Corona-Soforthilfe Hamburg

Aktualisiert am 06.04.2020

Hinweis: Die Frist für die Antragstellung ist am 31.05.2020 abgelaufen.

Sicher durch den Antrag mit unserer Ausfüllanleitung

Wir gehen mit Ihnen Schritt für Schritt durch Ihren Antrag für Soforthilfe. Laden Sie sich als erstes das Antragsformular herunter. Als nächstes können Sie sich die Ausfüllanleitung ausdrucken und mit deren Hilfe die einzelnen Bereiche ausfüllen. Alternativ zeigen wir Ihnen in einem kurzen Video, was Sie in die abgefragten Felder einsetzen müssen.

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg beim Einreichen Ihres Antrags!

Ausfüllanleitung zur Corona-Soforthilfe in Hamburg

Antragsberechtigt sind Soloselbstständige, Angehörige der Freien Berufe und kleine Unternehmen (einschließlich Unternehmen mit landwirtschaftlicher Urproduktion) mit bis zu 250 Beschäftigten, die wirtschaftlich und dauerhaft am Markt mit Betriebsstätte oder Sitz in Hamburg tätig sind.

Downloads und Links zum Thema

Inhalte geprüft von:

Rechtsanwalt Kranz
Schneider, Burger & Partner Steuerberater

Die Ausfüllanleitung

Bitte halten Sie bereit

Für Selbstständige:

  1. Personalausweis/ Reisepass
  2. Steuernummer

Für Unternehmer:

  1. Handelsregisternummer oder andere Registernummer
  2. Handelsregisterauszug/Gewerbeanmeldung
  3. Steuernummer des Unternehmens
  4. Informationen zur Bankverbindung

Zu 1: Antragsberechtigung

Definitionen

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere  Unternehmen und Unternehmen der Landwirtschaft mit bis zu 250 Beschäftigten (Vollzeitäquivalent), Solo-Selbstständige und Angehörige der Freien Berufe sowie Künstler und Kulturschaffende, die im Haupterwerb

  1. wirtschaftlich und damit dauerhaft am Markt als Unternehmen tätig sind, oder als Freiberufler oder Selbständige tätig sind,
  2. ihre Tätigkeit von einem Unternehmenssitz oder einer bestehenden Betriebsstätte in Hamburg aus ausführen,
  3. bei einem deutschen Finanzamt angemeldet sind und
  4. vor dem Stichtag 11.03.2020 gegründet bzw. ihre selbständige Tätigkeit aufgenommen haben (Im Folgenden: „Antragsberechtigter“).

Gemeinnützige oder Non-Profit-Organisationen sind ebenfalls antragsberechtigt.

Unerheblich ist, ob der Antragsberechtigte ganz oder teilweise steuerbefreit ist.

Personenvereinigungen und Körperschaften werden als eine Einheit betrachtet.

Einschränkung: Antragsberechtigt sind Unternehmen, die am 31.12.2019 nicht in Schwierigkeiten waren gemäß Art. 2 Nr. 18 Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17.06.2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (sog. AGVO; Abl. L 187/1 vom 26.06.2014 in der jeweils gültigen Fassung); antragsberechtigt sind Unternehmen, die nicht in Schwierigkeiten sind und/oder für Unternehmen, die am 31.12.2019 nicht in Schwierigkeiten waren, aber danach in Folge des Ausbruchs von COVID-19 Schwierigkeiten hatten oder in Schwierigkeiten geraten sind. Für Unternehmen, die im Fischerei- und Aquakultursektor oder in der Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse tätig sind, gilt die Definition des Begriffs “Unternehmen in Schwierigkeiten” gemäß Art. 2 Abs. 14 der Verordnung (EU) Nr. 702/2014 bzw. Art. 3 Abs. 5 der Verordnung 1388/2014.

Nicht antragsberechtigt sind: Unternehmen, die am 31.12.2019 in Schwierigkeiten waren gemäß Art. 2 Nr. 18 AGVO, in der jeweils gültigen Fassung. Öffentliche Unternehmen sind ebenfalls von der Förderung ausgeschlossen.
Hinweis: Es wird hier von Art. 2 Nr. 18 gesprochen, die korrekte Definition ist jedoch in Nr. 31 desselben Artikels zu finden.

Antragsteller/in

Hier wählen Sie als Antragsteller ob Sie als: Natürliche Person oder in Form einer Kapitalgesellschaft /Organisation (AG, GmbH, KG etc.) fungieren.

Anrede

Hier wählen Sie Ihre Anrede aus.

Nachname

Hier geben Sie Ihren Nachnamen ein.

Vorname

Hier wird Ihr Vorname eingetragen.

Geburtsdatum

Hier wird Ihr Geburtsdatum eingegeben.

Personalausweisnummer

Die Prüfziffer besteht aus neun Zeichen und befindet sich rechts oben auf der Ausweisvorderseite.

Künstler im Hauptberuf

Bitte fügen Sie einen Nachweis der Künstlersozialkasse oder den letzten ESt-Bescheid bei.

Wenn Sie eine Jahresabrechnung oder sonst ein Dokument der Künstlersozialkasse vorliegen haben, nutzen Sie dieses. Auch der Einkommenssteuerbescheid weist Sie als Künstler im Hauptberuf aus.

Gegründet am/Selbstständig seit

Bitte geben sie hier das Datum ein, seit wann Sie selbstständig sind oder wann Ihre Firma gegründet
wurde.

Anschrift Betriebstätte oder Unternehmenssitz

Tragen Sie die Anschrift Ihres Unternehmens ein.


