Corona-Soforthilfe Saarland

Aktualisiert am 06.04.2020

Hinweis: Die Frist für die Antragstellung ist am 31.05.2020 abgelaufen.

Sicher durch den Antrag mit unserer Ausfüllanleitung

Wir gehen mit Ihnen Schritt für Schritt durch Ihren Antrag für Soforthilfe. Laden Sie sich als erstes das Antragsformular herunter. Als nächstes können Sie sich die Ausfüllanleitung ausdrucken und mit deren Hilfe die einzelnen Bereiche ausfüllen. Alternativ zeigen wir Ihnen in einem kurzen Video, was Sie in die abgefragten Felder einsetzen müssen.

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg beim Einreichen Ihres Antrags!

Ausfüllanleitung zur Corona-Soforthilfe in Saarland

Antragsberechtigt sind Soloselbstständige, Angehörige der Freien Berufe und kleine Unternehmen (einschließlich Unternehmen mit landwirtschaftlicher Urproduktion) mit bis zu 10 Beschäftigten, die wirtschaftlich und dauerhaft am Markt mit Betriebsstätte oder Sitz im Saarland tätig sind.

Downloads zum Thema

Inhalte geprüft von:

Rechtsanwalt Kranz
Schneider, Burger & Partner Steuerberater

Wichtig:
Bitte achten Sie darauf, dass im Antrag Links auf weiterführende Inhalte angeboten werden. Klicken Sie diese nicht einfach an, da sie sich sonst im selben Fenster öffnen und damit den Antrag ersetzen und alle schon eingetragenen Daten dadurch verloren gehen. Öffnen Sie alle im Antrag angegebenen Link in einem neuen Fenster.

Die Ausfüllanleitung

Bitte halten Sie bereit

  1. Ihren Personalausweis oder Reisepass. Wenn Sie nicht deutsche/r Staatsbürger oder –bürgerin sind, nehmen Sie bitte den Ausweis, den Sie stattdessen benutzen
  2. Bankverbindung
  3. Steuerunterlagen
  4. Handelsregisternummer/ Betriebsnummer
  5. Umsatzsteuer ID
  6. Gewerbeanmeldung/Handelsregisterauszug oder Steuerbescheid

Allgemeine Angaben


Zu 1: Antragsteller

„Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und Steuernummer(n)“

Wenn Sie als Soloselbstständiger oder als Unternehmer Ihre Dienste auch über eine eigene Homepage anbieten, müsste die Umsatzsteuer-ID dort im Impressum stehen. Sollten Sie Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nicht finden, können Sie diese beim Bundeszentralamt für Steuern online anfragen. Ihre Steuernummer finden Sie unter anderem auf allen Schreiben des Finanzamtes.

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind Soloselbstständige, Angehörige der Freien Berufe und kleine Unternehmen (einschließlich Unternehmen mit landwirtschaftlicher Urproduktion) mit bis zu 10 Beschäftigten (Vollzeitäquivalent – VZÄ), die (a) wirtschaftlich und damit dauerhaft am Markt als Unternehmen oder im Haupterwerb als Freiberufler oder Selbstständige tätig sind, (b) Ihren Sitz im Saarland haben und (c) bei einem deutschen Finanzamt angemeldet sind.
Einschränkung: Antragsberechtigt sind nur Unternehmen, die nicht bereits am 31.12.19 in Schwierigkeiten
waren.
Wenn Sie nicht in der Lage sind, sich einer dieser Gruppen zuzuordnen, können Sie diesen Soforthilfe-Antrag nicht einreichen.

Unternehmensbezeichnung/Firma

Tragen Sie hier den Namen Ihres Unternehmens ein.

Nachname

Tragen Sie hier den Nachnamen des Geschäftsführers ein.

Vorname

Tragen Sie hier den Vornamen des Geschäftsführers ein.

Rechtsform

Durch Anklicken der Pfeile rechts im Eingabefeld öffnet sich ein Fenster mit allen vorgegebenen Rechtsformen. Markieren Sie Ihre Rechtsform.

Sollten in dieser Frage Unsicherheiten bestehen, suchen Sie sich die letzte Steuererklärung heraus, auf dieser sollte die Rechtsform eingetragen sein. Alternativ sollten Sie sich beim zuständigen Finanzamt erkundigen. Womöglich kann Ihnen auch die IHK weiterhelfen.

Handelsregisternummer

Tragen Sie hier Ihre Handelsregisternummer ein.

Steuernummer

Die Steuernummer können Sie auf Schreiben Ihres Finanzamts entnehmen oder vom Jahressteuerbescheid.

