Ausfallhonorare für Künstler*innen

Aktualisiert am 27.05.2020

Kurz und knapp

Das Kulturstaatsministerium ermöglicht es mittlerweile, dass Kulturinstitutionen Honorare für Engagements, die wegen der Corona-Pandemie abgesagt wurden, auszahlen können.

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg beim Einreichen Ihres Antrags!

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Wen betrifft das?

Diese Förderung betrifft Kultureinrichtungen und Institutionen, die durch den Bund gefördert werden.

Wie hoch ist das Honorar?

Das Kulturstaatsministerium fördert Zahlungen bis zur Höhe von 60 Prozent der ursprünglich vereinbarten Nettoentgelt-Gage.

Dabei ist jedoch zu beachten, dass diese 60 Prozent lediglich bei Honoraren unter 1.000 Euro gilt. Bei Gagen über 1.000 Euro liegt die Obergrenze der Förderung bei maximal 40 Prozent. Dementsprechend liegt auch die absolute Obergrenze der Förderung bei 2.500 Euro.

Welche Besonderheiten gibt es?

Die Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln ist in der Regel möglich. Es werden auch ausgefallene Engagements von freiberuflichen Künstler*innen vergütet, die keine vertraglichen Vereinbarungen hinsichtlich der Zahlung von Ausfallhonoraren vorweisen können. Einzige Voraussetzung dafür ist, dass das Engagement bis zum 15. März 2020 vereinbart wurde.

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