Corona-Soforthilfe Berlin

Aktualisiert am 20.05.2020

Hinweis: Die Frist für die Antragstellung ist am 31.05.2020 abgelaufen.

Sicher durch den Antrag mit unserer Ausfüllanleitung

Wir gehen mit Ihnen Schritt für Schritt durch Ihren Antrag für Soforthilfe. Laden Sie sich als erstes das Antragsformular herunter. Als nächstes können Sie sich die Ausfüllanleitung ausdrucken und mit deren Hilfe die einzelnen Bereiche ausfüllen. Alternativ zeigen wir Ihnen in einem kurzen Video, was Sie in die abgefragten Felder einsetzen müssen.

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg beim Einreichen Ihres Antrags!

Antragsberechtigt sind Soloselbstständige, Angehörige der Freien Berufe und kleine Unternehmen (einschließlich Unternehmen mit landwirtschaftlicher Urproduktion) mit bis zu 10 Beschäftigten, die wirtschaftlich und dauerhaft am Markt mit Betriebsstätte oder Sitz in Berlin tätig sind.

Wichtige Information:

Die Antragstellung für den Corona-Zuschuss macht täglich zwischen 18 Uhr und 9 Uhr eine Erfassungspause.
Neuanmeldungen an die Warteschlange sind aber jederzeit möglich. Die Reihenfolge der Warteschlangennummern bleibt erhalten.

Ausfüllanleitung zur Corona-Soforthilfe in Berlin

Inhalte geprüft von:

Rechtsanwalt Kranz
Schneider, Burger & Partner Steuerberater

Die Stadt Berlin hat zusätzlich ein umfangreiches FAQ bereitgestellt, das Sie sich zusätzlich zu unserer Ausfüllhilfe natürlich gerne zunutze machen sollen.

Hinweis: Die Antragstellung pausiert über Nacht zwischen 18:00 und 9:00 Uhr. Ihre Wartenummer bleibt über Nacht erhalten, ebenfalls die Reihenfolge der Warteschlangennummern.

Achtung: Wenn Sie 60 Minuten lang keine Eingabe tätigen, wird der Antragsprozess aus Sicherheitsgründen automatisch beendet.

Die Ausfüllanleitung

Vor Beginn

Damit die Antragstellung so reibungslos wie möglich verläuft, halten Sie bitte folgende Dokumente bereit:

  1. Name, Straße, PLZ, Rechtsform der Firma
  2. Ausweisdokument
  3. Steueridentifikationsnummer
  4. Bankverbindung der Firma

Antragsdaten

Antragsberechtigt sind Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmer (inkl. Unternehmen mit landwirtschaftlicher Urproduktion) mit bis zu 10 Beschäftigten (in Vollzeitäquivalent) mit Betriebsstätte in Berlin sowie Angehörige Freier Berufe mit Sitz in Berlin, die bei einem deutschen Finanzamt angemeldet sind.

Für Solo-Selbstständige bzw. Freiberufler gilt, dass die selbstständige Tätigkeit im Haupterwerb ausgeübt wird.

Ich versichere, dass der Zuschuss für die Sicherung der beruflichen… ja / nein

Sie müssen bestätigen, dass Sie durch (!) die Corona-Krise in eine existenzbedrohliche Wirtschaftslage geraten sind.

Eine existenzgefährdende Wirtschaftslage wird angenommen, wenn die fortlaufenden Einnahmen aus dem Geschäftsbetrieb des Antragstellers voraussichtlich nicht ausreichen, um den Verbindlichkeiten in den auf die Antragstellung folgenden drei Monaten aus dem erwerbsmäßigen Sach- und Finanzaufwand (bspw. gewerbliche Mieten, Pacht, Leasingaufwendungen) nachzukommen (Liquiditätsengpass).

Als Begründung kann u. a. dienen, dass Ihr Betrieb auf behördliche Anordnung wegen der Corona-Krise geschlossen wurde oder Aufträge storniert wurden, weshalb durch die ausbleibenden Einnahmen kurzfristige Verbindlichkeiten wie Miete oder Leasingraten, auch unter Einsatz aller sonstigen liquiden Eigen- oder Fremdmittel (z. B. Entschädigungsleistungen, Steuerstundungen) nicht beglichen werden können.

Sollte ersichtlich sein, dass Sie Ihren Verbindlichkeiten in den kommenden drei Monaten nach der Antragstellung nicht nachkommen können, besteht ein Liquiditätsengpass.

Insofern Ihnen ein Miet- bzw. Pachtnachlass von mindestens 20 % gewährt wurde, kann der Zeitraum des Engpasses auf fünf Monate hochgerechnet werden.

