Das Sofortprogramm zur Unterstützung freischaffender Künstler/innen
Der Senat des Land Bremen hat am 31. März 2020 ein Sofortprogramm zur Unterstützung freischaffender Künstlerinnen und Künstler aufgrund der Auswirkungen der Corona-Virus-Krise beschlossen. In dem Programm sollen selbstständige Künstler/innen, die wegen der Corona-Virus-Krise nachgewiesene Einnahmeausfälle seit dem Stichtag 18. März 2020 infolge der Absage von Veranstaltungen oder der Schließung von Einrichtungen haben, eine einmalige, nicht rückzahlbare Unterstützung in Höhe von bis zu 2.000 € nach Maßgabe dieser Richtlinie erhalten können. Es stehen Haushaltsmittel in Höhe von 500.000 € zur Verfügung.
Förderprogramm für freie Kulturschaffende
Das Programm ist für diejenigen Künstler/innen gedacht, bei denen nicht die fortlaufenden Kosten bei fehlenden Einnahmen und ein daraus entstehender Liquiditätsengpass (so die Voraussetzungen des Bundesprogramms), sondern allein die fehlenden Einnahmen das Problem sind. Künstler/innen, die wegen der Einnahmeausfälle in wirtschaftliche Not geraten, müssten ohne ein solches Programm sofort Grundsicherung / Arbeitslosengeld II (Hartz IV) beantragen, sofern sie über keine Rücklagen verfügen.
Gewährt wird Künstler/innen ein nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von bis zu einer Höhe von maximal und einmalig 2.000 € bei nachgewiesenen Einnahmeausfällen.
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind Künstler/innen, die mindestens seit dem 18. März 2020 ihren regelmäßigen Wohnsitz im Land Bremen haben und
(1) Mitglied in der Künstlersozialkasse sind,
(2) in Härtefällen, wenn sie professionell selbstständig tätig sind, ohne Mitglied in der Künstlersozialkasse zu sein,
(3) in Härtefällen, wenn sie regelmäßig in Engagements in Kultureinrichtungen auf Grundlage kurzer befristeter Arbeitsverträge tätig sind.
Downloads zum Thema
Bitte entnehmen Sie alle Details und die Formulare der detaillierten Schilderung der Stadt Bremen.
Anträge und alle Fragen richten Sie bitte an kuenstlersoforthilfe@kultur.bremen.de
Telefonisch geben Ihnen die Mitarbeiter des Bürgertelefon Bremen unter der bundeseinheitlichen Rufnummer 115 Auskunft zum neuen Förderprogramm.
Bitte schauen Sie in die Übersicht, bevor Sie sich telefonisch an das Bürgertelefon wenden. Dort werden eine Reihe von Fragen beantwortet.
Quelle: https://www.kultur.bremen.de/
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