einreichen.

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