Wirtschaftliche Schwierigkeiten

Außerdem sind nur Unternehmen antragsberechtigt , die nicht bereits am 31.12.2019 in wirtschaftlichen Schwierigkeiten waren gemäß Art. 2 Abs. 18 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung.

Hinweis: Es wird im Antrag auf Art. 2 Abs. 18 verwiesen, das ist jedoch nicht korrekt. Die richtige Definition ist in Abs. 31 desselben Artikels zu finden.

Wenn Ihr Unternehmen nicht unter diese Beschränkung fällt, bestätigen Sie die Erklärung.

Anzahl der Beschäftigten

Um die Höhe Ihrer Soforthilfe zu kalkulieren, ist die Angabe aller Beschäftigten der Betriebsstätte notwendig. Auf Basis dieser Zahl ergibt sich die Höhe Ihrer Soforthilfe.

Die Anzahl der Beschäftigten ist als Vollzeitäquivalent (VZÄ) anzugeben. Das Vollzeitäquivalent gibt an, wie viele Vollzeitstellen sich rechnerisch insgesamt aus Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigten in einem Unternehmen ergeben.

Umfasst sind Vollzeit-, Teilzeit- und Zeitarbeitskräfte sowie Saisonpersonal beispielsweise folgender Gruppen:

Lohn- und Gehaltsempfänger, für das Unternehmen tätige Personen, die zu ihm entsandt wurden und nach nationalem Recht als Arbeitnehmer gelten (kann auch Zeit- oder sogenannte Leiharbeitskräfte einschließen), Beschäftigte im Mutterschaftsurlaub, mitarbeitende Eigentümer/ innen, Teilhabende, die eine regelmäßige Tätigkeit in dem Unternehmen ausüben und finanzielle Vorteile aus dem Unternehmen ziehen.

Auszubildende oder in der beruflichen Ausbildung stehende Personen mit Lehr- oder Berufsausbildungsvertrag (pro Person 1 VZÄ).

Die Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) berechnen sich wie folgt: 

  • Beschäftigte bis 20 Stunden = Faktor 0,5 
  • Beschäftigte bis 30 Stunden = Faktor 0,75
  • Beschäftigte über 30 Stunden = Faktor 1 
  • Beschäftigte auf 450-Euro-Basis = Faktor 0,3 
  • Saisonbeschäftigte = anteilig im Verhältnis der jährlichen Arbeitsstunden zu den Arbeitsstunden einer Vollzeitkraft.

Bestätigen Sie anschließend, den Zuschuss nur für den betrieblichen Sach- und Finanzaufwand der folgenden drei bzw. fünf Monate zu verwenden.

Allgemeine Unternehmensdaten

Rechtsform

Geben Sie an dieser Stelle die Rechtsform Ihres Unternehmens an. 

Sollten in dieser Frage Unsicherheiten bestehen, suchen Sie sich die letzte Steuererklärung heraus, auf dieser sollte die Rechtsform eingetragen sein. Alternativ können Sie sich beim zuständigen Finanzamt erkundigen. Womöglich kann Ihnen auch die IHK weiterhelfen.

Name

Geben Sie an dieser Stelle den Namen Ihrer Firma an. Wenn Sie selbstständig bzw. freiberuflich arbeiten und kein eigenständiges Unternehmen haben, geben Sie Ihren Namen an.

Gründungsdatum

Geben Sie an dieser Stelle das Gründungsdatum Ihres Unternehmens an.

Website

Geben Sie an dieser Stelle die Website Ihres Unternehmens an.

Registernummer

Geben Sie an dieser Stelle Ihre Handelsregisternummer an. 

Die Handelsregisternummer ist immer genau einem Unternehmen zugeordnet und diese Zuordnung ist eindeutig. Das bedeutet, dass jedes Unternehmen über eine eigene Nummer verfügt, sobald es im Handelsregister gelistet wird. Nicht jedes Unternehmen hat zwangsläufig eine Nummer, für einige Rechtsformen ist ein Eintrag jedoch verbindlich. Wenn Sie sich im Handelsregister registriert haben, jedoch Ihre Nummer nicht mehr wissen, dann hilft ein Blick auf die Website des Handelsregisters. Klicken Sie entweder auf “normale Suche” oder “erweiterte Suche” und geben Sie den Namen Ihres Unternehmens ein. Ist dieses registriert, werden Sie über diese Funktion die zugehörige Registernummer finden.

Steuernummer des Unternehmens

Geben Sie an dieser Stelle die Steuernummer Ihrer Firma an. Wenn Sie diese nicht wissen, können Sie einen Blick auf Ihren letzten Steuerbescheid werfen.
In der linken, oberen Ecke finden Sie einerseits eine Steueridentifikationsnummer und darunter eine Steuernummer in der Form XXX / XXX / XXXXX. Diese Nummer benötigen Sie nun und schreiben Sie in das dafür vorgesehene Feld.