Steuer ID

Die Steuer IdNr. ist auf dem Jahressteuerbescheid zu finden.

Umsatzsteuer IDNr.

Die Umsatzsteuer IDNr. befindet sich auch auf dem Jahressteuerbescheid.

Anhang

Im Anhang können die erforderlichen Dateien/Kopien bis zu einer Größe von 2 MB zum Upload ausgewählt werden.

Soloselbstständig oder freiberuflich tätig

Geben Sie an dieser Stelle mit “ja” oder “nein” an, ob Sie einer freiberuflichen Tätigkeit nachgehen.
Wenn Sie nicht wissen, was darunter zu verstehen ist, dann lesen Sie sich am besten die folgende Erläuterung durch.

Als Freiberufler werden jene Menschen bezeichnet, die einer Tätigkeit nachgehen, die nicht von den Vorgaben der Gewerbeordnung betroffen ist. Darunter fallen Leistungen, die einen wissenschaftlichen, künstlerischen, schriftstellerischen, unterrichtenden oder erzieherischen Charakter aufweisen.

Als Freiberufler sind Sie in der Lage, auf Basis Ihrer beruflichen Qualifikation oder Begabung unabhängige Dienstleistungen für die unterschiedlichen Interessen Ihrer Auftraggeber auszuführen. Es ist notwendig, dass Sie über einen akademischen Abschluss verfügen oder eine ähnliche, für die Tätigkeit qualifizierende Bildung vorweisen können. Ebenso müssen Sie Zusatzausbildungen, die unabdingbar für die auszuübende Tätigkeit sind, im Vorfeld absolvieren. Im Unterschied zum Gewerbetreibenden müssen Sie als Freiberufler kein Gewerbe beim Gewerbeamt anmelden und somit auch keine Gewerbesteuer zahlen. Es ist völlig ausreichend, sich beim zuständigen Finanzamt anzumelden und dort eine Steuernummer zu erhalten. Das letzte Wort darüber, ob die Tätigkeit freiberuflich oder gewerblich ist, hat am Ende ohnehin das Finanzamt. Im absoluten Zweifelsfall fragen Sie dort direkt nach, ob Ihr Unternehmen als freiberuflich gilt oder nicht.


Zu Geschäftsadresse

Straße, PLZ, Ort, Landkreis

Geben Sie in den dafür vorgesehenen Feldern die Straße, PLZ, den Ort und Landkreis Ihres Unternehmens an. Obwohl nicht explizit gefordert, ist es ratsam, auch die Hausnummer mit anzugeben. Wenn Sie selbstständig bzw. freiberuflich arbeiten und keine eigenständige Firma haben, geben Sie die Straße und Hausnummer Ihrer Wohnung an.

Nachname, Vorname

Geben Sie in den dafür vorgesehenen Feldern den zuständigen Ansprechpartner an, der für Rückfragen zur Verfügung steht. Wenn der Ansprechpartner Sie selbst sind, tragen Sie einfach Ihren Namen ein.

E-Mail

Geben Sie an dieser Stelle die E-Mail-Adresse des Ansprechpartners an. Sind Sie diese Person, tragen Sie Ihre E-Mail-Adresse ein.

E-Mail (Wiederholung)

Wiederholen Sie die Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse.

Telefon

Geben Sie an dieser Stelle die Telefonnummer des Ansprechpartners ein. Es spielt keine Rolle, ob es sich dabei um eine Festnetz- oder Mobilfunknummer handelt.

Anhang

Hier im Anhang sind Kopien der Vorder- und Rückseite des Personalausweises auszuwählen, die hochgeladen werden sollen. Setzen Sie ein Häkchen links vor den Branchenzweig, der Ihrer Branche am nächsten kommt.


Zu 3: Branche

Setzen Sie ein Häkchen links vor den Branchenzweig, für welche Tätigkeit der Antrag gestellt wird.


Zu 4: Anzahl der Beschäftigten

Die Zahl Ihrer Mitarbeiter (zu denen Sie sich selbst ebenfalls zählen müssen), berechnet sich
folgendermaßen:

  • Mitarbeiter bis 20 Stunden = Faktor 0,5
  • Mitarbeiter bis 30 Stunden = Faktor 0,75
  • Mitarbeiter über 30 Stunden = Faktor 1
  • Mitarbeiter auf 450-Euro-Basis = Faktor 0,3

Mitarbeitende Eigentümer und Teilhaber gehen in die Mitarbeiterzahl ein. Teilzeitkräfte und 450-Euro-Jobs sind entsprechend in Vollzeitäquivalent umzurechnen. Auszubildende bleiben hingegen unberücksichtigt.

