Corona-Soforthilfe in Bayern

Aktualisiert am 18.04.2020

Hinweis: Die Frist für die Antragstellung ist am 31.05.2020 abgelaufen.

Sicher durch den Antrag mit unserer Ausfüllanleitung

Wir gehen mit Ihnen Schritt für Schritt durch Ihren Antrag für Soforthilfe. Laden Sie sich als erstes das Antragsformular herunter. Als nächstes können Sie sich die Ausfüllanleitung ausdrucken und mit deren Hilfe die einzelnen Bereiche ausfüllen. Alternativ zeigen wir Ihnen in einem kurzen Video, was Sie in die abgefragten Felder einsetzen müssen.

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg beim Einreichen Ihres Antrags!

Ausfüllanleitung zur Corona-Soforthilfe in Bayern

Antragsberechtigt sind Soloselbstständige, Angehörige der Freien Berufe und kleine Unternehmen (einschließlich Unternehmen mit landwirtschaftlicher Urproduktion) mit bis zu 10 Beschäftigten bzw. mit mehr als 10 und bis zu 250 Beschäftigten die wirtschaftlich und dauerhaft am Markt mit Betriebsstätte oder Sitz in Bayern tätig sind.

Downloads zum Thema

Inhalte geprüft von:

Rechtsanwalt Kranz
Schneider, Burger & Partner Steuerberater

Die Ausfüllanleitung

Bitte halten Sie bereit

Damit die Antragstellung so reibungslos wie möglich verläuft, halten Sie bitte folgende Dokumente bereit:

  1. Name, Straße, PLZ, Rechtsform der Firma
  2. Ausweisdokument
  3. Steueridentifikationsnummer
  4. Bankverbindung der Firma

Sicherheitsabfrage

Vor Beginn der Antragstellung erfolgt in der Regel eine Sicherheitsabfrage, die Sie durch die Eingabe einer Buchstabenkombination lösen können.

Anzahl der Beschäftigten

Klicken Sie auf das angezeigte Feld. Anschließend öffnet sich ein Fenster mit verschiedenen Feldern, in die Sie die jeweilige Anzahl Ihrer Beschäftigten auf Basis der Stundenzahl eintragen können.

Branche

Anschließend wählen Sie die Branche aus, in der Ihr Unternehmen tätig ist. Aktuell öffnet sich das Auswahlmenü erst, nachdem sie eine Eingabe getätigt habe. Finden Sie Ihre Branche nicht unter den Einträgen, löschen Sie ihre Eingabe und scrollen Sie anschließend durch das Auswahlmenü.

Gründungstag

Wenn Sie sich unsicher sind, erkundigen Sie sich (sofern vorhanden) bei Ihrem Steuerberater oder beim Gewerbeamt bzw. dem Finanzamt, wenn Sie Freiberufler sind. 

Adresse der Firma

Straße und Hausnummer

Geben Sie an dieser Stelle die Straße und Hausnummer Ihrer Firma an. Wenn Sie selbstständig bzw. freiberuflich arbeiten und keine eigenständige Firma haben, geben Sie die Straße und Hausnummer Ihrer Wohnung an.

PLZ

Schreiben Sie hier Ihren Firmennamen hinein. Wenn Sie soloselbstständig oder freiberuflich arbeiten und kein eGeben Sie an dieser Stelle die Postleitzahl Ihrer Firma an. Wenn Sie selbstständig bzw. freiberuflich arbeiten und keine eigenständige Firma haben, geben Sie die Postleitzahl Ihrer Wohnung an.

Stadt

Geben Sie an dieser Stelle die Stadt Ihrer Firma an. Wenn Sie selbstständig bzw. freiberuflich arbeiten und keine eigenständige Firma haben, geben Sie die Stadt Ihrer Wohnung an.

Landkreis

Geben Sie an dieser Stelle den Landkreis Ihrer Firma an. Wenn Sie selbstständig bzw. freiberuflich arbeiten und keine eigenständige Firma haben, geben Sie den Landkreis Ihrer Wohnung an.

E-Mail

Geben Sie an dieser Stelle Ihre E-Mail-Adresse an.

Verifizierungscode

Nach der Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse und der Bestätigung des Feldes “Verifizierungscode senden” erhalten Sie einen Code, den Sie an dieser Stelle eingeben müssen.