Sollten Sie über keinen Steuerbescheid verfügen, ist ein Anruf beim zuständigen Finanzamt Ihre nächstbeste Option.

Branche

Geben Sie an dieser Stelle die Branche an, in der Ihr Unternehmen tätig ist.

Umsatzdaten

Jahresumsatz 2019 in EUR

Geben Sie an dieser Stelle den Gesamtumsatz Ihres Unternehmens aus dem Jahr 2019 an.

Umsätze Januar, Februar, April 2020

Geben Sie an dieser Stelle die Höhe der Umsätze aus den oben genannten Monaten an.

Unternehmensanschrift

Straße, Hausnummer

Geben Sie an dieser Stelle die Straße und Hausnummer Ihrer Firma an. Wenn Sie selbstständig bzw. freiberuflich arbeiten und keine eigenständige Firma haben, geben Sie die Straße und Hausnummer Ihrer Wohnung an.

PLZ

Geben Sie an dieser Stelle die Postleitzahl Ihrer Firma an. Wenn Sie selbstständig bzw. freiberuflich arbeiten und keine eigenständige Firma haben, geben Sie die Postleitzahl Ihrer Wohnung an.

Bankverbindung Unternehmenskonto

Name des Kontoinhabers

Geben Sie an dieser Stelle den Kontoinhaber an, auf dessen Konto die Soforthilfe überwiesen werden soll.

IBAN

Sie finden die IBAN auf der Rückseite Ihrer Girokarte. Es handelt sich um eine 22-stellige Kombination aus zwei Buchstaben und zwanzig Ziffern. Bitte geben Sie die IBAN ohne Leerzeichen ein. Wenn Sie Ihre IBAN nicht wissen, können Sie einen IBAN-Rechner verwenden und unter Angabe Ihrer Bankleitzahl und Kontonummer die IBAN berechnen lassen.

Inhaber / Gesetzlicher Vertreter

Vorname/n

Geben Sie an dieser Stelle Ihren Vornamen bzw. den des gesetzlichen Vertreters für das Unternehmen an.

Nachname

Geben Sie an dieser Stelle Ihren Nachnamen bzw. den des gesetzlichen Vertreters für das Unternehmen an.

Steueridentifikationsnummer

Bitte geben Sie an dieser Stelle Ihre Steuer-ID an. Die Steuer-ID ist eine 11-stellige Nummer, die u. a. auf Ihren Steuerbescheiden steht. Sollten Sie Ihre nicht mehr wissen, können Sie diese hier erneut anfordern:

https://www.bzst.de/DE/Privatpersonen/SteuerlicheIdentifikationsnummer/Mitteilung_IdNr/mitteilung_IdNr_node.html

Art des Ausweisdokuments

Wählen Sie das Dokument aus, mit dem Sie die Persönlichkeitsidentifizierung vornehmen wollen.

Ausweisnummer

Geben Sie die zugehörige Ausweisnummer an.

Telefon

Geben Sie Ihre Festnetznummer bzw. die des gesetzlichen Vertreters für das Unternehmen an.

Mobiltelefon

Geben Sie Ihre Mobiltelefonnummer bzw. die des gesetzlichen Vertreters für das Unternehmen an.

E-Mail

Geben Sie Ihre E-Mail-Adresse  bzw. die des gesetzlichen Vertreters für das Unternehmen an.

Erklärungen

Grund für die existenzbedrohliche Wirtschaftslage bzw. den Liquiditätsengpass

Wählen Sie den für Sie zutreffenden Grund aus.

Wichtig: Es wurden bereits Kleinbeihilfen erhalten bzw. beantragt

Diese Frage müssen Sie wahrheitsgetreu beantworten. Sollten Sie in Ihrem ersten Antrag bereits Bundesmittel beantragt haben, können Sie keinen weiteren Antrag auf Bundesmittel stellen. Dies ist unabhängig von der beantragten Höhe in Ihrem ersten Antrag.

Sollten Sie in Ihrem ersten Antrag nur Landesmittel und keine Bundesmittel beantragt haben, können Sie nun in einem neuen Antrag Bundesmittel beantragen.

Lesen Sie die weiteren Erklärungen aufmerksam durch und bestätigen Sie diese. Abschließend senden Sie den Antrag ab und drucken eine Kopie für Ihre persönlichen Unterlagen.

Jetzt den Newsletter abonnieren!

Sobald zusätzliche Infos, weitere Maßnahmen des Bundes und der Länder oder neue Anträge vorhanden sind, informieren wir Sie umgehend und liefern kostenlose Updates.

Datenschutzerklärung