Betriebsmittelkredit Corona-Krise Bremen

Aktualisiert am 31.05.2020

Kurz und knapp

Zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise bietet die BAB als Förderbank des Landes Bremen Finanzierungsalternativen, wenn die Hausbank den Liquiditätsbedarf nicht finanziert.

Wesentliche Voraussetzung für die Kreditvergabe ist, dass das Unternehmen bzw. die Tätigkeit vor Ausbruch der Krise wirtschaftlich tragfähig war und der aktuelle Liquiditätsbedarf aufgrund der Corona-Krise schlüssig dargestellt werden kann.

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg beim Einreichen Ihres Antrags!

Wichtige Links und Downloads zum Thema

Gefördert werden freiberuflich Tätige, Soloselbstständige, kleine und mittlere Unternehmen bis zu 249 Mitarbeitern.

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Wer ist antragsberechtigt?

Freiberuflich Tätige, Soloselbstständige, kleine und mittlere Unternehmen (KMU), das bedeutet: Unternehmen mit bis zu 249 Beschäftigten und einem Jahresumsatz bis zu 50 Mio. Euro oder einer Bilanzsumme bis zu 43 Mio. Euro, die wirtschaftlich von der Corona-Krise betroffen sind.

Was kann ich finanzieren?

Betriebsmittelbedarf zur Bewältigung der Corona-Krise innerhalb des Überbrückungszeitraumes z.B. durch laufende Kosten für Miete, Personal, sonstige Kosten offene Rechnungen für Waren / Material der voraussichtlich nicht durch die aufgrund der Corona-Krise deutlich reduzierten / wegfallenden Einnahmen bzw. vorhandene liquide Mittel gedeckt werden kann. Ebenso Investitionen zur Stabilisierung / Erweiterung in Anlagen oder Warenlager.

Wie läuft die Finanzierung ab?

Es werden Kredite seitens der BAB vergeben, die wiederum aus unterschiedlichen Mitteln refinanziert werden.

Bei Kreditmittelbedarf bis 50.000 Euro:

Grundsätzlich Einsatz des BAB-Mikrokredites:

  • Zinssatz: im 1. Jahr 0%, danach 3% nominal
  • Tilgung: 1–2 Jahre tilgungsfrei, danach monatliche Ratentilgung
  • Laufzeit: i. d. R. bis 6 Jahre, in Ausnahmen bis zu 10 Jahren
  • Sondertilgung jederzeitig ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich.

Bei Kreditmittelbedarf über 50.000 Euro:

Grundsätzlich Einsatz von KfW-Krediten der KfW-Corona-Hilfe:

  • Zinssatz: ratingabhängig nach dem risikogerechten Zinssystem
  • Laufzeit variiert in Abhängigkeit von Finanzierungsbedarf und Unternehmensgröße zwischen 2 und 10 Jahren
  • 1–2 Jahre tilgungsfrei
  • Weitere Informationen zu Laufzeiten und Konditionen der KfW finden Sie hier

Wie verläuft die Antragstellung?

Betriebssitz und zu finanzierendes Vorhaben befinden sich im Land Bremen

  • Andere Fördermöglichkeiten sind vorrangig zu nutzen und ggf. in Abzug zu bringen (z.B. Corona-Soforthilfe)
  • Wirtschaftliche Verhältnisse sind geordnet
  • Antragsteller / Unternehmen war vor der Krise wirtschaftlich tragfähig

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