Stundung von Bankkrediten

Aktualisiert am 06.04.2020

Stundung von Bankkrediten in Zeiten der COVID-19-Pandemie

Wenn Ihnen die Erbringung der Leistung nicht möglich ist, insbesondere dann, wenn der angemessene Lebensunterhalt von Ihnen als Verbraucher oder Ihrer Unterhaltsberechtigten infolge der Corona-Pandemie gefährdet ist, können Sie einen Antrag an Ihre Bank stellen und damit um Stundung von bestehenden Kreditverpflichtungen, die durch Zahlungsschwierigkeiten im Zuge der Corona-Pandemie aufgetreten sind, bitten.


Anleitung zur Stundung des Bankkredits

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FAQ zur Stundung von Bankkrediten

Frage 1:

Ich befinde mich aufgrund der Corona-Pandemie in einem Liquiditätsengpass. Darf ich meine fälligen Kreditzahlungen ausfallen lassen?

Ausfallen trifft es an dieser Stelle nicht ganz. Der passende Begriff dafür lautet “Stundung”. Das bedeutet, dass die fällige Zahlung auf einen späteren Zeitpunkt verschoben wird. 

Der Bundestag hat am 27. März 2020 eine gesetzliche Regelung beschlossen, die es zahlungsunfähigen Kreditnehmern erlaubt, ihre Zahlungsverpflichtungen zu stunden.


Frage 2:

Welche Voraussetzungen existieren dafür, dass ich meine Kredite stunden lassen kann?

Wenn die Erbringung Ihrer Zahlungsverpflichtung nicht möglich ist, insbesondere dann, wenn der angemessene Lebensunterhalt des Verbrauchers oder der seiner Unterhaltsberechtigten infolge der Corona-Pandemie gefährdet ist.


Frage 3:

Wie lange darf ich die Kredite stunden?

Derzeit gilt die Regelung ab 1. April bis 30. Juni 2020. Sollte bis Ende dieser Frist noch kein Ende der Pandemie in Sicht sein, wird gegebenenfalls eine weitere Verlängerung der Stundung durch die zuständigen Behörden beschlossen. Näheres bleibt daher abzuwarten.


Frage 4:

Bis wann muss ich die Kredite nachzahlen?

Sofern nicht anders mit ihrem Kreditgeber vereinbart, verlängert sich Ihre Vertragslaufzeit nach dem 30. Juni 2020 automatisch um drei Monate, damit Sie die gestundeten Beiträge bezahlen können.


Frage 5:

Wo muss ich den Antrag auf Stundung stellen?

Den Antrag auf Stundung der Kreditverpflichtungen stellen Sie bei Ihrem zuständigen Finanzinstitut.


Frage 6:

Muss ich beim Antrag auf eine bestimmte Form achten oder existiert hierfür sogar ein besonderes Antragsformular?

Sie haben Glück. Der Antrag auf Stundung kann formlos gestellt werden und ist nicht an einen bestimmten Vordruck gebunden. Viele Kreditinstitute haben dafür eigene Vorlagen. Wir haben für Sie dennoch ein Musterschreiben erstellt, um Ihnen etwas Arbeit abzunehmen.

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