Zu 2: Bankverbindung

Firmenkonto, Kontoinhaber/in (Firmen- bzw. Antragstellerkonto)

Geben Sie an dieser Stelle den Kontoinhaber an, auf dessen Konto die Soforthilfe überwiesen
werden soll.

Name der Bank

Geben Sie an dieser Stelle das Geldinstitut an, bei dem Sie Ihr Konto haben, beispielsweise
Sparkasse oder Deutsche Bank.

IBAN

Sie finden die IBAN auf der Rückseite Ihrer Girokarte. Es handelt sich um eine 22-stellige Kombination aus zwei Buchstaben und zwanzig Ziffern. Bitte geben Sie die IBAN ohne Leerzeichen ein. Wenn Sie Ihre IBAN nicht wissen, können Sie einen IBAN-Rechner verwenden und unter Angabe Ihrer Bankleitzahl und Kontonummer die IBAN berechnen lassen.


Zu 3: Branche

Bitte wählen Sie hier den Wirtschaftszweig aus, in dem Sie tätig sind


Zu 4: Anzahl der Vollzeitäquivalente

Anzahl der Vollzeitäquivalente (VZÄ) zum Stichtag 11. März 2020

Unter diesem Punkt tragen sie die Anzahl der Mitarbeiter ein. Wenn Sie Mitarbeiter haben, müssen Sie Ihre Gesamtzahl in Vollzeitkräften angeben. Für die Berechnung können Sie die verlinkte „Mitarbeiterliste“ benutzen. Diese muss dem Antrag nicht beigefügt werden.

Die Namen und Anschriften der Mitarbeiter und die Berechnung der VZÄ sind in der Arbeitshilfe „Mitarbeiterliste“ zu dokumentieren. Diese Datei ist eine Excel-Tabelle, in der alle Zeitkräfte aufgeführt sind.

Unter dem Link bestätigt man, dass die oben genannte Mitarbeiterliste per Stichtag 11.03.20
für Prüfzwecke bereitgestellt werden würde. Der Punkt muss angekreuzt werden.


Zu 5: Art und Umfang der Soforthilfe

Höhe des geschätzten Liquiditätsengpasses

Höhe des geschätzten Liquiditätsengpasses in einem Zeitraum von 3 Monaten – März bis Mai 2020 (ohne persönliche Lebenshaltungskosten) (in Euro)

Erstellen Sie dafür einen Liquiditätsplan, der die neue Einnahmensituation mit den weiterhin bestehenden Ausgaben vergleicht. Der Differenzbetrag zwischen Einnahmen und Ausgaben ist der Liquiditätsengpass, den Sie haben.

Förderungsbegründung

In die Begründung gehören:

  1. Die Höhe der monatlichen gewerblichen Miete inkl. Nebenkosten
  2. Höhe der monatlichen Gesamtbetriebskosten (ohne Miete)
  3. Nettoumsatz 01.12.2019 – 29.02.2020
  4. Nettoumsatz März 2020

Zu 6: Art und Umfang der Förderung

Die Zuschüsse werden zur Überwindung der existenzbedrohlichen Wirtschaftslage bzw. des Liquiditätsengpasses gewährt, die bzw. der durch die Corona-Krise nach dem 11. März 2020 entstanden sind. Die Höhe der Soforthilfe ist gestaffelt nach der Zahl der Vollzeitäquivalente (VZÄ). Obergrenze für die Höhe der Finanzhilfe ist der Beitrag des durch die Corona-Krise verursachten Liquiditätsengpasses in einem Zeitraum von drei Monaten*.

*Solo-Selbstständige erhalten neben der Förderung zur Deckung des Liquiditätsengpasses aus Mitteln des Bundes eine zusätzliche pauschale Förderung in Höhe von 2.500 € zur Kompensation von Umsatz- und Honorarausfällen aus Landesmitteln.

Maximale Förderbeträge (in €)BundLandSumme
Solo-Selbstständige (Haupterwerb, 1 VZÄ)9.0002.50011.500
mehr als 1 bis 5 Mitarbeiter9.0005.00014.000
mehr als 5 bis 10 Mitarbeiter15.0005.00020.000
mehr als 10 bis 50 Mitarbeiter025.00025.000
mehr als 50 bis 250 Mitarbeiter030.00030.000

Zu 7: Wirtschaftliche Verhältnisse

Beachten Sie, dass bewusste Falschangaben zur Erschleichung der Soforthilfe eine Straftat darstellen.


Zu 8.: Sonstige Erklärungen

Sonstige Erklärungen des Antragstellers (bitte jeweils ankreuzen): Einer Überprüfung durch den zuständigen Rechnungshof, die Genehmigungsbehörden und die Europäische Kommission stimme ich zu.

Bewahren Sie Ihre Dokumente und den Antrag gut auf. Der Rechnungshof, die Genehmigungsbehörden und die Europäische Kommission dürfen für einen Zeitraum von 10 Jahren entsprechende Überprüfungen ansetzen.

Eventuell von Ihnen benötigte Dokumente oder Dateien können als Anhang in das Uploadfeld
gezogen werden


Bevor Sie den Antrag einreichen

Achten Sie darauf, die beiden Kästen unmittelbar vor dem Absenden-Button auszufüllen, da
eine Versendung sonst nicht möglich ist. Wenn Sie den Antrag nun vollständig ausgefüllt
haben, reichen Sie ihn über „Absenden zur Prüfung“ ein.

Jetzt den Newsletter abonnieren!

Sobald zusätzliche Infos, weitere Maßnahmen des Bundes und der Länder oder neue Anträge vorhanden sind, informieren wir Sie umgehend und liefern kostenlose Updates.

Datenschutzerklärung