Kurz und knapp
Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln für kleine und mittlere Unternehmen und Freiberufler. Der Akutkredit wird aus Haushaltsmitteln des Freistaats Bayern, die aus dem Gewinn der LfA stammen, zinsverbilligt, und von der LfA Förderbank Bayern zinsgünstig refinanziert.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg beim Einreichen Ihres Antrags!
Wichtige Links und Downloads zum Thema
Unternehmen im Zuge eines Insolvenzverfahrens sind nicht antragsberechtigt.
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Wer ist antragsberechtigt?
Die Darlehen sollen vorwiegend mittelständischen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Bayern zugute kommen. Es können nur tragfähige gewerbliche Vollerwerbstätigkeiten berücksichtigt werden.
Antragsberechtigt sind auch nicht gewerblich betriebene Kur- und Rehabilitationseinrichtungen.
Unternehmen in den Fördergebieten werden mit Vorrang berücksichtigt.
Wer ist nicht antragsberechtigt?
Freiberuflich Tätige, Unternehmen, an denen die öffentliche Hand (Staat, Kommunen oder sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts) direkt oder indirekt mehrheitlich beteiligt ist, Unternehmen, die sich in einem Insolvenzverfahren befinden oder die im nationalen Recht vorgesehenen Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens auf Antrag ihrer Gläubiger erfüllen, Unternehmen, deren Bonitätseinstufung eine Einjahres-Ausfallwahrscheinlichkeit von 10,00 % übersteigt.
Was kann ich fördern lassen?
Durch die Gewährung der Darlehen sollen Betrieben, die in Liquiditäts- und Rentabilitätsschwierigkeiten geraten sind, im Interesse der Erhaltung von Arbeitsplätzen umfassende Hilfen geboten werden.
Im Zusammenhang mit der Konsolidierung sind deshalb folgende Maßnahmen durch langfristiges Fremdkapital förderfähig:
Umschuldungen kurzfristiger Verbindlichkeiten:
- Umschuldungen aus dem Kontokorrent,
- Umschuldungen sonstiger Verbindlichkeiten (auch für noch nicht endgültig finanzierte Investitionen, deren Bilanzausweis nicht länger als 3 Jahre zurückliegt) und von innerhalb eines Jahres fälligen Tilgungsraten,
- Ablösung von Lieferantenverbindlichkeiten,
Betriebsmittel zur Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit,
Investitionen zur Anpassung an geänderte Umfeldbedingungen.
Die Ausschlusskriterien des Merkblatts „Nachhaltigkeitsgrundsätze für Programmkredite der LfA Förderbank Bayern“ sind zu beachten.
Welche Konditionen gibt es?
Der Zinssatz für die Darlehen wird zwischen Hausbank und Endkreditnehmer in Abhängigkeit von Bonität und Besicherung – innerhalb vorgegebener Grenzen – individuell vereinbart.
Die risikoabhängigen Zinsobergrenzen, Angaben zu Darlehenslaufzeiten und zum Auszahlungssatz können der aktuellen Übersicht der Darlehenskonditionen entnommen werden.
Es gelten die Konditionen des Zusagedatums der LfA. Die Hausbank wird den Endkreditnehmer über die Zusage der LfA entsprechend unterrichten und die Konditionen vereinbaren.
Zwischen den angebotenen Laufzeittypen kann frei gewählt werden. Auf Wunsch können für ein Vorhaben auch verschiedene Laufzeittypen sowie abweichend von den Standardlaufzeiten verkürzte Gesamtlaufzeiten (ganzjährig, mindestens 4 Jahre) und Tilgungsfreijahre (mindestens 1 Freijahr) beantragt werden.
Für nicht abgerufene Darlehensbeträge wird nach Ablauf eines bereitstellungsprovisionsfreien Zeitraums von 6 Monaten (gerechnet vom Tage der Darlehenszusage der LfA an) bis zum vollständigen Abruf oder einem Verzicht auf das Darlehen, spätestens bis zum Ablauf der Abruffrist des Darlehens (ein Monat vor Tilgungsbeginn) eine Bereitstellungsprovision von 2 % p. a. berechnet. Bei verbürgten Darlehen beträgt die Abruffrist 6 Monate nach Darlehenszusage der LfA.
Die Zins- und Tilgungszahlung und ggf. der Bereitstellungsprovision erfolgt monatlich jeweils zum Monatsende.
Außerplanmäßige Tilgungen sind ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich.
Wie hoch ist die Förderung?
Die förderfähigen Maßnahmen können zu 100 % finanziert werden.
Der Darlehenshöchstbetrag beträgt für alle Laufzeittypen 2.000.000 EUR.
Wie verläuft die Antragstellung?
Anträge sind bei den Hausbanken (Banken oder Sparkassen) einzureichen. Die Antragstellung erfolgt mit dem Vordruck 100. Darüber hinaus ist der Vordruck 120 (Erklärung zum Antrag auf Gewährung eines Darlehens/einer Bürgschaft bei De-minimis-Beihilfen) einzureichen.
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