Die errechnete Anzahl der Mitarbeiter in das Pflichtfeld Anzahl eintragen.


Zu 5: Liquiditätsengpass

Angaben zur Höhe des Liquiditätsengpasses

Angaben zum Liquiditätsengpass Höhe des Liquiditätsengpasses für 3 Monate in Euro

Erstellen Sie einen Liquiditätsplan (wenn Sie kein entsprechendes Dokument haben, können Sie sich eines im Internet kostenlose besorgen) und überlegen Sie, was für regelmäßige finanzielle Verpflichtungen, wie Miete für Gewerbe und/oder diversen Zahlungsverpflichtungen und/oder Mitarbeiter, Sie haben. Vergessen Sie nicht, am Ende die Summe auszurechnen, mit der Sie im Defizit sind. Berechnen Sie Ihren Liquiditätsplan für den Zeitraum von drei bzw. fünf Monaten. Bitte den Betrag in Ziffern eintragen.

Gründe für die existenzbedrohende Wirtschaftslage

Angaben zum Liquiditätsengpass – Gründe für die existenzbedrohende Wirtschaftslage / den Liquiditätsengpass

Sie müssen darlegen, dass Sie durch die Corona-Krise in eine existenzbedrohliche
Wirtschaftslage geraten sind. Als Begründung kann u. a. dienen, dass Ihr Betrieb auf behördliche Anordnung hin wegen der Corona-Krise geschlossen wurde, weswegen durch die ausbleibenden Einnahmen kurzfristige Verbindlichkeiten wie Miete oder Leasingraten, auch unter Einsatz aller sonstigen Eigen- oder Fremdmittel (z. B. Entschädigungsleistungen, Steuerstundungen) nicht beglichen werden können. Verweisen Sie an dieser Stelle auch auf Ihren Liquiditätsplan, der die kommenden drei Monate abdeckt.


Zu 6: Angaben zu weiteren beantragten Hilfen

Wurden bereits weitere staatliche Hilfen beantragt?

Auswahl: Ja/ Nein

Art der Hilfe

Hier wird eingetragen, welche Hilfe Sie bereits in Anspruch genommen haben oder beantragen werden.

Voraussichtliche Höhe der Hilfe

Tragen Sie hier Beträge ein, die Sie durch andere Hilfen erhalten.

Zur Frage: Ich kann glaubhaft machen, dass ich auf die Schnelle meinen Liquiditätsengpass aus liquiden Mitteln nicht schließen kann. (Erklärung: Privatvermögen in Form von langfristiger Altersversorgung [Aktien, Immobilien, Lebensversicherungen etc. oder Mittel, die für den Lebensunterhalt benötigt werden] muss nicht zur Schließung des Liquiditätsengpasses eingesetzt werden.)

Das können Sie unter anderem durch den Liquiditätsplan glaubhaft machen, den Sie unter Punkt 4 schon für den Zeitraum der nächsten drei Monate erstellt haben.

Erklärung

Ich versichere, dass es sich bei der existenzbedrohenden Wirtschaftslage bzw. dem Liquiditätsengpass um eine Folge der Corona-Krise 2020 handelt. Mir ist bekannt, dass Anträge, die sich auf Liquiditätsengpässe beziehen, die vor dem 11. März 2020 entstanden sind, nicht unterstützungsfähig sind.

Geben Sie hier bitte eine ehrliche Antwort an. Sollte es sich bei Ihrer existenzbedrohenden Wirtschaftslage nicht um eine Folge der Corona-Krise handeln, begehen Sie eine Straftat.

Antrag versenden

Nun müssen Sie noch Ort und Datum in das linke Kästchen eintragen und im rechten unterschreiben. Für die Unterschrift müssen Sie diese Seite entweder ausdrucken und mit der Hand unterschreiben, bevor Sie diese wieder einscannen und somit für die digitale Versendung bereitmachen. Wenn Ihnen Ihre Unterschrift als elektronische Signatur vorliegt, können Sie diese auch direkt ins Dokument einbauen, ohne dieses ausdrucken zu müssen.

Prüfen Sie noch einmal, ob Sie wirklich alle Felder ausgefüllt haben, und achten Sie vor allem darauf, keines der „Ja“ und „Nein“-Kästchen übersehen zu haben. Da dem Antrag nur eine Gewerbeanmeldung beiliegen muss – sofern es sich überhaupt um ein anmeldepflichtiges Gewerbe handelt -, müssen Sie keine Sorge haben, wichtige zusätzliche Dokumente zu vergessen.

Abschließend können Sie den Antrag an diese Adresse schicken:
soforthilfe@wirtschaft.saarland.de

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