Hinweis

Bei bis zu 10 Beschäftigten qualifizieren Sie sich für das Bundesprogramm. Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten werden vom Landesprogramm abgedeckt. Die Antragstellung läuft identisch ab, lediglich die Höhe der Soforthilfe ändert sich entsprechend der Mitarbeiterzahl.

Haben Sie schon einmal einen Antrag auf Soforthilfe des Bundes oder des Landes Bayern gestellt ja / nein?

Wählen Sie an dieser Stelle aus, ob Sie bereits einen Antrag auf Bundes- oder Landessoforthilfe gestellt haben. Sollte das der Fall sein, dann gegen Sie (sofern vorhanden) das Aktenzeichen Ihres vorherigen Bescheids sowie die Höhe des bisher gestellten Antrags an.

Ebenso können Sie sich dazu entscheiden, den zuvor gestellten Antrag zurückzuziehen, um mit dem neuen Antrag von den besseren Konditionen zu profitieren.


Antragsteller

Antragsberechtigt sind Soloselbstständige, Angehörige der Freien Berufe und kleine Unternehmen (einschließlich Unternehmen mit landwirtschaftlicher Urproduktion) mit bis zu 10 Beschäftigten (Vollzeitäquivalent-VZÄ) bzw. mit mehr als 10 und bis zu 250 Beschäftigten für das Landesprogramm , die wirtschaftlich und damit dauerhaft am Markt als Unternehmen oder im Haupterwerb als Freiberufler oder Selbständige tätig sind, ihre Tätigkeit von einer inländischen Betriebsstätte oder einem inländischen Sitz der Geschäftsführung aus ausführen und bei einem deutschen Finanzamt angemeldet sind.

Außerdem sind sind nur Unternehmen antragsberechtigt , die nicht bereits am 31.12.2019 in wirtschaftlichen Schwierigkeiten waren gemäß Art. 2 Abs. 18 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung.

Aktuell können Anträge von Unternehmen, die nach dem 31. Dezember 2019 gegründet wurden, nicht bearbeitet werden. Die bearbeitende Stelle bittet daher noch um etwas Geduld. Wir teilen an dieser Stelle mit, ab wann für diese Start-ups eine Antragsstellung möglich sein wird. Anträge von Unternehmen, die während der Corona-Krise – d. h. ab 11. März 2020 gegründet wurden – können im Rahmen der Soforthilfe allerdings nicht berücksichtigt werden.

Hinweis: Es wird im Antrag auf Art. 2 Abs. 18 verwiesen, das ist jedoch nicht korrekt. Die richtige Definition ist in Absatz 31 desselben Artikels zu finden.


Person

Vorname

Geben Sie an dieser Stelle Ihren Vornamen an.

Nachname

Geben Sie an dieser Stelle Ihren Nachnamen an.


4. Unternehmen

Firmenname

Geben Sie an dieser Stelle den Namen Ihrer Firma an. Wenn Sie selbstständig bzw. freiberuflich arbeiten und keine eigenständiges Unternehmen haben, geben Sie Ihren Namen an.

Rechtsform

Geben Sie an dieser Stelle die Rechtsform Ihres Unternehmens an. 

Sollten in dieser Frage Unsicherheiten bestehen, suchen Sie sich die letzte Steuererklärung heraus, auf dieser sollte die Rechtsform eingetragen sein. Alternativ sollten Sie sich beim zuständigen Finanzamt erkundigen. Womöglich kann Ihnen auch die IHK weiterhelfen.

Aktuell öffnet sich das Auswahlmenü erst, nachdem sie eine Eingabe getätigt habe. Finden Sie Ihre Branche nicht unter den Einträgen, löschen Sie ihre Eingabe und scrollen Sie anschließend durch das Auswahlmenü.

Handelsregisternummer

Geben Sie an dieser Stelle ihre Handelsregisternummer an. 

Die Handelsregisternummer ist immer genau einem Unternehmen zugeordnet und diese Zuordnung ist eindeutig. Das bedeutet, dass jedes Unternehmen über eine eigene Nummer verfügt, sobald es im Handelsregister gelistet wird. Nicht jedes Unternehmen hat zwangsläufig eine Nummer, für einige Rechtsformen ist ein Eintrag jedoch verbindlich. 

Wenn Sie sich im Handelsregister registriert haben, jedoch Ihre Nummer nicht mehr wissen, dann hilft ein Blick auf die Website des Handelsregisters. Klicken Sie entweder auf “normale Suche” oder “erweiterte Suche” und geben Sie den Namen Ihres Unternehmens ein. Ist dieses registriert, werden Sie über diese Funktion die zugehörige Registernummer finden.

Betriebsnummer

Geben Sie an dieser Stelle die Betriebsnummer Ihres Unternehmens an. Das ist eine achtziffrige Zahl, die von der Bundesagentur für Arbeit vergeben wird. Wenn Sie die Zahl nicht kennen oder über keine verfügen, lassen Sie das Feld frei.

Steuer-ID bzw. Steuernummer des Unternehmens

Geben Sie an dieser Stelle die Steuernummer Ihrer Firma an. Wenn Sie diese nicht wissen, können Sie einen Blick auf Ihren letzten Steuerbescheid werfen.
In der linken, oberen Ecke finden Sie einerseits eine Steueridentifikationsnummer und darunter eine Steuernummer in der Form XXX / XXX / XXXXX. Diese Nummer benötigen Sie nun und schreiben Sie in das dafür vorgesehene Feld.

Sollten Sie über keinen Steuerbescheid verfügen, ist ein Anruf beim zuständigen Finanzamt Ihre nächstbeste Option.

Telefonnummer

Geben Sie an dieser Stelle Ihre Telefonnummer an. Es spielt keine Rolle, ob es sich dabei um eine Festnetz- oder Mobilfunknummer handelt.

Telefax

Falls Sie noch über ein funktionierendes Faxgerät verfügen und dieses vor der Arbeitslosigkeit bewahren wollen, geben Sie an dieser Stelle die zugehörige Faxnummer an.

Branche

Wählen Sie an dieser Stelle aus, ob Sie ihr Unternehmen im Haupt- oder Nebenerwerb ausführen.

Bankverbindung des Unternehmens

IBAN

Sie finden die IBAN auf der Rückseite Ihrer Girokarte. Es handelt sich um eine 22-stellige Kombination aus zwei Buchstaben und zwanzig Ziffern. Bitte geben Sie die IBAN ohne Leerzeichen ein. Wenn Sie Ihre IBAN nicht wissen, können Sie einen IBAN-Rechner verwenden und unter Angabe Ihrer Bankleitzahl und Kontonummer die IBAN berechnen lassen.

BIC

Geben Sie an dieser Stelle die BIC des Kontos an, auf das die Soforthilfe überwiesen werden soll. Wenn Sie Ihre BIC nicht wissen, können Sie eine BIC-Suche verwenden und unter Angabe Ihrer Bankleitzahl die BIC finden lassen.

Kreditinstitut

Geben Sie an dieser Stelle das Geldinstitut an, bei dem Sie Ihr Konto haben, beispielsweise Sparkasse oder Deutsche Bank.


Wirtschaftslage

Sie müssen bestätigen, dass Sie durch (!) die Corona-Krise in eine existenzbedrohliche Wirtschaftslage geraten sind. 

Als Begründung kann u.a. dienen, dass ihr Betrieb auf behördliche Anordnung hin wegen der Corona-Krise geschlossen wurde oder Aufträge storniert wurden, weshalb durch die ausbleibenden Einnahmen kurzfristige Verbindlichkeiten wie Miete oder Leasingraten nicht beglichen werden können. Private liquide Mittel müssen (nicht) mehr eingesetzt werden.

Hinweis: Befinden Sie sich aufgrund der Höhe Ihrer Mitarbeiteranzahl im Antragsprozess für das Landesprogramm, werden Ihnen auch die Hilfsummen für 5 bzw. 10 Beschäftigte angezeigt. Diese sind für Sie jedoch nicht mehr relevant.

Geben Sie anschließend die Höhe ihres Liquiditätsengpasses an. 


Folgende Bedingungen gelten

Lesen Sie die weiteren Erklärungen aufmerksam durch und bestätigen Sie diese. 

Abschließend senden Sie den Antrag ab.



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